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Wohnrecht und damit verbundene Probleme DRINGEND

 
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BitteUmRat
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Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 22:10    Titel: Wohnrecht und damit verbundene Probleme DRINGEND Antworten mit Zitat

Es geht um meine Großeltern. Sie haben in dem Zweifamilienhaus was sie zusammen mit meinem Vater (Hausbesitzer) gebaut haben Lebenslanges Wohnrecht. Nun ist mein Vater und seine Frau aus der oberen Etage ausgezogen und sie haben vor das Haus zu verkaufen.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Nebengebäude. Ich kann jetzt leider nicht sagen wie weit die Nutzungsrechte das Nebengebäude betreffend meiner Großeltern gehen.

Nun hat der Anwalt meines Vaters meine Großeltern schon mehrfach aufgefordert dieses zu räumen, was aber aus gesundheitlichen Gründen bis heute nicht möglich war, was auch durch den Anwalt meiner Großeltern schriftlich deutlich gemacht wurde. Es liegt kein gerichtlicher Räumungsbefehl vor.

Nun ist sind schon seit längerem Teile des Nebengebäudes verschlossen. Der Haken an der Sache ist aber das sich noch private Gegenstände meiner Großeltern darin befinden, die auch schon teilweise von meinem Vater und seiner Frau entwendet worden sind. Mein Opa hatte immer noch für einen Teil der Räume einen Schlüssel, wobei dieser aber am Samstag von meinem Vater abgezogen und ebenfalls entwendet worden ist.

Nun wollte ich fragen wie es sich mit den Privatgegenständen verhält. Dürfen sie einfach weggeschlossen und für den Besitzer unzugänglich gemacht werden? Fällt die Entwendung meines Opas Schlüssel unter Diebstahl oder darf es einfach sein dass der Hausbesitzer diesen einfach an sich nimmt?

Nebenbei befindet sich noch ein Kaninchen in den verschlossenen Räumen. Deswegen werde ich morgen schon auf die Polizei gehen.

Ich weiß nicht ob ich mit der folgenden Frage hier richtig bin, aber mein Vater hat das letzte Mal ein Diktiergerät mitlaufen lassen, über die gesamte Zeit die er und seine Frau auf dem Grundstück waren. Sind diese "Beweise" vor dem Gesetz überhaupt zulässig wenn man nicht darüber informiert wird das Mitschnitte gemacht werden?

Bin über Rat sehr dankbar denn meine Großeltern wissen echt nicht mehr weiter und der Anwalt ist die Woche in Urlaub. Nur damit man weiß wo man ungefähr steht, denn momentan kommen wir uns sehr hilflos vor.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:47    Titel: Re: Wohnrecht und damit verbundene Probleme DRINGEND Antworten mit Zitat

BitteUmRat hat folgendes geschrieben::
.... mein Vater hat das letzte Mal ein Diktiergerät mitlaufen lassen, über die gesamte Zeit die er und seine Frau auf dem Grundstück waren. Sind diese "Beweise" vor dem Gesetz überhaupt zulässig wenn man nicht darüber informiert wird das Mitschnitte gemacht werden?.

Die "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" ist im § 201 Strafgesetzbuch geregelt.
Guckst Du hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
MfG
Lucky
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Es müsste zunächst geklärt werden, ob sich das Wohnungsrecht der Großeltern auf das Nebengebäude bezieht oder nicht.

Wenn sich, was anzunehmen ist, das Wohnungsrecht der Großeltern nicht auf das Nebengebäude bezieht und die Großeltern auch sonst kein Nutzungsrecht an dem Nebengebäude haben, ist der Grundstückseigentümer wohl berechtigt, den Großeltern jegliche Nutzung des Nebengebäudes und auch den Zugang zu diesem Nebengebäude zu verwehren. Wenn sich in dem Nebengebäude noch Sachen befinden, die den Großeltern gehören, muss der Grundstückseigentümer sie auf Verlangen herausgaben. Entwendete Sachen können deren Eigentümer zurückverlangen, den Schlüssel zu dem Nebengebäude aber wohl nur, wenn ein Nutzungsrecht besteht.

Wenn das Kaninchen nicht versorgt werden kann, weil ein Zugang zum Stall nicht möglich ist, wird die Polizei das Erforderliche veranlassen.
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BitteUmRat
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Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war heute auf der Polizei und die meinten das der Verschluss des Kaninchens Zivilrechtssache wäre und sie in der Richtung nichts tun könnten.

Die Wache hat dann die Frau meines Vaters angerufen, damit sie aufschließt und wir das Kaninchen rausholen können und sie kam mit Begleitschutz. Ein Streifenwagen mit 2 Beamten, weil "ihr am Wochenende schon Schläge angedroht wurden und sie Angst hätte das Grundstück allein zu betreten". So ein Quatsch! Nunja, bin ja mal gespannt wie die Sache weitergeht. Hoffentlich gibt es doch einen Gott der Leute bestraft die solche Dinger bringen und sogar vor der Polizei lügen.
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