Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - KFZ-Rechnung nach einem Monat per Post
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

KFZ-Rechnung nach einem Monat per Post

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
anja84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 22:05    Titel: KFZ-Rechnung nach einem Monat per Post Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Folgender Fall: Zum Wintereinbruch begann mein Auto Probleme beim Anfahren zu haben. Manchmal ging auch einfach der Motor aus. Zur Reparatur bin ich zu einer Werkstatt gefahren, bei der ich oft war. Der Auto-Mechaniker sollte sich das Auto ansehen, aber da es ein sehr altes Auto ist, bestand ich darauf, dass er erst etwas am Wagen macht, wenn er mir vorher den Preis nennt für die Reparatur. Wären die Kosten zu hoch, würde ich auf eine Reparatur verzichten und den Wagen lieber weggeben.
Der Wagen blieb zwei Tage in der Werkstatt, da der Mechaniker kaum Zeit hatte. Als ich den Wagen dann abgeholt habe, hat er mir gesagt, er hätte den Motor "gelüftet". Er gab mir den Schlüssel und sagte mir, ich solle jetzt damit mal paar Tage rumfahren. Er hat kein Geld verlangt oder mir eine Rechnung gezeigt. Ich habe auch nicht gefragt, da ich es als Gefallen verstanden habe, da ich so oft bei ihm den Wagen habe reparieren lassen. Zwei Tage später war ich wieder bei ihm, wegen dem selben Fehler. Auch da wurden Kosten nicht angesprochen. Er hat mich einfach wieder nach Hause geschickt, mit dem Hinweis, dass das Auto sowieso zu alt ist, um etwas noch dadran zu machen. Heute, über einen Monat später, habe ich eine Rechnung von ihm ins Haus bekommen von 116€!
Die ich selbstverständlich nicht zahlen will, da er mir 1. nie etwas davon gesagt hat und 2. die Kosten für ein solch altes Auto ohnehin zu hoch wären.(Habe den Schaden übrigens immer noch)
Bei der Rechtsberatung im (Wortsperre: Firmename) (der Berater war sehr "beschäftigt" und "gestresst" und hätte "wenig Zeit") hab ich leider nicht viel erfahren können. Ausser, dass die Werkstatt beweisen müsste, dass es zumindest einen mündlichen Vertrag zwischen uns gegeben hat (gab es nicht, da ich nie einer Reparatur zugestimmt habe).
Könnt ihr mir da helfen? Darf er das? Falls nicht, sollte ich ihn darauf ansprechen um keine Mahnung zu kriegen? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für eure kompetente Hilfe!
Liebe Grüße
Anja
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Was um alles in der Welt bedeutet "Motor gelüftet"? Hat der etwa von der Motor Lüftung gesprochen und daran gearbeitet?

Auf der Rechnung steht doch sicherlich mehr als nur "€116"?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
anja84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

ja da steht tatsächlich mehr: ganz genau 116,92€

das ist ja aber nicht so wichtig! das problem ist, dass ich nie etwas unterschrieben habe, dass ich nie einem preis zugestimmt habe und das nie geld verlangt wurde. erst einen monat später kommt vollkommen unerwartet eine rechnung ins haus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kamikaze2001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

anja84 hat folgendes geschrieben::
ja da steht tatsächlich mehr: ganz genau 116,92€

Sehr glücklich

Ich denke Bingo02 meinte mit "mehr" eine Aufschlüsselung der Kosten. Winken
Auf einer Rechnung muss auch stehen worum es geht bzw. was eben gemacht wurde.

Ich bastel ja auch sehr viel und gerne an Autos, aber einen Motor habe ich noch nie gelüftet.

Man muss auch nicht immer etwas unterschreiben, auch mündliche Absprachen zählen bzw. gibt es ja mündliche Verträge.
Bringt man ein Auto in eine Werkstatt geht vermutlich der normale Mechaniker auch davon aus das er etwas machen soll, zumindest sich aber den Wagen ansehen oder versuchen den Fehler abzuschätzen, da ja nach dem Preis gefragt wurde.
Daher könnte es ja auch sein das wenn man 2-3 mal da war diese 116 Euro Arbeitszeitkosten sind...?!

Ich vermute mal das Problem wird auf beiden Seiten sein da vermutlich keiner bezeugen kann ob nun etwas mündlich vereinbart wurde oder nicht und wenn doch was.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 02:25    Titel: Antworten mit Zitat

anja84 hat folgendes geschrieben::
ja da steht tatsächlich mehr: ganz genau 116,92€

das ist ja aber nicht so wichtig!


Wenn sie meinen das es nicht wichtig ist, was genau auf der Rechnung steht, wenn sie meinen das von Motor lüften und nicht von Motorlüftung die Rede war, wenn sie meinen man könne seinen PKW unverbindlich in einer Werkstatt mehrere Tage parken um unverbindlich über Reperaturen nachzudenken, wenn sie meinen es gibt keine mündlichen Verträge, dann frage ich mich, was genau sie von diesem Forum erwarten oder wollen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.