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Was wäre wenn man einen Aufkleben an seinem Briefkasten hat auf dem steht "Keine Werbung, kostenlose Zeitungen oder Prospekte einwerfen" und einige sich nicht dran halten?
Dieser Aufkleber muss dem Verteiler auffallen, hätte man sich zudem auch schon 2x bei den "Absendern" beschwert und dennoch war der Erfolg mäßig, was wären weitere Möglichkeiten die man als Verbraucher hat sich vor dem "Müll" zu wehren?
Naja, man kann auf Unterlassung klagen, sonst fällt mir auch nichts ein, außer den gesammelten Müll dem Absender wieder zukommen zu lassen (Einwurf in dessen Briefkasten).
Wäre eine Unterlassungsklage bei so etwas denn sinnvoll?
Es ist zum Glück nicht mehr so eine Flut wie am Anfang, einige scheinen ja doch lesen zu können und das zu respektieren, aber was genau bringt so eine Klage dann?
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.02.09, 14:22 Titel:
Dem Kläger etwas mehr Platz im Briefkasten, dem Verklagten im Falle des Unterliegens Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten des Klägers.
Kann der Verbraucherschutz eigentlich in solchen Fällen abmahnen, dürfte doch nichts anderes sein als unerwünschte Werbeanrufe ? _________________ ausgezeichnet
Kann der Verbraucherschutz eigentlich in solchen Fällen abmahnen, dürfte doch nichts anderes sein als unerwünschte Werbeanrufe ?
Ich denke der Verbraucherschutz geht eher anderes an als Schüler die scheinbar nicht in der Lage sind einen dicken roten Aufkleber zu lesen
Das man mal aus Versehen so einen Kleber übersieht seh ich ja noch ein, wenn man aber sowohl Boten und den Herausgeber angesprochen und angeschrieben hat, dann eben dieser Aufkleber da ist... Dann ist es irgendwann schon frech.
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