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Gibt es ein "Berliner Testament" auch für nichtver

 
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Altstar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:03    Titel: Gibt es ein "Berliner Testament" auch für nichtver Antworten mit Zitat

Folgendes: ein Mann und eine Frau wurden vor 10 Jahren geschieden und leben aber wieder seit 5 Jahren zusammen.
Sie haben eine gemeinsame Tochter die demnächst heiraten will aber der zukünftige Schwiegersohn nicht deren Vorstellungen entspricht und sie Angst haben dass sich die Tochter in ihr Unglück stürzt worauf sie aber keinen Einfluss haben denn liebe macht ja bekanntlich Blind.
Jetzt sind die Eltern am überlegen wie sie ihr Vermögen nach dem Ableben so schützen können dass wenigstens der überlebende Elternteil im Alter abgesichert ist wenn nämlich der Vater der das Hauptvermögen besitz stirbt erbt logischerweise die Tochter und kann dann die Mutter Quasi auf die Strasse setzen.
Um das zu umgehen müssten die Eltern wieder heiraten und ein Berliner Testament aufsetzen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Wenn ja muss man das beim Notar machen was ja auch nicht gerade Billig ist oder geht es auch anders?
Fragen über fragen.

Gruß.
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:29    Titel: Re: Gibt es ein "Berliner Testament" auch für nich Antworten mit Zitat

Altstar hat folgendes geschrieben::
Um das zu umgehen müssten die Eltern wieder heiraten und ein Berliner Testament aufsetzen


So ist es.

Zitat:
oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?


Ja - einen Erbvertrag, der von einem Notar beurkundet wird.

Zitat:
Wenn ja muss man das beim Notar machen was ja auch nicht gerade Billig ist oder geht es auch anders?


Ja - jeder errichtet selbst ein Testament. Aber hier besteht die "Gefahr", dass die Einzeltestamente jederzeit ohne "Mitwirkung" des anderen geändert werden kann.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:53    Titel: Re: Gibt es ein "Berliner Testament" auch für nich Antworten mit Zitat

Altstar hat folgendes geschrieben::
Um das zu umgehen müssten die Eltern wieder heiraten und ein Berliner Testament aufsetzen .....

Das ist eine von mehreren Möglichkeiten.

Zitat:
..... oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Die anderen Möglichkeiten sind in dem Beitrag von UHU-1 genannt.
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Altstar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das leuchtet mir alles ein aber wenn der Vater einen Erbvertrag zugunsten seiner Partenerin (Ex-Ehefrau) aufsetzen würde und er vor ihr über den Jordan geht müsste sie ja einen Haufen Erbschaftssteuer bezahlen da die Freibeträge für nichtverheiratete Partner lächerlich sind.

Gruß.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Altstar hat folgendes geschrieben::
..... aber wenn der Vater einen Erbvertrag zugunsten seiner Partenerin (Ex-Ehefrau) aufsetzen würde und er vor ihr über den Jordan geht müsste sie ja einen Haufen Erbschaftssteuer bezahlen da die Freibeträge für nichtverheiratete Partner lächerlich sind.

Dann aber schleunigst ab zum Standesamt!
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Vermögen hauptsächlich aus Haus oder Wohnung besteht könnte man über Nießbrauch nachdenken.

MfG
Matthias
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Wenn das Vermögen hauptsächlich aus Haus oder Wohnung besteht könnte man über Nießbrauch nachdenken.

Das wäre eine Option. Aber auch bei der Bestellung eines unentgeltlichen Nießbrauchs würde wohl Schenkungsteuer anfallen.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
matthias. hat folgendes geschrieben::
Wenn das Vermögen hauptsächlich aus Haus oder Wohnung besteht könnte man über Nießbrauch nachdenken.

Das wäre eine Option. Aber auch bei der Bestellung eines unentgeltlichen Nießbrauchs würde wohl Schenkungsteuer anfallen.


Also doch nochmal Standesamt. Winken
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