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Es besteht Haftbefehl.Bin untergetaucht
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murof.thcer
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Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:22    Titel: Es besteht Haftbefehl.Bin untergetaucht Antworten mit Zitat

Habe in Deutschland eine recht bunte Vergangenheit.
Es besteht Haftbefehl.Bin untergetaucht und habe eine nicht EU-Staatsbuergerschaft angenommen.
Auch mein Familienname wurde geaendert.Halte mich momentan in der Eu-Zone auf.

Nun mein Frage:

Kann ich jetzt wieder fuer einen Kurzbesuch nach Deutschland kommen?

Was muss ich befuerchten wenn ich in Deutschland am Flughafen vor der Passkontrolle stehe?
Wie ist die Rechtslage?
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markus_1002001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf den Einzelfall an.
Posten sie doch bitte den Ursprungsnamen, den jetzigen Namen, den Ankunftsflughafen und den Zeitpunkt der Ankunft.
Mit diesen Informationen kann Ihnen sicher geholfen werden.

Schönen Gruß
Markus
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rockbender
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde Anreisen ohne Passpflicht bevorzugen.

Wenn Sie aber in Deutschland sein sollten, und den Weg nicht kennen hilft Ihnen die 110 gerne weiter. Die bringen Sie ans Ziel.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.09, 01:05    Titel: Re: Es besteht Haftbefehl.Bin untergetaucht Antworten mit Zitat

murof.thcer hat folgendes geschrieben::
Kann ich jetzt wieder fuer einen Kurzbesuch nach Deutschland kommen?

Na sicher. Jederzeit.
murof.thcer hat folgendes geschrieben::

Was muss ich befuerchten wenn ich in Deutschland am Flughafen vor der Passkontrolle stehe?

Eine lange Schlange. Schließlich wollen alle bei ihrer Willkommensparty dabei sein...
Melden sie sich einfach bei den netten Herren von der Bundespolizei, die haben immer ein offenes Ohr.

murof.thcer hat folgendes geschrieben::

Wie ist die Rechtslage?

Das haben sie doch selber geschrieben:
murof.thcer hat folgendes geschrieben::
Es besteht Haftbefehl.
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murof.thcer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

Warum machen Sie sich laeherlich ueber mich?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat angefangen mit dem lustig machen?
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo murof.thcer,

ich würde Ihnen empfehlen über München St. Adelheim einzureisen.

Stadelheimer Straße 12 81549 München

Dort einfach an der Pforte melden und Sie werden bestimmt mit warmen Worten und einem kräftigen Händedruck begrüßt.

Möglicherweise schenkt man Ihnen sogar zwei chice Armreifen im Chromlook!

Leute gibts... Geschockt
_________________
Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,


@Doc_Schnaggls

der Armschmuck besteht entweder aus Edelstahl oder Aluminium. Verchrohmt ist nicht mehr so in. (Außer bei den USA Dingern.) Plüsch übrigens auch nicht. Winken
Davon aber ab, müßte ihm vor der Aufnahme in Stadelhein II der HB verkündet werden. Er kann also nicht "Gehe direkt in das Gefängnis" gehen. Die schicken ihn wieder weg.
Die JVA benötigt ein Aufnahmeersuchen eines Richters.
Kommt nicht einfach so jeder in den Knast....Die sind wählerisch. Lachen Lachen

so btw.: Was steht den in dem Haftbefehl drinne?

mano
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

murof.thcer hat folgendes geschrieben::
Warum machen Sie sich laeherlich ueber mich?


Lieber murof.thcer,

es mutet auf den ersten Blick schon etwas komisch an, wenn man offen zugibt, dass man per Haftbefehl gesucht wird und nun in Deutschland einreisen möchte. Auf den einen oder anderen User mag Ihre Frage daher ein wenig naiv rüberkommen.

Das mag dann vielleicht auch der Grund sein, warum man Sie nicht ganz so ernst nimmt. Das soll aber keine Entschuldigung sein, sondern eine versuchte Erklärung der Reaktionen auf Ihren Eröffnungsbeitrag.

Ganz grundsätzlich gilt: Wenn man per Haftbefehl gesucht wird, wird man wohl unverzüglich einem Haftrichter vorgeführt, der dann alles weitere in die Wege leitet. Es hängt natürlich auch davon ab, was für ein Haftbefehl es ist.

Wie man hier sehen kann, gibt es sehr viele verschiedene Haftbefehle.

Jetzt nur eine persönliche Frage meinerseits: Warum stellt man sich nicht seiner Vergangenheit, sondern läuft davor weg? Sowas verfolgt einen doch ein Leben lang.

lg flipmow
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Jetzt nur eine persönliche Frage meinerseits: Warum stellt man sich nicht seiner Vergangenheit, sondern läuft davor weg? Sowas verfolgt einen doch ein Leben lang.
Oooch nöööö, ich kenn Leute, die wegen Seuerstrafbestand in Deutschland gesucht werden.
Nun ist es so, dass 5000Euro Steuerhinterziehung strenger verfolgt wird als 5000Euro Bankraub. Je nach Land werden allerdings Steuerflüchtlinge NICHT ausgeliefert, Bankräuber ggf doch.
Und nun sitzt ein mir bekannter Steuerflüchtling in Thailand, führt eine Bungalowanlage und freut sich immer, wenn er typisch Deutsche Sachen mitgebracht bekommt (Schwarzbrot, Pfälzer Leberwurst in Dosen ...)

Und auch wenn der TE unter anderem Namen (aber echtem Ausweis) nach Deutschland oder Schengen-Raum wieder einreist, muss es/er nicht sofort auffallen.
Möglicherweise kann er sogar bis an sein Lebensende unerkannt in Deutschland leben.

Auffallen tuts meist durch eigene Blöde Zufälle.
Wie der besoffene mit Haftbefehl gesuchte Autofahrer, der sich auf der Polizeiwache beschwert, dass man ihn im Parkverbot abgeschleppt hat. Mit den Augen rollen

hws
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Nun ist es so, dass 5000Euro Steuerhinterziehung strenger verfolgt wird als 5000Euro Bankraub. Je nach Land werden allerdings Steuerflüchtlinge NICHT ausgeliefert, Bankräuber ggf doch.hws


Das ist nicht richtig. Das hängt sehr von den einzelnen Umständen ab. Bankraub ist nicht gleich Bankraub. Steuerhinterziehung hat z.b. eine Maximalstrafe von 10 Jahren. Bankraub nur im minder schweren Fall 5 Jahre, ansonsten meines Wissens "keine".

lg
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 11:02    Titel: Re: Es besteht Haftbefehl.Bin untergetaucht Antworten mit Zitat

murof.thcer hat folgendes geschrieben::
Habe in Deutschland eine recht bunte Vergangenheit.
Es besteht Haftbefehl.Bin untergetaucht und habe eine nicht EU-Staatsbuergerschaft angenommen.
Auch mein Familienname wurde geaendert.Halte mich momentan in der Eu-Zone auf.

Nun mein Frage:

Kann ich jetzt wieder fuer einen Kurzbesuch nach Deutschland kommen?

Ja.

murof.thcer hat folgendes geschrieben::
Was muss ich befuerchten wenn ich in Deutschland am Flughafen vor der Passkontrolle stehe?

Im besten Fall werden Sie verhaftet, im schlimmsten Fall können Sie problemlos einreisen.

murof.thcer hat folgendes geschrieben::

Wie ist die Rechtslage?


Das kommt, wie schon geschrieben, auf die Art des HB an. Untersuchungshaftbefehl? Vollstreckungshaftbefehl? Vorführungshaftbefehl?
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Anna67
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Habt ihr schonmal den Namen des "Untergetauchten" rückwärts gelesen?
Es handelt sich hier um einen üblen Scherz!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte die Wahl des Nutzernamens in diesem Fall auf einen Scherz hindeuten?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Anna67 hat folgendes geschrieben::
Habt ihr schonmal den Namen des "Untergetauchten" rückwärts gelesen?


Haben Sie Ihren Usernamen mal ohne Zahl rückwärts gelesen? Cool
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