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Bin in einer EV einer Straftat bezichtigt worden

 
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DrGoosewing
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:17    Titel: Bin in einer EV einer Straftat bezichtigt worden Antworten mit Zitat

Hallo.

Zuerst mal über mich: Ich bin rechtlich nicht ganz unwissend, da ich mich lange Zeit mit dem Familienrecht beschäftigen mußte. Aber nun hab ich ein Problem, was meinen Wissenstand überfordert.

Ich schildere mal einfach das Ereignis:
In dem Wohnhaus (6 Parteien) bin ich sozusagen ein inoffizieller Hausmeister, da ich telefonisch immer erreichbar bin. Jetzt war in dem Haus eine Wohnung frei geworden und ich hatte bei unserem Vermieter angefragt, ob Freunde (Freundin mit ihrem LG und 2 Kindern) von mir in diese Wohnung ziehen können und dieses ging auch so weit in Ordnung. Montags sind die dann eingezogen, es wurden 300€ Kaution (wie abgesprochen 2 Raten) gezahlt und ein paar Tage später auch die erste Monatsmiete (Belege liegen vor). Am Samstag darauf hatte ich morgens noch mal mit der Vermieterin telefoniert und hatte noch mal die Daten wegen dem Mietsvertrag durchgegeben. Nachmittags rief auf einmal der Vermieter an und forderte den sofortigen Auszug, weil "angeblich" der vorherige Vermieter des LG der Freundin noch 3 Monatsmieten fordere. Das stimmt laut Aussage des Vorvermieters nicht. Die letzten 3 Monatsmieten brauchten nicht bezahlt werden, da der Vorvermieter die Wohnung verkaufen möchte/ verkauft hat und die Einbauküche gerne übernehmen wollte. Da der LG gerade Arbeitslos geworden war (mitlerweile wieder in Beschäftigung) ist er auch darauf eingegangen. (das ganze wegen einer komischen Kücheform. die Küche hätte in keine andere Wohnung gepasst. Anfertigung von einem Schreiner).

Jetzt flatterte gestern der Kuckuck ins Haus und brachte einen Beschluss:
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird der Grund dem Beschluss beigefügten Antrag und der eidesstattlichen Versicherung gemäß $$ 935,940a ZPO und wegen Dringlichkeit des Falls ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet
Wohnung bla blub herauszugeben / Kosten dem Antragsgegner auferlegt / Verfahrenswert 3.300 Euro

Gründe (abgekürtz): Ich habe die Schlüssel ohne Erlaubnis an die Antragsgegner herausgegeben und die sind eingezogen ohne hierzu berechtigt zu sein und ein Mietsverhältnis ist nicht erwünscht.

Klar habe ich meiner Freundin geraten sich schnellstmöglich was anderes zu suchen, aber auch anwaltlich dagegen vorzugehen. Signifikant ist auch, das die 2 Kinder nicht erwähnt wurden, aber das hatte wohl eher taktische Gründe.

Nun zu meinen Fragen:

1) Sollte es zu einer Räumung kommen, könnte ich dann Schadensersatzpflichtig werden (wenn die diese Nummer meinen durchziehen zu müssen)?
2) Könnte ich dagegen vorgehen, da ich ja einer Straftat bzw Beihilfe einer Straftat bezichtigt werde (Pauschal würde mir nur § 187 StGB einfallen oder würde hier schon § 164 StGB greifen)?

Mir ist die Rechtslage hierzu nicht bekannt und würde dieses gerne von euch erfahren.
Mit ist klar, das das keine Rechtsberatung ist. Nur würde mich interressieren was da auf mich zukommen könnte und was ich dagegen machen kann, damit ich einen Rechtsanwalt zeitnah mandatieren kann.
Ich danke schon mal für Eure Hilfe.

Goose
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