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Nutzung eines offenen W-Lan Netzes

 
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unbekannter007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 00:17    Titel: Nutzung eines offenen W-Lan Netzes Antworten mit Zitat

Guten Abend,

nehmen wir an, Person A sitzt im Auto mit einem Laptop und nutzt eine offene W-Lan Verbindung. Jemand bemerkt dies und ruft die Polizei. Diese kommt und nimmt den "Vorfall" auf. Welche Strafe droht Person A?

Da die Nutzung neuerdings strafbar sein soll, ist Person A verunsichert, womit gerechnet werden muss. Person A nutzte die Verbindung ohne böse Absichten, hat nur Dinge wie E-Mails schreiben und im Internet spielen erledigt. Der Laptop wurde ebenfalls (noch?) nicht sichergestellt. Kann dies noch erfolgen? (War nur ein Leihgerät).

Wie ist der Ablauf dieser Geschichte? Kann Person A dafür belangt werden, bzw kann ein Eintrag in das Strafregister erfolgen?

MfG,
unbekannter007 (oder auch nicht unbekannt Smilie )
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mÖre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Ich kenne zwar die genaue Rechtslage NICHT aber ich meine zu dem Thema mal etwas im TV gesehen zu haben. Das ist allerdings auch schon etwas her

Dabei ging es darum, dass das "knacken" eines Wlans durchaus streafrechtlich relevant ist. Das Betreiben eines offenen Wlans allerdings ist schon fast als fahrlässig einzuschätzen. Ich glaube sogar, dass bei Missbrauch Dritter die Beweisplicht beim BEtreiber des Wlans liegt, dass dort nicht seine Hände im Spiel waren. ZB es betritt einer das offene Wlan, Bestellt etwas unter falschen Daten. Der "betrogene" Shop bekommt über die IP den Nutzer der Internetverbindung herraus, auf der eben das Wlan lieb und bittet den zur Kasse.

In dem Beitrag wurde es weiterhin angemant, dass die Internetanbieter damals nicht ausreichend auf eine Verschlüsselung hingewiesen haben, oder diese direkt automatisch eingestellt haben.
Demnach war es meines Wissen nach halt legitim in offene Netzwerke zu gehen, um dort "legale" Sachen zu machen, oder Dateim im Netzwerk anschaut.

Das ist aber eben schon recht lange her und ich kann nicht sagen, wie es damals genau war, und wie es heute ist.
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ernicasle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:55    Titel: öffentliches W-Lan Strafbar ?? Antworten mit Zitat

Hallo,

seit wann ist denn die Benutzung von öffentlichem W-Lan starfbar ??

Mache mir gerade so meine Gedanken, denn an fast jedem Flughafen gibt es ein öffentliches Netz. Oder bei uns in der nächst größeren Stadt, im Einkaufzentrum mit vielen Cafe´s. In den Cafe´s sitzen in Laufe des Tages ständig irgend welche Personen mit Notebooks oder Handy´s und surfen. Gerade zur Mittagszeit.

Wenn es verboten wäre, könnte die Polizei ja stänig dort rumgehen und u.U. Notebooks einkassieren, oder Strafanzeigen schreiben.

Woher hast Du die Information, das es verboten sein soll ??

Würde mich echt interessieren.


Gruß
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:00    Titel: Re: öffentliches W-Lan Strafbar ?? Antworten mit Zitat

ernicasle hat folgendes geschrieben::
seit wann ist denn die Benutzung von öffentlichem W-Lan starfbar ??

Wo lesen Sie denn etwas von "öffentlich"?
Ich lese nur etwas von "offenem" W-Lan Netz Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wie erkennt ein User den Unterschied zwischen einem öffentlichen Zugang und einem ungeschützten offenen Netzwerk ohne jede Zugangssperre ?

Die Frage ist ernst gemeint, hab mich bis jetzt von W-Lan immer ferngehalten, Kabel in der Wohnung sind sicherer
_________________
ausgezeichnet
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Also mein Tipp waere: An der Absicht des Betreibers Winken
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Also mein Tipp waere: An der Absicht des Betreibers Winken


Woran erkenne ich den Betreiber und seine Absicht ?

und um juristisch nachzufragen, muss ich das erkennen ?
_________________
ausgezeichnet
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ernicasle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 15:43    Titel: OK Antworten mit Zitat

@nordlicht02

Ok, wer lesen kann, ist im Vorteil. War mein Fehler
öffentlich - offenes

aber ist doch so, W-Lan, offenens aber auch das Öffentliche W-Lan wird immer nur als "Frei" angezeigt. Woher soll der Benutzer denn wissen, was was ist

oder anderes Beispiel

Einkaufszentrum mitten in der Stadt, Öffentliches Netz, surfen erlaubt
rechts und links, angrenzende Wohnungen / Büro´s, angenommen ein Besucher, der sehr nahe an der Wand sitzt , denkt er benutzt das öffentliche Netz

aber

weil aber in der Nachbarwohnung / Büro das W-Lan nicht abgesichert ( offen ) ist surft er auf dessen Anschluss,

was dann ??

oder, ich stelle mich abends nach Geschäftsschluss mit dem Auto vor dem Einkaufszentrum und surfe


Sind ja nur erdachte Szenarien

Gruß
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Karsten
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Also mein Tipp waere: An der Absicht des Betreibers Winken


Woran erkenne ich den Betreiber und seine Absicht ?

und um juristisch nachzufragen, muss ich das erkennen ?

Ich würde schätzen ja. Die Nutzung eines fremden Netzwerkes müßte doch wohl ausdrücklich erlaubt sein, so wie die eines jeden anderen Eigentums auch. Wenn ich es nicht weiß, habe ich es zu lassen.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. Betreiber eines öffentlichen WLans sind verpflichtet, dies kenntlich zu machen? Wo steht das denn? Anders gefragt - am Straßenrand steht eine Bank. Wenn dort nun nicht ein Schild "privateigentum, setzen verboten" (oder einfach "frisch gestrichen" Winken ... ) dran ist, so darf ich mal vermuten, dass ich mich dort hinsetzen darf. Oder?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wuerde mich auch auf den Standpunkt stellen, dass es der Betreiber kenntlich machen muss. Un d dies tut er in dem er keine Verschluesselung waehlt.
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dem kann ich nur zustimmen. Vergleichbar mit einem Grundstück, das nicht unzäunt ist. Jedem muss klar sein dass da schon mal Passanten drüberlaufen, wer das nicht will muss es absichern.

Habe aber auch von einem Urteil gelesen, indem Richter Weltfremd den WLAN-Mitnutzer zu einer Geldstrafe verknackte, und schlimmer noch den Rechner einziehen lies. Heibeigezogene Begründung: Datenveränderung nach § 303a, und die fände schon bei Zuweisung einer IP statt.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

r.doll hat folgendes geschrieben::
Vergleichbar mit einem Grundstück, das nicht unzäunt ist. Jedem muss klar sein dass da schon mal Passanten drüberlaufen, wer das nicht will muss es absichern.

Nö.
Es reicht beispielsweise schon, wenn durch ein Haus auf dem Grundstück erkennbar ist, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Dann könnte das widerrechtliche betreten schon Hausfriedensbruch sein - und das alles ohne Zaun Geschockt
_________________
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ist dem so? Der Gesetzestext spricht ausdrücklich von befriedeten Örtlichkeiten.

Muss mich korregieren, es ging nicht um Datenveränderung, sondern um das Abhören einer Telekommunikationseinrichtung.
http://www.schwarz-surfen.de/urteile/ag-wuppertal-03042007-22-ds-70-js-690606/
Man bedenke: schon beim blosen Auflisten vorhandener Netzwerke hört und liest man mit. Ein Kommentar zu o.g. Seite stellt auch zutreffend heraus, dass das nicht-Absichern eines Netzwerkes die Entscheidung des Betreibers vermissen lässt, dass Daten nicht für andere bestimmt sind.

Den Rechner gab es dann doch zurück:
http://www.schwarz-surfen.de/urteile/landgericht-wuppertal-2962007-28-ns-70-js-690606/

Der durch A geliehene Rechner könnte vielleicht sichergestellt, aber hiernach nicht entgültig eingezogen werden: http://dejure.org/gesetze/StGB/74.html
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