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MannyMarc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 03:00    Titel: Meinungsfreiheit Antworten mit Zitat

Hallo,
Darf ich in rapsongs negativ über meine stadt reden ?
Zum beispiel "hier gibt es drogensüchtige, mörder ,hier herrscht krieg"
was natürlich nicht der wahrheit entspricht! alles nur entertaiment, unterhaltung.

In Berlin würde das bestimmt keinen intressieren aber unsere stadt ist in solchen sachen sehr pingelig.
Da hier schonmal gegen punks privatrechtliche schritte eingeleitet wurden da solche songs das stadtbild verschandeln und die stadt ins falsche licht rückt, wie das verfahren ausgegangen ist weiss ich nicht.

und darf ich politiker in songs beleidigen?
darf ich schlecht über die politik reden?
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:31    Titel: Re: Meinungsfreiheit Antworten mit Zitat

MannyMarc hat folgendes geschrieben::
und darf ich politiker in songs beleidigen?

Nein, schon gar nicht persönlich. Wenn es um Politiker allgemein geht ist sicherlich einiges durch die Meinungsfreiheit gedeckt, aber nicht alles.

MannyMarc hat folgendes geschrieben::
darf ich schlecht über die politik reden?

Das brauchen Sie nicht, das tun die Politiker schon selbst Lachen
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Politiker im Allgemeinen zu beleidigen ist nicht einfach, wenn schon gewisse MdB Kritikern der Internetsperren, die Foerderung von Kinderpornographie vorwerfen.
Ilse Falk hat folgendes geschrieben::
... und stellt die Interessen skrupelloser Geschaeftemacher ueber den Schutz der Kinder.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:36    Titel: Re: Meinungsfreiheit Antworten mit Zitat

Hallo,

also das ganze hat offensichtlich mit Meinungsfreiheit nur eingeschränkt etwas zu tun.

MannyMarc hat folgendes geschrieben::

Darf ich in rapsongs negativ über meine stadt reden ?
Zum beispiel "hier gibt es drogensüchtige, mörder ,hier herrscht krieg"
was natürlich nicht der wahrheit entspricht! alles nur entertaiment, unterhaltung.


Hier sind wir nicht im Bereich der Meinungsfreiheit, weil es sich um Tatsachenbehauptungen handelt. Wenn es in einem Song verwendet wird, kommt aber die Kunstfreiheit zum Zuge.

Mir ist jetzt auch per se nichts bekannt, was solche Aussagen verbieten würde. Ein Anspruch der Stadt selbst auf Unterlassung kommt mangels Rechtsgrundlage hier nicht in Betracht. Sollte ein solches Lied aber tatsächlich Auswirkungen haben, wenn es bekannt ist, zB. ein Besucherrückgang in der Stadt, kämme ggf. ein Unterlassungsanspruch Gewerbetreibernder aus § 823 iVm. § 1004 BGB aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in Betracht. Aber das ist jetzt zunächst doch erstmal theoretischer Natur.

Zitat:
Da hier schonmal gegen punks privatrechtliche schritte eingeleitet wurden da solche songs das stadtbild verschandeln und die stadt ins falsche licht rückt, wie das verfahren ausgegangen ist weiss ich nicht.


Das wäre in der Tat äußerst interessant.

Zitat:
und darf ich politiker in songs beleidigen?


Eine Beleidigung ist zwar eine Meinungskundgabe, Art. 5 Abs. 1 GG findet aber seine Schranken in Art. 5 Abs. 2 GG und somit auch dem Ehrschutz. Letztlich käme es dann zwar auf eine Abwägung zwischen dem Ehrschutz und der Meinunsgfreiheit an, idR. überwiegt hier aber der Ehrschutz.

Zwar käme auch wiederum die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG zu Zuge, die nicht den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt, aber doch den verfassungsimmanenten Schranken. Somit käme es wieder auf eine Abwägung zwischen Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 GG an. Auch diese geht überwiegend zu Lasten der Kunstfreiheit aus.

Zitat:
darf ich schlecht über die politik reden?


Schlecht über "die Politik" reden zu können ist an sich ein fundamentales demokratisches Grundrecht, bzw. per se erstmal garnicht verboten (und somit bereits aus Art. 2 Abs. 1 GG erlaubt). Die Grenzen finden sich natürlich wieder im Ehrschutz und auch - je nach Art der politischen Kritik - dem Erhalt von Verfassungsgrundsätze nach dem Prinzip der wehrhaften Demokratie in Deutschland. Auch Volksverhetzung, etc. könnte hier je nach Inhalt eine Rolle spielen.

Gruß
Dea
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carn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte eine aehnliche Frage, haeng mich also einfach an:
Musikergruppe Ä. formuliert ein gesellschaftskritisches Lied in dem sie die Engstirnigkeit der Gesellschaft kritisieren. Im Text dieses Liedes wuerde das unter anderem darauf zurueckgefuehrt, dass die meisten Leute ihre Bildung aus der Zeitung B. haben, deren Inhalt nur aus Angst, Hass, Titten und dem Wetterbericht bestehe.

Koennte die Zeitung B. die Musikergruppe Ä. wegen dieser beleidigenden Beschreibung des Zeitungsinhaltes verklagen?
Wie wuerde es sich verhalten, falls nachgewiesen werden könnte, dass der Vorwurf der Inhalt der Zeitung bestuende nur aus Angst, hass, Titten und dem Wetterbericht teilweise berechtigt ist?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Es gab ja schonmal die Aufforderung, dass man etwas Wahres in der Zeitung B. finden solte (ausser Wetterbericht und Lottozahlen) Winken
Beleidigen kann man juristische Personen nicht, die haben eh keine Ehre, die man verletzen koennte.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Es gab ja schonmal die Aufforderung, dass man etwas Wahres in der Zeitung B. finden solte (ausser Wetterbericht und Lottozahlen) Winken
Beleidigen kann man juristische Personen nicht, die haben eh keine Ehre, die man verletzen koennte.


Aber eine Zeitung kann wie jedes andere Unternehmen auch Unterlassungs- und ggf. Schadenersatzansprüche wegen geschäftsschädigendem Verhalten aus §§ 823 ABs. 1, 1004 BGB geltend machen.

Gruß
Dea
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Beleidigen kann man juristische Personen nicht, die haben eh keine Ehre, die man verletzen koennte.


"Beleidigt werden kann jeder lebende Mensch, aber auch Personenmehrheiten, die eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können wie z. B. juristische Personen, eine GmbH, AG, Gewerkschaften und Vereine." --> http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung

"Eine Beleidigung kann gegenüber Menschen und juristischen Personen, gegenüber Berufsständen, religiösen Gemeinschaften und anderen Gruppen erfolgen. Allerdings muss es sich bei einer solchen kollektiven Gruppe auch um einen immerhin zahlenmäßig überschaubaren Personenkreis handeln." --> www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=2994

"Beleidigt werden kann jeder Mensch, aber auch Personenmehrheiten (z. B. juristische Personen, Behörden, sogar alle Soldaten)." --> www.rechtslexikon-online.de/Beleidigung.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man ein bischen weiterliest (in dem Wikipediaartikel), dann wird das aber wieder stark eingeschraenkt. Wenn ich hier schreibe die Firma X ist scheisse, dann ist das keine Beleidigung, wenn ich aber in einer Filiale der Firma X sage "die Firma X ist scheisse", dann kann dies sehr wohl eine Beleidigung darstellen, da hier ein sehr begrenzter Personenkreis damit gemeint ist.
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carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wenn man ein bischen weiterliest (in dem Wikipediaartikel), dann wird das aber wieder stark eingeschraenkt. Wenn ich hier schreibe die Firma X ist scheisse, dann ist das keine Beleidigung, wenn ich aber in einer Filiale der Firma X sage "die Firma X ist scheisse", dann kann dies sehr wohl eine Beleidigung darstellen, da hier ein sehr begrenzter Personenkreis damit gemeint ist.


Und wenn das Lied von Ä. kommerziell erfolgreich ist und deswegen oft im Radio laeuft und dies von Ä. auch beabsichtigt war?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist das doch prima Winken

PS: Das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.
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MannyMarc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!

Dann hätte ich noch eine frage, passt nicht ganz hier rein möchte aber nicht tausende von Treads aufmachen.

Es geht um Gewaltdarstellung und um Gewaltverherrlichnung.
Ab wann ist es eine gewaltdarstellung oder gewaltverherrlichnung sind schon textzeilen wie zum beispiel : "ich hau dir in die fresse" "oder "Ich knall dich ab" eine gewaltdarstellung /verherrlichung?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

@Redfox: Da sieht man einmal mehr, daß man Wikipedia nicht trauen kann. Die dortigen Ausführungen entsprechen hinsichtlich des Ehrenschutzes juristischer Personen so nicht der Rechtslage.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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MannyMarc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

ich wollte wohl noch was wissen also ein kumpel von mir deswegen frage ich das hier hat eine anklageschrift bekommen wegen einer cd , die enthält 15 titel aber in der anklageschrift heisst es: in titel 6 ................ heisst es..................
in titel 8.................... heisst es............... und in titel 10.......................... heisst es..............

die punkte sind die jewiligen titel und der inhalt wollte das aber nicht hier hinschreiben.

bedeutet daß das diese titel ausschlaggebend waren und die anderen ok sind?
oder reicht es wenn der staatsanwalt nur ein paar titel nennt?
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet, dass der StA jeden einzelnen Verstoß, den er *dieser* Ermittlung/Anklage zu Grund legt, einzeln benennen muss.

Allerdings ist dann jeder einzelne Verstoß vermutlich eine eigene Straftat die ihm zur Last gelegt wird. Also "muss" der StA genau genommen nur eine einzige Quelle nennen, um loslegen zu können. Der Rest sind dann nur noch "Bonuslevel".


Was aber nicht bedeuten muss, dass nun der Rest automatisch als "unbedenklich" einzustufen ist.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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