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Kündigungsfristen u-.Kurzarbeit
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illonk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 06:56    Titel: Kündigungsfristen u-.Kurzarbeit Antworten mit Zitat

Hallo
nehmen wir mal an, AN ist 15 Jahre im Betrieb,
Kündigungsfrist somit 6 Monate und AG beantragt
für AN Kurzarbeitergeld für 6 Monate und kündigt dem
AN gleichzeitig.
Kann beides nebenher laufen oder kann AN
erst nach Ablauf der Kurzarbeiterzeit kündigen.

Danke
illonk
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illonk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
hat leider keiner eine Meinung dazu ?

Danke
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Kurzarbeit und Kündigung schließt sich nicht aus.
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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illonk
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort,
mein Gedankengang ging in die Richtung,
der Staat bietet zur Zeit Kurzarbeit an um
Kündigungen zu vermeiden und der AG
macht sofort von beidem Gebrauch.

Danke
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nun der AG meldet Kurzarbeit an um Kündigungen zu vermeiden. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation weiter, so das dieses mit Kurzarbeit nicht mehr aufgefangen werden kann, steht dem AG das Mittel der Kündigung weiterhin zur Verfügung. Ob die Gründe ausreichend sind für betriebsbedingte Kündigungen, sofern das KschG. anzuwenden ist, steht auf einem anderen Blatt.
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woazn-king
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

woazn-king hat folgendes geschrieben::
wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können.

Quelle?
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illonk
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke für die Antworten.

Gruß
illonk
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woazn-king
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
woazn-king hat folgendes geschrieben::
wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können.

Quelle?


prüfer von der arbeitsagentur. demnach müssen kündigungen während der kurzarbeit sofort gemeldet werden und der betroffene mitarbeiter darf ab dem nächsten tag nicht mehr kurzarbeiten.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

woazn-king hat folgendes geschrieben::
Smiler hat folgendes geschrieben::
woazn-king hat folgendes geschrieben::
wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können.

Quelle?

prüfer von der arbeitsagentur. demnach müssen kündigungen während der kurzarbeit sofort gemeldet werden und der betroffene mitarbeiter darf ab dem nächsten tag nicht mehr kurzarbeiten.

Das ist keine Quelle...
Also AG meldet Kurzarbeit an, die wirtschaftliche Lage verschlechtert sich weiter und er ist gezwungen Kündigungen auszusprechen. Nun muss der AN wieder regulär beschäftigt werden. Hm wie soll der AG das machen? Wenn im schlimmsten Fall Kurzarbeit null im Betrieb herrscht?
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Zuletzt bearbeitet von Smiler am 18.02.09, 14:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Eine schriftliche
Smiler hat folgendes geschrieben::
Quelle?
für die Aussagen von woazn-king habe ich auch nicht, allerdings genau diese Aussage vom zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, der vor einigen Jahren unsere Kurzarbeit betreute. Klingt im übrigen logisch: Kurzarbeit soll den Abbau von Arbeitsplätzen (= Kündigungen) verhindern, was bei einem gekündigten Arbeitnehmer allerdings dann doch eher nicht der Fall ist.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Eine schriftliche
Smiler hat folgendes geschrieben::
Quelle?
für die Aussagen von woazn-king habe ich auch nicht, allerdings genau diese Aussage vom zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, der vor einigen Jahren unsere Kurzarbeit betreute. Klingt im übrigen logisch: Kurzarbeit soll den Abbau von Arbeitsplätzen (= Kündigungen) verhindern, was bei einem gekündigten Arbeitnehmer allerdings dann doch eher nicht der Fall ist.

Nur damit wir uns richtig verstehen, ich gehe davon aus das:
1. Berechtigte Gründe zur Kurzarbeit führten
2. Während der Kurzarbeit weitere äußere Umstände eintraten, die unabhängig von den zur
Kurzarbeit geführten, als Prognose für die Zukunft zur betriebsbedingten Kündigung führen.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Falls die Möglichkeit von Kurzarbeit aber im AV oder TV nicht vereinbart ist, kann der AN sich weigern in KA zu gehen. Bzw. der AG müsste änderungskündigen mit derselben Frist wie die normale Kündigung.

MfG
Matthias
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Während der Kurzarbeit weitere äußere Umstände eintraten, die unabhängig von den zur Kurzarbeit geführten, als Prognose für die Zukunft zur betriebsbedingten Kündigung führen.
Das kann der AG sicherlich tun. Nach meinem Wissensstand fällt der AN dann aber aus der Kurzarbeit raus, muß also weiter voll bezahlt werden.
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Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
woazn-king hat folgendes geschrieben::
wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können.

Quelle?


§ 172 Abs. 1 Ziff. 2 SGB III

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