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Kostenvoranschlag für Haftpflichtversicherung

 
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mad-ollie
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Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:29    Titel: Kostenvoranschlag für Haftpflichtversicherung Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

Das Auto von Person A wurde durch das zurückrollende Auto von Person B beschädigt. Die Handbremse war nicht angezogen, wodurch die Stossstange vom Wagen von Person A durch die Anhängerkupplung von B eingedrückt wurde, so dass diese riss.

Person B hat den Schaden an seine Haftpflichtversicherung gemeldet. Die Haftpflichtversicherung hat einen Schadensbogen geschickt, auf dem ein Kostenvoranschlag verlangt wurde, diesen mußte man aber zurückschicken. Person A hat davon leider keine Kopie gemacht. Dieser Kostenvoranschlag hat 60,00 € gekostet.

Eine Reguliereung wurde von der Versicherung nach Erwartung von Person A abgelehnt. Die Übernahme des Kostenvoranschlags ebenfalls. Wer muss die Kosten für den Kostenvoranschlag tragen? Wenn die Versicherung einen Kostenvoranschlag zur eventuellen Regulierung des Schaden benötigt, wie kann es sein, dass Person A auf den Kosten bei einer Nichtreguliereung auf den Kosten sitzen bleibt. Laut Versicherung würden diese Kosten auch bei einer Reguliereung nicht erstattet werden.

Wie ist die Rechtlage?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welcher Begründung wurde die Regulierung abgelehnt?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:19    Titel: Re: Kostenvoranschlag für Haftpflichtversicherung Antworten mit Zitat

mad-ollie hat folgendes geschrieben::

(...)

Eine Reguliereung wurde von der Versicherung nach Erwartung von Person A abgelehnt. Die Übernahme des Kostenvoranschlags ebenfalls. Wer muss die Kosten für den Kostenvoranschlag tragen? Wenn die Versicherung einen Kostenvoranschlag zur eventuellen Regulierung des Schaden benötigt, wie kann es sein, dass Person A auf den Kosten bei einer Nichtreguliereung auf den Kosten sitzen bleibt. Laut Versicherung würden diese Kosten auch bei einer Reguliereung nicht erstattet werden.

Wie ist die Rechtlage?


Die eigentlich Kosten für den Kostenvoranschlag werden nicht erstattet. Zumindest nicht bei ener fiktiven Abrechnung, also Abrechnung nach Kostenvoranschlag. Die Kosten für den KVA würden bei einer Reparatur (wenn diese in der gleichen Werkstatt erfolgt, die auch den KVA erstellt hat) auf die Reparaturrechnung angerechnet werden.

Wieso hier aber abgelehnt wurde, würde mich auch interessieren.
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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mad-ollie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Laut der Aussage von Person B wurde die Reguliereung abgelehnt, da es sich um einen KFZ-Schaden handelt, und diese nicht von einer / der Haftpflichtversicherung reguliert werden kann.

Nach Aussage der Versicherung gegenüber Person A würden Kostenvoranschläge grundsätzlich nicht erstattet werden. Telefonisch wurde vor Erstellung des KVA versichert, dass die Kosten übernommen würden, leider ist der Name der Person die diese Auskunft gegeben hat Person A nicht bekannt, weil dieser nicht notiert wurde.

Die Versicherung hat Person A nun aufgefordert, zu belegen, dass an dem betreffenden Tag überhaupt mit der Versicherung gesprochen wurde, z.B über einen Einzelverbindungsnachweis und mit wem genau gesprochen wurde.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Welcher Versicherung wurde der Schaden denn gemeldet? der KFZ Haftpflicht von B oder seiner Privathaftpflicht?

ansonsten erstmal hier lesen

http://www.bvsk.de/unfall/was_tun.php
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mad-ollie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Schaden wurde der Privathaftpflicht von B gemeldet.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist es doch kein Wunder das die nicht zahlen.
Der KFZ Haftpflicht melden und das Problem löst sich.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Aussage, dass die Kosten des KVA übernommen werden ist aber mutig. Winken

Deswegen: GANZ WICHTIG -> Immer Namen des Gesprächspartners und die Uhrzeit notieren und das zu den anderen Unterlagen heften. Cool (ich mach es selber auch nicht immer *hust*)
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Die Aussage, dass die Kosten des KVA übernommen werden ist aber mutig. Winken

)


Das war auch nicht gemeint. Verlegen
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
der_drebber hat folgendes geschrieben::
Die Aussage, dass die Kosten des KVA übernommen werden ist aber mutig. Winken

)


Das war auch nicht gemeint. Verlegen


Hehe, ich meinte die Aussage des Angestelltern bei dem Versicherer. Winken Kopf-Streichel-Smilie
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