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Schaden durch Schnee auf der Autobahn

 
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anko55
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:59    Titel: Schaden durch Schnee auf der Autobahn Antworten mit Zitat

Ich bin mit meiner Ehegattin am 14.02.2009 auf der Autobahn A3 aus Frankfurt in Richtung Würzburg mit meinem Auto unterwegs gewesen.
Etwa 500 Meter vor dem Rastplatz Spessart beim Unterfahrt unter einer Verkehrszeichenbrücke auf das Dach meines Autos ist ein Schneebrocken heruntergefallen und hat dabei das Dach des Autos erheblich beschädigt.
Es war nur ein Glück, dass es durch Aufprall von dieser Schneemasse nicht zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen, da zu dem Zeitpunkt war meine Frau am Steuer und Sie ist vom Schreck beinahe von Autobahn abgekommen und nächste halbe Stunde danach fast nicht mehr ansprechbar gewesen.
Beim sofortigen Standspur-Telefonat mit meinem Versicherer, wurde mir erklärt, dass der Vorfall polizeilich aufgenommen werden soll.
Beim Anrufen der Autobahnpolizei hat die nette Frau mich zum nächstgelegenem Rastplatz geschickt(in diesem Fall Spessart) und einen Streifewagen entsprechend auch. Das Ganze wurde von den Polizisten angeschaut, aber nicht bestätigt. Wir haben nur ein Zettelchen (Personalienaustausch bei Verkehrsunfällen) bekommen, wo es steht, dass wir „an einem Unfall beteiligt, der von der Polizei nicht aufgenommen wird“.
Mein Versicherer hat mir beim Telefonat nach dem Treffen mit der Polizei unverzüglich erklärt, dass es ein Fall für Vollkasko wäre und nicht über Teilkasko entschädigt werden kann.
Aber wenn es über Vollkasko abgerechtet wird, wird es auch meine SF-Einstufung beeinflussen, wodurch ich im Endeffekt finanziell benachteiligt bin.
Schließlich habe ich diesen Unfall auch nicht verschuldet.
Könnt Ihr mir vielleicht einige Tipps geben, was ich in diesem Fall machen kann, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Vielen Dank im Voraus
anko55
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Anderen Thread gelöscht. Eine Anfrage reicht in der Regel
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 06:04    Titel: Re: Schaden durch Schnee auf der Autobahn Antworten mit Zitat

anko55 hat folgendes geschrieben::
I
Könnt Ihr mir vielleicht einige Tipps geben, was ich in diesem Fall machen kann, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Vielen Dank im Voraus
anko55


sieht nicht gut aus.

http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 10:26    Titel: Re: Schaden durch Schnee auf der Autobahn Antworten mit Zitat

anko55 hat folgendes geschrieben::
Könnt Ihr mir vielleicht einige Tipps geben, was ich in diesem Fall machen kann, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Die vorhandene Vollkasko in Anspruch nehmen. Oder wüßten Sie irgendjemanden, dem Sie irgendeine Schuld zuweisen könnten?

Übrigens: das
anko55 hat folgendes geschrieben::
Beim sofortigen Standspur-Telefonat mit meinem Versicherer
war (gerade bei den geschilderten Wetterverhältnissen) sicherlich keine besonders schlaue Idee.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Eventuell käme in Betracht die Straßenverkehrssicherungspflicht des Baulastträgers, also dem zuständigen Straßenbauamt prüfen zu lassen ob dort eventuell notwendige Maßnahmen nicht vorgenommen wurden. Da dort sicher alle Mitarbeiter im Winterdienst gewesen sein werden, sieht es dort eigentlich nicht so günstig für sie aus.

Wie groß war den der "Brocken". Ich habe selber mal mit dem Schneeräumer etwas viel Schnell zur Seite verfrachtet aber außer den abgegbrochenen Spiegel passierte da nix und da kommen schnell paar hundert Kilo Schneematsch zusammen.

Schließlich muss man glaubwürdig belegen können das dort eine Lawine abging...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:56    Titel: Re: Schaden durch Schnee auf der Autobahn Antworten mit Zitat

anko55 hat folgendes geschrieben::
I
Aber wenn es über Vollkasko abgerechtet wird, wird es auch meine SF-Einstufung beeinflussen, wodurch ich im Endeffekt finanziell benachteiligt bin.


Hm, mal so ne Frage nebenbei: wenn sie einen Vollkaskoschaden nicht über die Vollkasko abwickeln wollen, warum schließen Sie dann überhaupt eine ab Frage
_________________
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anko55
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:23    Titel: Re: Schaden durch Schnee auf der Autobahn Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
anko55 hat folgendes geschrieben::
I
Aber wenn es über Vollkasko abgerechtet wird, wird es auch meine SF-Einstufung beeinflussen, wodurch ich im Endeffekt finanziell benachteiligt bin.


Hm, mal so ne Frage nebenbei: wenn sie einen Vollkaskoschaden nicht über die Vollkasko abwickeln wollen, warum schließen Sie dann überhaupt eine ab Frage



Weil meines erachtens es ist umstritten, ob es sich hier um Vollkaskoschaden handelt...
Wie bereits gesagt, ich habe diesen Unfall nicht verschuldet.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, dann machen wir mal das gute alte Ausschlussverfahren:

1. Kfz-Haftpflicht -> ist es nicht, da kein Dritter geschädigt wurde
2. Teilkasko -> versicherte Schäden hier:

- Brand und Explosion -> ist es nicht
- Entwendung -> ist es nicht
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung -> ist es nicht
- Zusammenstoß mit Haarwild -> ist es nicht
- Glasbruch -> scheint es nicht zu sein, denn es wurde ja das Dach getroffen
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung -> ist es auch nicht

3. Vollkasko -> Unfallbegriff (Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit
mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis) ist erfüllt, also Vollkasko!

Da hier wahrscheinlich keine Möglichkeit besteht, dass jemand anders durch schuldhaftes Handeln oder Unterlassen den Schaden verursacht hat, bleibt also nur die Vollkasko über oder der Gang zum Anwalt, der Sie entsprechend beraten kann, ob Chancen bestehen, dass Sie Ansprüche geltend machen könnten.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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