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Verfasst am: 15.02.09, 23:59 Titel: Schaden durch Schnee auf der Autobahn
Ich bin mit meiner Ehegattin am 14.02.2009 auf der Autobahn A3 aus Frankfurt in Richtung Würzburg mit meinem Auto unterwegs gewesen.
Etwa 500 Meter vor dem Rastplatz Spessart beim Unterfahrt unter einer Verkehrszeichenbrücke auf das Dach meines Autos ist ein Schneebrocken heruntergefallen und hat dabei das Dach des Autos erheblich beschädigt.
Es war nur ein Glück, dass es durch Aufprall von dieser Schneemasse nicht zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen, da zu dem Zeitpunkt war meine Frau am Steuer und Sie ist vom Schreck beinahe von Autobahn abgekommen und nächste halbe Stunde danach fast nicht mehr ansprechbar gewesen.
Beim sofortigen Standspur-Telefonat mit meinem Versicherer, wurde mir erklärt, dass der Vorfall polizeilich aufgenommen werden soll.
Beim Anrufen der Autobahnpolizei hat die nette Frau mich zum nächstgelegenem Rastplatz geschickt(in diesem Fall Spessart) und einen Streifewagen entsprechend auch. Das Ganze wurde von den Polizisten angeschaut, aber nicht bestätigt. Wir haben nur ein Zettelchen (Personalienaustausch bei Verkehrsunfällen) bekommen, wo es steht, dass wir „an einem Unfall beteiligt, der von der Polizei nicht aufgenommen wird“.
Mein Versicherer hat mir beim Telefonat nach dem Treffen mit der Polizei unverzüglich erklärt, dass es ein Fall für Vollkasko wäre und nicht über Teilkasko entschädigt werden kann.
Aber wenn es über Vollkasko abgerechtet wird, wird es auch meine SF-Einstufung beeinflussen, wodurch ich im Endeffekt finanziell benachteiligt bin.
Schließlich habe ich diesen Unfall auch nicht verschuldet.
Könnt Ihr mir vielleicht einige Tipps geben, was ich in diesem Fall machen kann, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.02.09, 10:26 Titel: Re: Schaden durch Schnee auf der Autobahn
anko55 hat folgendes geschrieben::
Könnt Ihr mir vielleicht einige Tipps geben, was ich in diesem Fall machen kann, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Die vorhandene Vollkasko in Anspruch nehmen. Oder wüßten Sie irgendjemanden, dem Sie irgendeine Schuld zuweisen könnten?
Übrigens: das
anko55 hat folgendes geschrieben::
Beim sofortigen Standspur-Telefonat mit meinem Versicherer
war (gerade bei den geschilderten Wetterverhältnissen) sicherlich keine besonders schlaue Idee. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Eventuell käme in Betracht die Straßenverkehrssicherungspflicht des Baulastträgers, also dem zuständigen Straßenbauamt prüfen zu lassen ob dort eventuell notwendige Maßnahmen nicht vorgenommen wurden. Da dort sicher alle Mitarbeiter im Winterdienst gewesen sein werden, sieht es dort eigentlich nicht so günstig für sie aus.
Wie groß war den der "Brocken". Ich habe selber mal mit dem Schneeräumer etwas viel Schnell zur Seite verfrachtet aber außer den abgegbrochenen Spiegel passierte da nix und da kommen schnell paar hundert Kilo Schneematsch zusammen.
Schließlich muss man glaubwürdig belegen können das dort eine Lawine abging...
Verfasst am: 16.02.09, 19:56 Titel: Re: Schaden durch Schnee auf der Autobahn
anko55 hat folgendes geschrieben::
I
Aber wenn es über Vollkasko abgerechtet wird, wird es auch meine SF-Einstufung beeinflussen, wodurch ich im Endeffekt finanziell benachteiligt bin.
Hm, mal so ne Frage nebenbei: wenn sie einen Vollkaskoschaden nicht über die Vollkasko abwickeln wollen, warum schließen Sie dann überhaupt eine ab _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 17.02.09, 13:05 Titel:
Ok, dann machen wir mal das gute alte Ausschlussverfahren:
1. Kfz-Haftpflicht -> ist es nicht, da kein Dritter geschädigt wurde
2. Teilkasko -> versicherte Schäden hier:
- Brand und Explosion -> ist es nicht
- Entwendung -> ist es nicht
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung -> ist es nicht
- Zusammenstoß mit Haarwild -> ist es nicht
- Glasbruch -> scheint es nicht zu sein, denn es wurde ja das Dach getroffen
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung -> ist es auch nicht
3. Vollkasko -> Unfallbegriff (Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit
mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis) ist erfüllt, also Vollkasko!
Da hier wahrscheinlich keine Möglichkeit besteht, dass jemand anders durch schuldhaftes Handeln oder Unterlassen den Schaden verursacht hat, bleibt also nur die Vollkasko über oder der Gang zum Anwalt, der Sie entsprechend beraten kann, ob Chancen bestehen, dass Sie Ansprüche geltend machen könnten. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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