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urkundenfaelschung zug ticktes
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hansfelix
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 16:20    Titel: urkundenfaelschung zug ticktes Antworten mit Zitat

hallo
vor einiegen wochen bin ich mit ein paar kumpels mit dem zug gefahren.
und da entstand auch shcon das problem
wir sind unwissentlich mit gefaelschten tickets gefahren sind.

es wurden auch gleich die persnonalien aufgenommen.
gestern guckte ich in den briefkasten, wo denn auch der brief von der bundespolizei drinne lag.

uns wird urkundenfaelschung unterstellt.


wie sieht die rechtlage aus bei dem unwissentlichen gebrauch gefaelschter tickets



mfg, hansfelix
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 18:07    Titel: Re: urkundenfaelschung zug ticktes Antworten mit Zitat

hansfelix hat folgendes geschrieben::
wir sind unwissentlich mit gefaelschten tickets gefahren sind.
Die Bahn hat also gefälschte Fahrkarten verkauft? Geschockt

Und da das ganze mit Urheber- und Markenrecht eher wenig zu tun hat, verschiebibert ins Strafrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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hansfelix
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

ne wir haben die tickets anderen Fahrgästen abgekauft, die tickets waren somit auch schon abgestempelt. Das war auch einer der gründe weshalb wir die tickets überhaupt erst erworben haben, da der verdachte auf gefälschte tickets nicht nahe lag.
Die Personen konnten (aus welchen gründen auch immer) nicht weiterfahren und haben die tickets deshalb preisgünstiger verkauft, wobei wir uns nur dachten, dass wir zuschlagen sollten.


mfg, hansfelix
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mal unterstellt, die Tickets wären echt gewesen:

Darf man denn entwertet Tickets von anderen kaufen, um weiter zu fahren oder ist das auch eine Straftat ?
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Stephan1
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also seid ihr von Betrügern über's Ohr gehauen worden....
Die Rechtslage ist eindeutig. Wenn Ihr die Fahrkarten selbst gefälscht habt, habt Ihr Euch der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Wenn ihr wusstet, dass die Fahrkarten gefälscht waren, habt Ihr Euch des Betruges schuldig gemacht. Wenn nichts von beidem zutrifft, habt Ihr Euch auch nicht strafbar gemacht. Soweit die Theorie...
Denn es kann natürlich sein, dass man verurteilt wird, obwohl man unschuldig ist. Wichtig ist daher, dass ihr das ganze glaubhaft darstellt (mit dem Ziel, dass das Verfahren eingestellt wird). Sollte das ganze trotzdem in einer Anklage oder in einem Strafbefehl münden, würde ich mir einen Anwalt nehmen.
Völlig unberührt von der ganzen Betrachtung seid Ihr natürlich verpflichtet den Fahrpreis bzw. ein erhöhtes Berfördungsentgelt (40 €) nachzubezahlen, wenn die befördernde Eisenbahn das verlangt.
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Stephan1 hat folgendes geschrieben::
..Wenn nichts von beidem zutrifft, habt Ihr Euch auch nicht strafbar gemacht. Soweit die Theorie...
.


ist das richtig ?

Meiner-Einer hat folgendes geschrieben::
Mal unterstellt, die Tickets wären echt gewesen:

Darf man denn entwertet Tickets von anderen kaufen, um weiter zu fahren oder ist das auch eine Straftat ?

_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Stephan1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Darf man denn entwertet Tickets von anderen kaufen, um weiter zu fahren oder ist das auch eine Straftat ?

Dazu müssten man erstmal die geltenden Tarifbestimmungen kennen. Selbst wenn dort drin steht, dass die Fahrkarten nach Entwertung nicht mehr übertragbar sind, würde ich daraus noch nicht unbedingt auf eine Strafbarkeit schließen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verkäufer ihre Fahrt vorzeuitig abgebrochen haben (und die Fahrkarten für das restliche Teilstück noch gültig gewesen wären), lässt sich eine Betrugsabsicht der Käufer nur schwer konstruieren.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Stephan1 hat folgendes geschrieben::
Wächter hat folgendes geschrieben::
Darf man denn entwertet Tickets von anderen kaufen, um weiter zu fahren oder ist das auch eine Straftat ?

Dazu müssten man erstmal die geltenden Tarifbestimmungen kennen. Selbst wenn dort drin steht, dass die Fahrkarten nach Entwertung nicht mehr übertragbar sind, würde ich daraus noch nicht unbedingt auf eine Strafbarkeit schließen.

Ich vermute mal, das in den Bedingungen Sinngemäß stehen wird, das die Fahrkarten ausschliesslich über Verkaufsautomaten oder Offiziellen Verkaufsstellen verkauft werden dürfen. Damit wird vermutlich der Kauf von "dritten" ausgeschlossen sein. Da sind wir also im Bereich von "Erschleichung von Beförderungsleistungen".
Aber ich stelle mir gerade auch vor, wenn ein gekauftes und gültiges Ticket verschenkt wird (sofern ein übertragen nicht in den AGB ausgeschlossen wird). Dann sollte es m.E. noch seine Gültigkeit besitzen.


Zuletzt bearbeitet von Zafilutsche am 10.02.09, 10:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
... Da sind wir also im Bereich von "Erschleichung von Beförderungsleistungen".



Das hatte ich nämlich vermutet... damit wäre also schon beim Erwerb und Nutzen der Tickets eine strafbare Handlung gegeben... nun gut... nun sind die gefälscht und anstatt 265a wird 263 angezeigt... na das kommt im Verfahren raus. Die Zahl wird geändert... bis zu ein Jahr oder Geldstrafe und gut is...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Ich vermute mal, das in den Bedingungen Sinngemäß stehen wird, das die Fahrkarten ausschliesslich über Verkaufsautomaten oder Offiziellen Verkaufsstellen verkauft werden dürfen.


Also zumindest für den Bereich der "Bahn AG" scheint mir diese Vermutung falsch zu sein.

Nach Punkt 2.8 Satz 1 der Beförderungsbedingungen ist die "Fahrkarte ... nur dann übertragbar, wenn sie nicht auf den Namen lautet und die Fahrt
- bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt die Hinfahrt - noch nicht angetreten ist."

Man kann als Privatperson m.E. also durchaus Fahrkarten verkaufen. Sie müssen allerdings übertragbar und die Fahrt darf noch nicht ( so wie hier:
Zitat:
wir haben die tickets anderen Fahrgästen abgekauft, die tickets waren somit auch schon abgestempelt
) angetreten worden sein.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man so pauschal gar nicht sagen. Das hängt von den Gegebenheiten ab.
Als Beispiel: Bahn-Kunde möchte im VRR-Gebiet mit der Deutschen Bahn im Nahverkehr fahren. Dann gilt dort:
Zitat:

7) Fahrausweise, deren Vertrieb und Gültigkeit
(7.1) Fahrpreise, Fahrausweise

(1) Fahrausweise werden im Namen und auf Rechnung der in Anlage 1 genannten Verkehrsunternehmen und der SPNV-Unternehmen verkauft.

(2) Beim Einsteigen muss der Fahrgast einen für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweis haben. Falls
nicht, muss er diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen. Auf Bahnhöfen und Haltestellen der DB AG werden Fahrausweise grundsätzlich aus Fahrausweisautomaten verkauft. Ein Fahrausweiskauf in Zügen, Stadt- und Straßenbahnen ist grundsätzlich nur dort möglich, wo mobile Fahrausweisautomaten eingesetzt werden; ansonsten ist er ausgeschlossen.


Ich vermute in anderen Regionen werden Sinngemäß ähnliche Bedingungen zu finden sein.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal eine Frage zum Ablauf der ganzen Sache:

Sind die beschuldigten Fahrgäste zuerst eingestiegen und haben im Zug dann die Tickets der anderen Fahrgäste erhalten oder war das eine Aktion zwischen Tür und Angel? Immerhin konnten oder wollten die verkaufenden Gäste ja nicht weiterfahren und mussten demnach aussteigen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Ich vermute in anderen Regionen werden Sinngemäß ähnliche Bedingungen zu finden sein.


Die nun aber gar nichts zur Übertragbarkeit aussagen, sondern eher dazu, ob an Bahnhöfen Menschen Fahrkarten verkaufen oder man dort eher oder fast immer auf Automaten trifft.

Übertragbare Fahrausweise kennt auch der VRR; 7.3 Nr. 4: Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise.

Und dort werden z.B. Vierertickets angeboten, die wiederum nur dann nicht übertragbar sind, wenn abgestempelt --> www.bus-und-bahn.de/ocx2.cgi?gp=120
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::

Die nun aber gar nichts zur Übertragbarkeit aussagen, sondern eher dazu, ob an Bahnhöfen Menschen Fahrkarten verkaufen oder man dort eher oder fast immer auf Automaten trifft.
Klar gibt es auch übertragbare Tickets. Leider wissen wir nicht, welches gefältschte Ticket hier angedreht wurde.

Redfox hat folgendes geschrieben::
Und dort werden z.B. Vierertickets angeboten, die wiederum nur dann nicht übertragbar sind, wenn abgestempelt --> www.bus-und-bahn.de/ocx2.cgi?gp=120

Kaufe ich auf dem Bahnsteig ein "vierer" Ticket von einem vermeintlich reisenden, laufe ich doch Gefahr eine Fälschung zu bekommen und eine Anzeige zu kassieren wegen Urkundenfälschung.
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maglite01
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Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde mich auf unwissenheit berufen. für mich stellt sich nun die frage, was zu tun ist.

stellung bei der polizei machen, sagen was passiert ist. zusätzlich anzeige gegen unbekannt machen? würde letzteres die eigene glaubwürdigkeit steigern?

ich gehe davon aus, dass die polizei bei untersuchungen feststellen wird, dass man nur opfer ist und nicht selber gefälscht hat, was ja zu einer fallenlassung der anklage beiträgt.
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