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Train FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.02.09, 10:15 Titel: Abzüge von Kaution trotz Übergabeprotokoll |
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Hallo Forum,
wie ist die Rechtslage im folgenden fiktiven Fall:
Mieter M zieht aus seiner Mietwohnung aus. Der Vermieter V nimmt den Wohnraum (ohne beisein von Zeugen beiderseits) als "ordnungsgemäß übergeben" ab und unterschreibt ein entsprechendes Übergabeprotokoll. 7 Tage nach der Übergabe behauptet der Vermieter dann plötzlich die Wohnung war nicht sauber übergeben worden und zieht dem Mieter 30€ für eine Reinigungskraft von der Kaution ab. Ist das rechtens?
Viele Grüße
Benjamin |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.02.09, 10:39 Titel: |
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Nö, ausser es handelt sich um einen versteckten Mangel. Ansonsten hätte er es im Protokoll vermerken müssen oder eben kein Protokoll unterschreiben dürfen. |
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Train FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.02.09, 12:07 Titel: |
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Strider,
danke für die schnelle Antwort.
Wie treibt man denn in solch einem Fall die 30€ wieder ein? Ein Gang zum RA kostet mindestens das fünffache ...
Grüße
Benjamin |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.02.09, 13:20 Titel: |
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Wie sowas bei nicht ausgezahlter Kaution üblich ist, per Zahlungsklage. Man kann auch einen Mahnbescheid verschicken und dann erst klagen. |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 17.02.09, 13:23 Titel: |
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Auch wenn das Verhalten des Vermieters unverschämt ist, muss man sich natürlich fragen, ob einem die 30 Euro mehrere hundert Euro wert sind im Zweifel.  |
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Train FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.02.09, 13:50 Titel: |
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@flipmow: Werden nicht die Kosten eines solchen Verfahrens, vorausgesetzt der Mieter gewinnt die Klage, vom Vermieter getragen? Dem Mieter soll es doch dann egal sein! |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 17.02.09, 14:17 Titel: |
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Ein gewisses Restrisiko bleibt. Nicht umsonst heisst es: "Auf dem hohen Meer und vor Gericht ist man in Gottes Hand"  |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.02.09, 14:34 Titel: |
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So ist es und der Mieter wird seine Kosten vorstrecken müssen. Ist dann beim VM nichts zu holen, wird er auf den Kosten sitzen bleiben. |
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Train FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.02.09, 15:00 Titel: |
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Zum Thema vorstrecken ...
Wenn Mieter M ein Mahnverfahren beim Gericht beantragt, was ja auch soweit ich weiss Grundkosten verursacht, und der Vermieter erst daraufhin zahlt. Werden diese Mahnkosten auch erstattet oder bleibt der Mieter auf diesen sitzen? |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 17.02.09, 15:09 Titel: |
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Die müssten soweit ich weiss in einem zivilrechtlichen Verfahren extra eingetrieben werden. Sicher bin ich mir da aber nicht.
Die Mindestgebühr beträgt lt. wiki aber schon 23 €. Das läuft also auf eine Milchmädchenrechnung hinaus.
lg |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 17.02.09, 15:58 Titel: |
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flipmow hat folgendes geschrieben:: | Die müssten soweit ich weiss in einem zivilrechtlichen Verfahren extra eingetrieben werden. Sicher bin ich mir da aber nicht. |
Nein, sämtliche Gebühren werden zur Hauptforderung hinzugerechnet, woraus sich die Gesamtsumme der Forderung des Gläubigers ergibt. Ein gesondertes Verfahren ist nicht erforderlich.
 _________________ Shit happens |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 17.02.09, 16:03 Titel: |
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Danke Frank. Wieder was gelernt  |
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Train FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.03.2008 Beiträge: 44
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Verfasst am: 17.02.09, 16:33 Titel: |
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Wow!
Frank, nur rein Verständnis halber ...
wenn z.B. Vermieter V dem Mieter M rechtmäßig 10€ aus einem Vertrag schuldet und der Mieter ein Mahnverfahren beantragt muss der Vermieter am Ende insgesamt , und quasi automatisch 33€ zahlen ... Habe ich das richtig verstanden???
Grüße
Benjamin |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 17.02.09, 16:53 Titel: |
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Train hat folgendes geschrieben:: | wenn z.B. Vermieter V dem Mieter M rechtmäßig 10€ aus einem Vertrag schuldet und der Mieter ein Mahnverfahren beantragt muss der Vermieter am Ende insgesamt , und quasi automatisch 33€ zahlen ... Habe ich das richtig verstanden??? |
Ja, das hast du richtig verstanden.
Hauptforderung 10,00€ + Gebühr für den Mahnbescheid (§§ 3, 34 Nr. 1110 KV GKV) 23,00€ + Kosten des Antragsstellers für Vordruck und Porto (normalerweise) 2,50€
Macht zusammen eine Gesamtforderung von 35,50€.
 _________________ Shit happens |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.02.09, 17:11 Titel: |
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Wichtig ist, das der VM überhaupt in Verzug ist bzw. vom Mieter gesetzt wird. Alleine das der VM von der Kaution 30 Euro abgezogen hat ist noch kein Verzug. |
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