Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abzüge von Kaution trotz Übergabeprotokoll
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abzüge von Kaution trotz Übergabeprotokoll
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Train
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:15    Titel: Abzüge von Kaution trotz Übergabeprotokoll Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

wie ist die Rechtslage im folgenden fiktiven Fall:


Mieter M zieht aus seiner Mietwohnung aus. Der Vermieter V nimmt den Wohnraum (ohne beisein von Zeugen beiderseits) als "ordnungsgemäß übergeben" ab und unterschreibt ein entsprechendes Übergabeprotokoll. 7 Tage nach der Übergabe behauptet der Vermieter dann plötzlich die Wohnung war nicht sauber übergeben worden und zieht dem Mieter 30€ für eine Reinigungskraft von der Kaution ab. Ist das rechtens?


Viele Grüße
Benjamin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, ausser es handelt sich um einen versteckten Mangel. Ansonsten hätte er es im Protokoll vermerken müssen oder eben kein Protokoll unterschreiben dürfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Train
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Strider,

danke für die schnelle Antwort.

Wie treibt man denn in solch einem Fall die 30€ wieder ein? Ein Gang zum RA kostet mindestens das fünffache ...



Grüße
Benjamin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sowas bei nicht ausgezahlter Kaution üblich ist, per Zahlungsklage. Man kann auch einen Mahnbescheid verschicken und dann erst klagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn das Verhalten des Vermieters unverschämt ist, muss man sich natürlich fragen, ob einem die 30 Euro mehrere hundert Euro wert sind im Zweifel. Winken
Nach oben
Train
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

@flipmow: Werden nicht die Kosten eines solchen Verfahrens, vorausgesetzt der Mieter gewinnt die Klage, vom Vermieter getragen? Dem Mieter soll es doch dann egal sein!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ein gewisses Restrisiko bleibt. Nicht umsonst heisst es: "Auf dem hohen Meer und vor Gericht ist man in Gottes Hand" Smilie
Nach oben
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es und der Mieter wird seine Kosten vorstrecken müssen. Ist dann beim VM nichts zu holen, wird er auf den Kosten sitzen bleiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Train
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema vorstrecken ...

Wenn Mieter M ein Mahnverfahren beim Gericht beantragt, was ja auch soweit ich weiss Grundkosten verursacht, und der Vermieter erst daraufhin zahlt. Werden diese Mahnkosten auch erstattet oder bleibt der Mieter auf diesen sitzen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die müssten soweit ich weiss in einem zivilrechtlichen Verfahren extra eingetrieben werden. Sicher bin ich mir da aber nicht.

Die Mindestgebühr beträgt lt. wiki aber schon 23 €. Das läuft also auf eine Milchmädchenrechnung hinaus.

lg
Nach oben
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Die müssten soweit ich weiss in einem zivilrechtlichen Verfahren extra eingetrieben werden. Sicher bin ich mir da aber nicht.

Nein, sämtliche Gebühren werden zur Hauptforderung hinzugerechnet, woraus sich die Gesamtsumme der Forderung des Gläubigers ergibt. Ein gesondertes Verfahren ist nicht erforderlich.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Frank. Wieder was gelernt Smilie
Nach oben
Train
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wow!

Frank, nur rein Verständnis halber ...


wenn z.B. Vermieter V dem Mieter M rechtmäßig 10€ aus einem Vertrag schuldet und der Mieter ein Mahnverfahren beantragt muss der Vermieter am Ende insgesamt , und quasi automatisch 33€ zahlen ... Habe ich das richtig verstanden???


Grüße
Benjamin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Train hat folgendes geschrieben::
wenn z.B. Vermieter V dem Mieter M rechtmäßig 10€ aus einem Vertrag schuldet und der Mieter ein Mahnverfahren beantragt muss der Vermieter am Ende insgesamt , und quasi automatisch 33€ zahlen ... Habe ich das richtig verstanden???

Ja, das hast du richtig verstanden.

Hauptforderung 10,00€ + Gebühr für den Mahnbescheid (§§ 3, 34 Nr. 1110 KV GKV) 23,00€ + Kosten des Antragsstellers für Vordruck und Porto (normalerweise) 2,50€

Macht zusammen eine Gesamtforderung von 35,50€.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtig ist, das der VM überhaupt in Verzug ist bzw. vom Mieter gesetzt wird. Alleine das der VM von der Kaution 30 Euro abgezogen hat ist noch kein Verzug.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.