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Hallo, ich weiß nicht, ob ich mit diesem Beitrag hier richtig bin, wenn nicht bitte verschieben.
Vor etwa zwei Wochen hatte ich meinen PKW in die Fachwerstatt zur Reparatur gegeben.
Auftrag lautete : Radlager vorne austauschen.
Soweit ist dieser Auftag auch ordnungsgemäß ausgeführt worden, allerdings gab es bei der Montage ein Problem.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Pickup mit zuschaltbarem Allradbetrieb,
mit manueller Freilaufnabe, das heißt,
ich muß den Freilauf in der Vorderachse, durch drehen von Hand an den Naben sperren.
Nachdem ich mein Fahrzeug aus der Werkstatt abgeholt hatte, konnte die Nabe nicht mehr gesperrt werden, war blockiert.
Leider habe ich dieses nicht sofort getestet, sondern erst nach zwei Wochen, wo ich den Allradbetieb gebraucht habe.
Eine Nachkontrolle, in meinem beisein, hatte ergeben, daß der Meister behauptete, die Freilaufnabe sei defekt und müßte erneuert werden. Kosten etwa 300,00€ ohne Einbau!
Er setzte alles Notdürftig zusammen, sodaß ich mit dem Fahrzeug nach hause konnte.
Nur Heckantrieb war möglich.
Nun bin ich selber dabei gewesen und habe festgestellt, das die Teile, welche angeblich defekt sind, alle heile sind und das die Nabe nicht mit der gesetzten Makierung übereinstimmend zusammengebaut wurde!
Ebenso ist eine Feder, welche angeblich gebrochen ist, im Originalzustand!
Bei einer anderen Fachwerkstatt habe ich mir die Unterlagen zum Aus- und Einbau, sowie eine Explosionszeichnung der Teile im Aufbau geholt.
Diese bestätigte mir mündlich, das die ausgebauten Teile nicht defekt sind!
In mühevoller Kleinarbeit habe ich selber die Funktion der Freilaufnabe wieder hergestellt,
alle Teile sin in einwandfreiem Zustand!
Lediglich wurde mir von der Werkstatt eine Distanzscheibe nicht eingebaut, welche ich ersetzen mußte.
Nun würde ich gerne wissen, falls es durch die falsche Montage der Nabe zu irgendwelchen Schäden an der Antriebswelle gekommen sein sollte, kann ich die Werkstatt dafür haftbar machen?
Es wäre möglich, daß die Feder einen Druck auf die Sperre ausgeübt hat. _________________ " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
Mein Rat:
Meiden Sie zukünftig die angesprochene Werkstatt, reparieren Sie gar selbst.
Ich vermute, dass Sie durch die Nachbesserung alle Beweismittel beseitigt hätten, falls es zu einem Folgeschaden noch kommen sollte.
Erfreuen Sie sich Ihres intakten Fahrzeugs und Ihrer, wie ich hoffe, guten Gesundheit und vergessen Sie theoretische Rechthaberei; sie kann lebensverkürzend wirken!
Mein Rat:
Meiden Sie zukünftig die angesprochene Werkstatt, reparieren Sie gar selbst.
Hm, andererseits sind wir nicht auf www.simplify-my-life.de. In rechtlicher Hinsicht klingt alles nach einer Schlechterfüllung. Bin jetzt kein Techniker, aber das hätte der Werkstattbetreiber wohl wissen müssen, oder den Auftrag ablehen müssen. Wenn also hierdurch Schäden entstanden, muss er die wohl ersetzen.
Und nachdem später ein Fachbetrieb hinzugezogen wurde, müßte ja auch ein qualifizierter Zeuge zur Verfügung stehen.
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