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Kosten für Zahnspange

 
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Zauberwald78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 43
Wohnort: Nähe Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 11:36    Titel: Kosten für Zahnspange Antworten mit Zitat

Hallo,
Mutter mit Tochter, 10 J. Tochter brauch wahrscheinlich eine Spange.
Erzeuger zahlt regelmäßig Unterhalt.
Keinerlei Kontakt zum Kind (hat er so entschieden).
Sollte, bzw. muß der Erzeuger sich mit an den anstehenden Kosten für die Spange und Behandlung beteiligen, oder fallen diese Kosten mit in die Unterhaltszahlung rein?
MFG und danke schonmal.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Bei den Kosten für eine aus ärztlicher Sicht notwendige Zahnspange, deren Zahlung nicht von der Krankenkasse übernommen wird, handelt es sich um Sonderbedarf des unterhaltsberechtigten Kindes.

Sonderbedarf muss nur ausnahmsweise von dem unterhaltspflichtigen Elternteil mitfinanziert werden. Zwei Voraussetzungen müssen gegeben sein: Es muss es sich um einen größeren Geldbetrag handeln (mindestens den zweifachen regulären monatlichen Unterhaltsbetrag) und der Bedarf muss überraschend entstehen. Ist das Entstehen von Sonderbedarf hingegen vorhersehbar oder handelt es sich nicht um einen größeren Geldbetrag, ist er aus den laufenden Unterhaltszahlungen zu bestreiten.

Die Kosten für eine notwendige Zahnspange waren wohl nicht vorhersehbar. Wenn sie insgesamt den zweifachen monatlichen Unterhaltsbetrag übersteigen, wird sich der unterhaltspflichtige Elternteil an diesen Kosten zu beteiligen haben.

Wenn sich der unterhaltspflichtige Elternteil an der Finanzierung von Sonderbedarf zu beteiligen hat, werden die Kosten auf beide Elternteile entsprechend ihrem Einkommen aufgeteilt.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Franz Sehr glücklich

und wie sieht es aus, wenn die Mutter sich für ein "teureres Modell" entscheidet anstatt dem "Kassenmodell"?

Mein Sohn braucht auch eine Zahnspange, die Kieferorthopädin hat alle Modelle vorgestellt und ich habe mich für jenes entschieden, welches am schonendsten fürs Kind ist und die Behandlungsdauer verkürzt.
Kostet allerdings den vierfachen monatlichen Unterhaltsbetrag.

Jetzt kann der Vater doch sagen "Kassenmodell hätte auch gereicht" - oder?
Dann sind die Kosten für eine bessere Variante sozusagen mein Privatvergnügen.
Sehe ich das richtig?

Nur zur Info: ich hab kein Problem damit, diese Kosten allein zu tragen. Ich frage nur aus Neugier. Winken

Herzlichen Dank im voraus und ich wünsche Ihnen einen schönen Tag (hier regnets junge Hunde, igitt)
Michaela
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
und wie sieht es aus, wenn die Mutter sich für ein "teureres Modell" entscheidet anstatt dem "Kassenmodell"?

Hallo Michaela,

die Frage lässt sich nicht generell beantworten. Wenn sich der barunterhaltspflichtige Elternteil an den Kosten eines Sonderbedarf zu beteiligen hat, dann nur, wenn der Sonderbedarf notwendig ist. Ob ein Sonderbedarf notwendig ist, kann nur im konkreten Einzelfall festgestellt werden. Bei einer Zahnspange wird es wohl auf die Beurteilung durch den Kieferorthopäden ankommen.

Gruß, Franz
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