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Schimmel im Wohnzimmer
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DjTermi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:48    Titel: Schimmel im Wohnzimmer Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Vor gut 2 Monate haben wir Schimmelflecke bzw. Stockflecke im Wohnzimmer festgestellt.
Dies hatten wir unseren Vermieter Mitgeteilt, er hat nach langen hin und her eine “Fachfirma“ ( Malerbetrieb) beauftrag sich das mal an zu schauen.
Mehr als zu messen ob Feuchtichkeit im Mauwerk befindet hat er nicht gemacht.
Wir haben bei uns im Wohnzimmer ein (geschlossenes) Aquarium mit 190 Liter stehen.

Heute haben wir nun die Meldung bekommen von unseren Verminter bzw. Haus und Grund wie sich die Sachlage nach der Meinung der Malerfirma darstellt.


Die Fachfirma musste Festellen, dass entgegen der dortigen Ausführungen eine Schimmelpilzbildung im eigentlichen Sinne nicht existiert.

Darüber hinaus musste festegestellt werden, dass in ihrer Wohnung offensichtlich nicht ordnungsgemäß gelüftet wird. Darüber hinaus war zum Zeitpunkt der Besichtigung auch ein großes Fischbecken aufgestellt, welches alleine eine Menge von 4 Liter Wasser pro Tag an die Luft abgibt. Hier ist dann ein erhöhtes Lüftungsverhalten notwendig.

Hat jemand ein Rat was ich darauf zurück schrieben kann ?
Wir halten Monatlich die Miete vom 80.-€ ein das sind 15% der Miete.
Im Brief steht, wenn wir den Rückstand nicht zahlen, werde Sie eine Klage einreichen.

Zum Schluss sei noch gesagt, das die Wand wo die Flecke auftauchen eine Außenwand ist.
Und wir denn gleichen Schaden im Schlafzimmer hatten (wo kein Aquarium drin steht). Da war das gleiche Theater bis unser Vermieter ein Gutachter beauftragt hat und dieser festgestellt hat, dass die Wand nicht den aktuellen technischen Standards entspricht.
Es wurde dann eine Dämmtapete aufgebracht, seid dem ist Ruhe, wobei dies auch erst 3 Monate her ist.
(Vor Gericht hat unser Vermieter verloren gehabt als er darauf Klagte das es unsere Schuld gewesen sei, da wir nicht Richtig gelüftet hätten)
Über jede Hilfe bin ich dankbar…

Gruß
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn sie schon mal einen Prozess mit ihrem Vrmieter hatte und er diesen verloren hat, dnn sollten sie ihm dieses Negativerlebnis vor Augen führen. Vielleicht lenkt er dann ein.
Natürlich erhöht ein Aquarium die Luftfeuchtigkeit, da aber schon einmal ein Mangel im Bauwerk entdeckt wurde und dieser nicht speziifisch auf die Örtlichkeit bezogen war, liegt der Verdacht nahe, dass auch im Wohnzimmer ähnliche Verhältnisse herrschen.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:55    Titel: Re: Schimmel im Wohnzimmer Antworten mit Zitat

DjTermi hat folgendes geschrieben::
..... Darüber hinaus musste festegestellt werden, dass in ihrer Wohnung offensichtlich nicht ordnungsgemäß gelüftet wird. Darüber hinaus war zum Zeitpunkt der Besichtigung auch ein großes Fischbecken aufgestellt, welches alleine eine Menge von 4 Liter Wasser pro Tag an die Luft abgibt. Hier ist dann ein erhöhtes Lüftungsverhalten notwendig.

Das sind eben die physikalischen Gesetze von Temperatur und Luftfeuchtigkeit.
Vielleicht hilft das hier weiter? http://www.duisburg.de/vv/53-5/medien/schimmelvermeidung_ext.pdf
MfG
Lucky
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:56    Titel: Re: Schimmel im Wohnzimmer Antworten mit Zitat

DjTermi hat folgendes geschrieben::

... bis unser Vermieter ein Gutachter beauftragt hat und dieser festgestellt hat, dass die Wand nicht den aktuellen technischen Standards entspricht.
Es wurde dann eine Dämmtapete aufgebracht, seid dem ist Ruhe, wobei dies auch erst 3 Monate her ist.


Was auch immer in einem Einzelfall die Ursache sein mag, wiird hier nicht festzustellen sein. Unübersehbar ist allerdings, dass die hier vorgetragene Argumentation "entspricht nicht aktuellem technischen Standard und ist deswegen mangelhaft" falsch ist und auch nicht dadurch zutreffend wird, dass das Problem auch durch eine technische Aufrüstung des Gebäudes beseitigt werden konnte. Das Gebäude muss sich nicht auf dem aktuellen technischen Standard befinden, sondern in vertragsgemäßem Zustand. Das ist, soweit anderweitige Vereinbarungen nicht bestehen, der technische Standard zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung und eben nicht der heute mögliche oder bei Neubauten übliche Standard.
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DjTermi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 18:09    Titel: Re: Schimmel im Wohnzimmer Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
DjTermi hat folgendes geschrieben::

... bis unser Vermieter ein Gutachter beauftragt hat und dieser festgestellt hat, dass die Wand nicht den aktuellen technischen Standards entspricht.
Es wurde dann eine Dämmtapete aufgebracht, seid dem ist Ruhe, wobei dies auch erst 3 Monate her ist.


Was auch immer in einem Einzelfall die Ursache sein mag, wiird hier nicht festzustellen sein. Unübersehbar ist allerdings, dass die hier vorgetragene Argumentation "entspricht nicht aktuellem technischen Standard und ist deswegen mangelhaft" falsch ist und auch nicht dadurch zutreffend wird, dass das Problem auch durch eine technische Aufrüstung des Gebäudes beseitigt werden konnte. Das Gebäude muss sich nicht auf dem aktuellen technischen Standard befinden, sondern in vertragsgemäßem Zustand. Das ist, soweit anderweitige Vereinbarungen nicht bestehen, der technische Standard zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung und eben nicht der heute mögliche oder bei Neubauten übliche Standard.


Und was Hilft mir diese Aussage nun Mit den Augen rollen
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlich wenig, da sich nur dran aufgehängt wird, wie ein Laie den Sachverhalt des Gutachters für sich plausibel rüberbringt.

Der Gutachter hat anscheinend an anderer Stelle der Wohnung einen baulichen Mangel festgestellt der den zuständigen Richter dazu bewogen hat ein Urteil dahingehend zu fällen, dass der Vermieter für die Beseitigung zu sorgen hat.

Da in der laienhaften Darstellung des Threaderöffners von der Wand als Mangel gesprochen wird und nicht explizit auf z.B. Löcher in Fassade oder sonstigen Bauteilen hingewießen wird, läßt es, wie schon erwähnt, den Verdacht nahe, dass dies auch für das Wohnzimmer zutreffen könnte.
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DjTermi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe extra nicht so weit ausgeholt.. Ich werde aber mir die Mühe mal machen und das Gutachen abtippen. Evtl hilft das ja dan weiter ?!?
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
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Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Mieter sollte aufpassen, daß der "Schuß" mit der Mietminderung am Ende nicht nach hinten losgeht und er plötzlich dringend eine neue Wohnung braucht



MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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DjTermi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mietkürzung kommt jeden Monat schön auf ein treuhand Konto, damit der VM auch sieht ds wir gewillt sind zu zahlen.
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Biber
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BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

DjTermi hat folgendes geschrieben::
Die Mietkürzung kommt jeden Monat schön auf ein treuhand Konto, damit der VM auch sieht ds wir gewillt sind zu zahlen.
Das hilft dem Mieter auch nicht, wenn zwei Monatsmieten zusammengekommen sind und der VM von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
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DjTermi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bis dahin ist es noch lange nicht, und wenn, werde ich Klagen weil er die Wand nicht fertig macht.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

DjTermi hat folgendes geschrieben::
Bis dahin ist es noch lange nicht, und wenn, werde ich Klagen weil er die Wand nicht fertig macht.


Noch mal...
Wenn ein Gutachter feststellt, dass eine Wand nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, ist dies - auch wenn es objektiv richtig ist - bei einem mietrechlichen Streit über Mängel zunächst völlig sinnfrei und verdient nur einen Kommentar: Thema verfehlt.
Der Grund ist eigentlich ganz einfach: der Vermieter schuldet regelmäßig nicht den aktuellen Stand der Technik, sondern den technischen Standard, der zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung galt. Ein Mangel liegt vor, wenn der vorhandene Gebäudezustand negativ vom Soll-Zustand abweicht. Nimmt der Gutachter einen unzutreffenden Soll-Zustand als Maßstab für seine Beurteilung, hat das ganze Gutachten den Wert von Altpapier.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das Altpapier scheint den Richter aber beeindruckt zu haben.

Zitat:
Vor Gericht hat unser Vermieter verloren gehabt als er darauf Klagte das es unsere Schuld gewesen sei, da wir nicht Richtig gelüftet hätten

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schnorps40
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 246
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
DjTermi hat folgendes geschrieben::
Die Mietkürzung kommt jeden Monat schön auf ein treuhand Konto, damit der VM auch sieht ds wir gewillt sind zu zahlen.
Das hilft dem Mieter auch nicht, wenn zwei Monatsmieten zusammengekommen sind und der VM von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

Wenn der Mieter mit Gegenforderungen aufrechnen kann oder wegen Mängeln die Miete kürzt, steht dem Vermieter kein Kündigungsrecht zu
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DjTermi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
DjTermi hat folgendes geschrieben::
Bis dahin ist es noch lange nicht, und wenn, werde ich Klagen weil er die Wand nicht fertig macht.


Noch mal...
Wenn ein Gutachter feststellt, dass eine Wand nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, ist dies - auch wenn es objektiv richtig ist - bei einem mietrechlichen Streit über Mängel zunächst völlig sinnfrei und verdient nur einen Kommentar: Thema verfehlt.
Der Grund ist eigentlich ganz einfach: der Vermieter schuldet regelmäßig nicht den aktuellen Stand der Technik, sondern den technischen Standard, der zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung galt. Ein Mangel liegt vor, wenn der vorhandene Gebäudezustand negativ vom Soll-Zustand abweicht. Nimmt der Gutachter einen unzutreffenden Soll-Zustand als Maßstab für seine Beurteilung, hat das ganze Gutachten den Wert von Altpapier.


Was sollen wir nach deiner Meinung denn nun dann machen ?
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