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Verfasst am: 17.02.09, 13:48 Titel: Schimmel im Wohnzimmer
Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Vor gut 2 Monate haben wir Schimmelflecke bzw. Stockflecke im Wohnzimmer festgestellt.
Dies hatten wir unseren Vermieter Mitgeteilt, er hat nach langen hin und her eine “Fachfirma“ ( Malerbetrieb) beauftrag sich das mal an zu schauen.
Mehr als zu messen ob Feuchtichkeit im Mauwerk befindet hat er nicht gemacht.
Wir haben bei uns im Wohnzimmer ein (geschlossenes) Aquarium mit 190 Liter stehen.
Heute haben wir nun die Meldung bekommen von unseren Verminter bzw. Haus und Grund wie sich die Sachlage nach der Meinung der Malerfirma darstellt.
Die Fachfirma musste Festellen, dass entgegen der dortigen Ausführungen eine Schimmelpilzbildung im eigentlichen Sinne nicht existiert.
Darüber hinaus musste festegestellt werden, dass in ihrer Wohnung offensichtlich nicht ordnungsgemäß gelüftet wird. Darüber hinaus war zum Zeitpunkt der Besichtigung auch ein großes Fischbecken aufgestellt, welches alleine eine Menge von 4 Liter Wasser pro Tag an die Luft abgibt. Hier ist dann ein erhöhtes Lüftungsverhalten notwendig.
Hat jemand ein Rat was ich darauf zurück schrieben kann ?
Wir halten Monatlich die Miete vom 80.-€ ein das sind 15% der Miete.
Im Brief steht, wenn wir den Rückstand nicht zahlen, werde Sie eine Klage einreichen.
Zum Schluss sei noch gesagt, das die Wand wo die Flecke auftauchen eine Außenwand ist.
Und wir denn gleichen Schaden im Schlafzimmer hatten (wo kein Aquarium drin steht). Da war das gleiche Theater bis unser Vermieter ein Gutachter beauftragt hat und dieser festgestellt hat, dass die Wand nicht den aktuellen technischen Standards entspricht.
Es wurde dann eine Dämmtapete aufgebracht, seid dem ist Ruhe, wobei dies auch erst 3 Monate her ist.
(Vor Gericht hat unser Vermieter verloren gehabt als er darauf Klagte das es unsere Schuld gewesen sei, da wir nicht Richtig gelüftet hätten)
Über jede Hilfe bin ich dankbar…
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 17.02.09, 15:03 Titel:
Naja, wenn sie schon mal einen Prozess mit ihrem Vrmieter hatte und er diesen verloren hat, dnn sollten sie ihm dieses Negativerlebnis vor Augen führen. Vielleicht lenkt er dann ein.
Natürlich erhöht ein Aquarium die Luftfeuchtigkeit, da aber schon einmal ein Mangel im Bauwerk entdeckt wurde und dieser nicht speziifisch auf die Örtlichkeit bezogen war, liegt der Verdacht nahe, dass auch im Wohnzimmer ähnliche Verhältnisse herrschen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Verfasst am: 17.02.09, 15:55 Titel: Re: Schimmel im Wohnzimmer
DjTermi hat folgendes geschrieben::
..... Darüber hinaus musste festegestellt werden, dass in ihrer Wohnung offensichtlich nicht ordnungsgemäß gelüftet wird. Darüber hinaus war zum Zeitpunkt der Besichtigung auch ein großes Fischbecken aufgestellt, welches alleine eine Menge von 4 Liter Wasser pro Tag an die Luft abgibt. Hier ist dann ein erhöhtes Lüftungsverhalten notwendig.
Das sind eben die physikalischen Gesetze von Temperatur und Luftfeuchtigkeit.
Vielleicht hilft das hier weiter? http://www.duisburg.de/vv/53-5/medien/schimmelvermeidung_ext.pdf
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Verfasst am: 17.02.09, 17:56 Titel: Re: Schimmel im Wohnzimmer
DjTermi hat folgendes geschrieben::
... bis unser Vermieter ein Gutachter beauftragt hat und dieser festgestellt hat, dass die Wand nicht den aktuellen technischen Standards entspricht.
Es wurde dann eine Dämmtapete aufgebracht, seid dem ist Ruhe, wobei dies auch erst 3 Monate her ist.
Was auch immer in einem Einzelfall die Ursache sein mag, wiird hier nicht festzustellen sein. Unübersehbar ist allerdings, dass die hier vorgetragene Argumentation "entspricht nicht aktuellem technischen Standard und ist deswegen mangelhaft" falsch ist und auch nicht dadurch zutreffend wird, dass das Problem auch durch eine technische Aufrüstung des Gebäudes beseitigt werden konnte. Das Gebäude muss sich nicht auf dem aktuellen technischen Standard befinden, sondern in vertragsgemäßem Zustand. Das ist, soweit anderweitige Vereinbarungen nicht bestehen, der technische Standard zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung und eben nicht der heute mögliche oder bei Neubauten übliche Standard.
Verfasst am: 17.02.09, 18:09 Titel: Re: Schimmel im Wohnzimmer
RM hat folgendes geschrieben::
DjTermi hat folgendes geschrieben::
... bis unser Vermieter ein Gutachter beauftragt hat und dieser festgestellt hat, dass die Wand nicht den aktuellen technischen Standards entspricht.
Es wurde dann eine Dämmtapete aufgebracht, seid dem ist Ruhe, wobei dies auch erst 3 Monate her ist.
Was auch immer in einem Einzelfall die Ursache sein mag, wiird hier nicht festzustellen sein. Unübersehbar ist allerdings, dass die hier vorgetragene Argumentation "entspricht nicht aktuellem technischen Standard und ist deswegen mangelhaft" falsch ist und auch nicht dadurch zutreffend wird, dass das Problem auch durch eine technische Aufrüstung des Gebäudes beseitigt werden konnte. Das Gebäude muss sich nicht auf dem aktuellen technischen Standard befinden, sondern in vertragsgemäßem Zustand. Das ist, soweit anderweitige Vereinbarungen nicht bestehen, der technische Standard zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung und eben nicht der heute mögliche oder bei Neubauten übliche Standard.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 17.02.09, 18:32 Titel:
Herzlich wenig, da sich nur dran aufgehängt wird, wie ein Laie den Sachverhalt des Gutachters für sich plausibel rüberbringt.
Der Gutachter hat anscheinend an anderer Stelle der Wohnung einen baulichen Mangel festgestellt der den zuständigen Richter dazu bewogen hat ein Urteil dahingehend zu fällen, dass der Vermieter für die Beseitigung zu sorgen hat.
Da in der laienhaften Darstellung des Threaderöffners von der Wand als Mangel gesprochen wird und nicht explizit auf z.B. Löcher in Fassade oder sonstigen Bauteilen hingewießen wird, läßt es, wie schon erwähnt, den Verdacht nahe, dass dies auch für das Wohnzimmer zutreffen könnte. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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der Mieter sollte aufpassen, daß der "Schuß" mit der Mietminderung am Ende nicht nach hinten losgeht und er plötzlich dringend eine neue Wohnung braucht
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 17.02.09, 23:48 Titel:
DjTermi hat folgendes geschrieben::
Die Mietkürzung kommt jeden Monat schön auf ein treuhand Konto, damit der VM auch sieht ds wir gewillt sind zu zahlen.
Das hilft dem Mieter auch nicht, wenn zwei Monatsmieten zusammengekommen sind und der VM von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Bis dahin ist es noch lange nicht, und wenn, werde ich Klagen weil er die Wand nicht fertig macht.
Noch mal...
Wenn ein Gutachter feststellt, dass eine Wand nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, ist dies - auch wenn es objektiv richtig ist - bei einem mietrechlichen Streit über Mängel zunächst völlig sinnfrei und verdient nur einen Kommentar: Thema verfehlt.
Der Grund ist eigentlich ganz einfach: der Vermieter schuldet regelmäßig nicht den aktuellen Stand der Technik, sondern den technischen Standard, der zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung galt. Ein Mangel liegt vor, wenn der vorhandene Gebäudezustand negativ vom Soll-Zustand abweicht. Nimmt der Gutachter einen unzutreffenden Soll-Zustand als Maßstab für seine Beurteilung, hat das ganze Gutachten den Wert von Altpapier.
Bis dahin ist es noch lange nicht, und wenn, werde ich Klagen weil er die Wand nicht fertig macht.
Noch mal...
Wenn ein Gutachter feststellt, dass eine Wand nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, ist dies - auch wenn es objektiv richtig ist - bei einem mietrechlichen Streit über Mängel zunächst völlig sinnfrei und verdient nur einen Kommentar: Thema verfehlt.
Der Grund ist eigentlich ganz einfach: der Vermieter schuldet regelmäßig nicht den aktuellen Stand der Technik, sondern den technischen Standard, der zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung galt. Ein Mangel liegt vor, wenn der vorhandene Gebäudezustand negativ vom Soll-Zustand abweicht. Nimmt der Gutachter einen unzutreffenden Soll-Zustand als Maßstab für seine Beurteilung, hat das ganze Gutachten den Wert von Altpapier.
Was sollen wir nach deiner Meinung denn nun dann machen ?
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