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Verfasst am: 17.02.09, 16:36 Titel: Einstellungsuntersuchung durch Betriebsarzt
Was ist eigentlich bei einer Untersuchung durch den Betriebsarzt rechtens?
Es handelt sich dabei um einen üblichen Büro/PC-Arbeitsplatz (kaufmännische Sachbearbeitung)
und vor Einstellung soll der Bewerber beim Betriebsarzt untersucht werden.
Klar ist, dass damit die Schweigepflichtsentbindung des Betriebsarztes einhergeht und dieser dem Arbeitgeber mitteilen darf,
ob der Gesundheitszustand des Bewerbers eine Arbeitsaufnahme zuläßt (JA/Nein).
Was aber darf die Untersuchung für so einen Job beinhalten?
Im Bekanntenkreis sind die Meinungen und Erfahrungen sehr unterschiedlich.
A) kurze oberflächige Untersuchung (Hohlkreuz, Senkfüsse) mit Sehtest
B) Blutuntersuchungen (Zucker, HIV, Drogentests!???!)
C) Einsicht in bisherige Krankenakte
Gerade im Punkt B) und C) empfinde ich schon als Eingriff in die Privatsphäre,
schließlich kann man heute mittels
einer hundsgewöhnlichen Blutanalyse sämtliche potentiellen Generkrankungen und Risken zu erkranken erfahren
und dieses Wissen geht doch zu weit für eine Beurteilung, ob man derzeit gesundheitlich für die Position geeignet ist.
Zudem man meines Erachtes selbst mit Zucker oder Rheuma und derartigen Erkrankungen
in der Regel arbeitsfähig ist und eine Bürotätigkeit machbar wäre.
Auch Punkt C) fände ich übertrieben, ist doch der Bewerber für alle gemachten Aussagen im Bewerbungsverfahren
im Fall aller Fälle haftbar (auch zu denen zu seiner Gesundheit).
handelt es sich nur um einen PC-Arbeitsplatz sind nur die Untersuchungen erlaubt,
die die Bildschirmarbeitsverordnung betreffen.
Darüber hinaus evtl. noch Fragen über Rückenprobleme.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Routineuntersuchungen nach Drogen- und Alkoholabhängigkeit unzulässig sind. Ein Drogentest könne nur dann verlangt werden, "wenn bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung eine ernsthafte Besorgnis begründet ist, dass eine Abhängigkeit des Arbeitnehmers vorliegt." (Urteil vom 12.8.1999 – 2AZR 55/98
Das Fragerecht des Arbeitgebers hat sich auf 3 Punkte zu beschränken:
1. Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist?
2. Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, jedoch die zukünftigen Kollegen oder Kunden gefährden?
3. Ist zum Zeitpunkt des Dienstantritts bzw. in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, z.B. durch eine geplante Operation, eine bewilligte Kur oder durch eine zurzeit bestehende akute Erkrankung?"
(Quelle: BAG-Urteil vom 7.6.1984 – 2AZR 270/83)
Das Problem ist aber, dass bei Weigerung von weiterführenden Untersuchungen
kein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Bei meinem jetzigen Arbeitgeber musste ich neben dem schon obligatorischen
Drogentest sogar noch ein großes Blutbild machen lassen.
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