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Nebenkosten im Besonderen

 
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Ina123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:38    Titel: Nebenkosten im Besonderen Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Bekannte hat eine neuen Mietvertrag des Hausbesitzer Vereines. Die Miete wird aufgegliedert in a) Wohnung, b) Geschäftsräume, c)sonstiges (Garage ect), Heizkosten / d)Warmwasser-Vorauszahlung und e)Sonstige Betriebskosten-Vorauszahlung (siehe folg. Ziffer 2).
Die Pos. a, c, d sind mit Beträgen ergänzt, e jedoch nicht. Auf diesen Punkt wird unter Zif. 2 nun separat eingegangen, diese werden bezeichnet, auch das für diese Betriebskosten eine mtl. Vorauszahlung festelegt wird und diese jährlich abzurechnen ist. In Pos. e ist jedoch kein Betrag eingetragen.
Ist dies nun so zu sehen - dass wenn kein Betrag erhoben wird, die Pos. sonstige Betriebskosten auch nicht abgerechnet werden dürfen ?
Das scheint wohl ein unklarer Punkt zu sein. Bitte um Hilfestellung. Danke.
Herzliche Grüße Ina
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 18:01    Titel: Re: Nebenkosten im Besonderen Antworten mit Zitat

Ina123 hat folgendes geschrieben::

Ist dies nun so zu sehen - dass wenn kein Betrag erhoben wird, die Pos. sonstige Betriebskosten auch nicht abgerechnet werden dürfen ?
Das scheint wohl ein unklarer Punkt zu sein.


Entscheidend für die Umlage von Betriebskosten ist der Inhalt der entsprechenden Vereinbarung, keineswegs aber die Vereinbarung von Vorauszahlungen. Ob der Punkt unklar ist, wird man nach dem vollständigen Inhalt des Vertrags beurteilen müssen.
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Ina123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Danke für die Info. Da z.B. bei 3. Vereinbarung Staffelmiete keine Eintragungen gemacht wurden - ist diese auch nicht vereinbart. Da bei Punkt sonstige Betriebskosten keine Eintragungen gemacht wurden - ist dies auch nicht vereinbart - oder ist nur keine Vorauszahlung vereinbart - aber ohne Vorauszahlung auch keine Abrechnung Mit den Augen rollen (blöde Wortklauberei). Grüße Ina
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Vorauszahlungen gibt es sehr wohl eine Abrechnung. Und zwar eine, die eben keine vereinbarten Vorauszahlungen verrechnet, sondern die angefallenen -anteiligen- Betriebskosten 1x jährlich fordert.

Die Vertragssparteien können eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbaren, die müssen es aber nicht.

 
_________________
Shit happens
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Ina123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, danke. dann sieht es gar nicht so schlecht aus.
grüßle Ina
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