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Kündigung wegen Abriss?

 
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Phoebelein
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Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:11    Titel: Kündigung wegen Abriss? Antworten mit Zitat

hallo

ich wohne seit 11Jahren in einer Mietwohung von 30 qm. Das Haus ist von 1965 bis datoo nicht saniert, ausser ein paar akute Rohrbrüche.
Nun sind in letzter Zeit mehrere Architekten und Vermessungstechniker ums haus.
Ich fragte was die da machen, sie sagten mir, sie vermessen, denn evt ist hier in Neubau geplant.

Ich rief in der Verwaltung an, die sagten mir nichts, ausser wenn es aktuelle ist, das wir rechtzeitig bescheid bekommen.

Nun wohnen hier 150 Mietparteien. Ist ein grosses Haus. Überwiegen Harzt 4 SGB II und SGB 12 empfänger.
ich selber bekomme rente aufgrund psychischer Erkrankung mit ergänzender SGB 12.
Bin zu 50% Schwerbehindert.

Nun ist meine Frage, wenn der Vermieter wirklich plant das haus ab zu reissen, was passiert mit uns?
Was für Rechte haben wir, was für Pflichten der vermieter?

-Kann er uns einfach ohne Ersatzwohung auf die Strasse setzen?
-Kann die Ersatzwohnung irgendwo sein, oder gibt es sone Art wie "Gewohnheitsmietrecht?
-Wer bezahlt den Umzug bei Sozialhilfe? Der Vermieter?

-Wenn er uns keine Ersatzwohung stellt, wer hilft bei der Wohnungssuche, da es in hamburg extrem schwierig ist?

Über eine Antwort freue ich mich.
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liebe Grüße Alex
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe hier ein aktuelles Urteil des BGH zur Verwertungskündigung --> www.anwalt-mietrecht.de/urteile-mietrecht/verwertungskuendigung.html

Oder siehe hier --> www.wengersky.de/Texte/Mietrecht_fristgerechte_Kuendigung_Vermieter.htm unter der Überschrift "Verwertungskündigung".

Es ist relativ schwierig, hier konkrete Hinweise zu geben, da offenbar noch nicht klar ist, was der Vermieter beabsichtigt.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Phoebelein
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Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Siehe hier ein aktuelles Urteil des BGH zur Verwertungskündigung --> www.anwalt-mietrecht.de/urteile-mietrecht/verwertungskuendigung.html

.


Von dem Urteil habe ich gehört. Aber kann er uns einfach die Strasse setzen, oder ist er verpflichtet uns Ersatzwohung zu stellen?

Meine Sorge ist halt das ich in hamburg keine angemessene Wohnung finde was das Amt bezahlt und ich dann auf der Strasse sitze. Habe beim Sozialamt schon angerufen, die helfen einem in dem Fall nicht.
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liebe Grüße Alex
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Phoebelein hat folgendes geschrieben::

Von dem Urteil habe ich gehört. Aber kann er uns einfach die Strasse setzen, oder ist er verpflichtet uns Ersatzwohung zu stellen?


Es gibt Kündigungsfristen. Ersatzwohnraum braucht m.W. der Vermieter nicht zu stellen.

Phoebelein hat folgendes geschrieben::
Habe beim Sozialamt schon angerufen, die helfen einem in dem Fall nicht.


Es gibt in Hamburg soziale Beratungsstellen für allein stehende wohnungslose Menschen. Dort wird u.a. auch von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen Beratung, persönliche Hilfe und Begleitung angeboten. --> www.hamburg.de/obdachlosigkeit/127990/soziale-beratungsstellen.html

Vielleicht empfioeht es sich, dort einmal nachzufragen.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kündigung berechtigt ist, dann braucht der VM auch nichts zu zahlen, denn eine Kündigung gehört zum normalen Lebensrisiko eines Mieters. Es kann aber sein, dass er Ersatzwohnraum anbieten muss. Allerdings nur wenn er auch welchen hat. Wenn nicht dann nicht.
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