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Angenommen, Arbeitnehmer XY wird durch meinen Beruf (nachgewiesen) krank, arbeitet aber dennoch eine gewisse Zeit in dem Beruf weiter, weil er keinen neue Anstellung findet. Gleichzeitig wird er aber wegen der vorgenannten Krankheit permanent ärztlich weiter behandelt.
Die Arbeitszeit wurde aufgrund der Erkrankung bereits reduziert, doch z. B. funktionieren in dem angenommenen Fall die Hände den AN durch die Belastung nicht mehr richtig respektive sind die Schmerzen nicht mehr zu ertragen.
Akzeptiert die Agentur in einem solchen Fall die Eigenkündigung eines AN, wenn dieser die Arbeit nicht mehr ausüben kann? Was muss der AN bei der AA nachweisen?
Hätte der AG den Fall der Berufsgenossenschaft anzeigen müssen? Dies ist, soweit ich weiss, nicht geschehen.
Das kann man pauschal so nicht beantworte, entweder geht man zur Agentur und fragt einfach dort oder man geht erst zu einem Anwalt wenn einem das sicherer ist.
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