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Unbekannter tätigt in meinem Namen Kaufverträge

 
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Miguelito
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:34    Titel: Unbekannter tätigt in meinem Namen Kaufverträge Antworten mit Zitat

Hallo,

mir passiert es in letzter Zeit unangenehm häufig, dass ein Unbekannter Zeitschriften-Abos bestellt, Treppenlifte oder Gehhilfen liefern läßt etc.
Jetzt hat das Spiel jedoch ein neues Ausmaß angenommen. Und zwar hat er bei einem ausländischen Möbelhaus (Belgien) eine Designercouch bestellt.
Das Möbelhaus hat mich dann angemahnt wegen der Anzahlung. Erst habe ich nicht reagiert, weil ich dachte, es handele sich um einen Scherz. Als jedoch ein Einschreiben von diesem Möbelhaus ins Haus flatterte und man mir mit dem Anwalt drohte, habe ich die Situation geschildert und bin der Meinung hier nicht in einer Rechtspflicht zu sein.
Das Möbelhaus schrieb mich heute jedoch erneut an und möchte von mir eine Klageeinreichung gegen Unbekannt erwirken "als Beweis gegenüber der Geschäftsleitung" so wörtlich.

Meine Fragen:

-liegt die Beweislast in diesem fall wirklich bei mir?
-warum muß ich die Klage einreichen und nicht das Möbelhaus?
-hätte eine Klage dieser Art überhaupt aussicht auf Erfolg, bzw. kann man hier mit einer Verfolgung des Verfahrens rechnen?

Danke Euch allen


Miguelito
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:39    Titel: Re: Unbekannter tätigt in meinem Namen Kaufverträge Antworten mit Zitat

Miguelito hat folgendes geschrieben::

-liegt die Beweislast in diesem fall wirklich bei mir?


"Die Beweislast für eine behauptete Tatsache liegt grundsätzlich bei demjenigen, der für sich günstige Rechtsfolgen aus ihr ableiten will." --> www.verkehrslexikon.de/Module/BeweisLast.htm

Miguelito hat folgendes geschrieben::
-warum muß ich die Klage einreichen und nicht das Möbelhaus?


Das ist eine Aufforderung des Möbelhauses. Vielleicht kennt sich ein ausländisches Möbelhaus mit deutschem Recht nicht aus oder hat Begriffe verwechselt.

Miguelito hat folgendes geschrieben::
-hätte eine Klage dieser Art überhaupt aussicht auf Erfolg, bzw. kann man hier mit einer Verfolgung des Verfahrens rechnen?


Eine Klage "gegen Unbekannt" anzubringen, ist m.W. in Deutschland nicht möglich.

Möglich ist eine Strafanzeige gegen Unbekannt. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

Die kann aber auch durch das Möbelhaus gestellt werden
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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