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Verfasst am: 18.02.09, 18:05 Titel: Insolvenz und Vertretungsmacht
Folgender Sachverhalt:
Die [Klarname gelöscht -report-] (P-GmbH) hat sich auf den An- und Verkauf günstiger Restposten spezialisiert. Sie wirbt damit auf ihrer Homepage im Internet. Der nach wie vor mit Verkaufsvollmacht ausgestattete Verkaufsleiter des in Insolvenz geratenen Großhandelsunternehmens [Klarname gelöscht -report-] surft im Internet und stößt auf die Mitteilung der P-GmbH. Er sieht eine Chance, 5000 Sonnenschirme noch vor dem Herbst zu veräußern. V setzt ein Schreiben an die P-GmbH auf, in dem er die Schirme für 40.000 Euro gegen Abholung offeriert; Bestätigung müsse bis nächsten Montag erfolgen...
Laut Sachverhalt ist der Verkaufsleiter nach wie vor mit Verkaufsvollmacht ausgestattet, laut § 117 I InsO ist die Vollmacht aber erloschen.
Verkaufvollmacht ja oder nein?
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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