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Pilotenausbildung steuerlich geltend machen ???

 
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cellocgn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 19:24    Titel: Pilotenausbildung steuerlich geltend machen ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Pilotenausbildung neben dem Beruf modular durchgeführt bestehend aus

Phase 1 Erlangung der Privatpilotenlizenz in den USA an Flugschule A und anschliessendem Flugstundenaufbau, beides ist für eine modulare Ausbildung zwingend erforderlich ( Ausbildung USA aus Kostengründen )

Phase 2 direkt im Anschlus Phase 1 an Flugschule B in Deutschland Durchführung der Berufspilotenausbildung

Frage Phase 2 kann steuerlich geltend gemacht werden, ist es auch möglich die erste Phase steuerlich geltend zu machen da es sich hier ja um eine Privatpilotenlizenz handelt, diese ist aber widerum zwingend für eine weitergehnde Berufsausbildung notwendig d.h. ohne P1 keine P2 ? Mit den Augen rollen

Danke

Marcel
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:22    Titel: Re: Pilotenausbildung steuerlich geltend machen ??? Antworten mit Zitat

cellocgn hat folgendes geschrieben::
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Pilotenausbildung neben dem Beruf modular durchgeführt bestehend aus

Phase 1 Erlangung der Privatpilotenlizenz in den USA an Flugschule A und anschliessendem Flugstundenaufbau, beides ist für eine modulare Ausbildung zwingend erforderlich ( Ausbildung USA aus Kostengründen )

Phase 2 direkt im Anschlus Phase 1 an Flugschule B in Deutschland Durchführung der Berufspilotenausbildung

Frage Phase 2 kann steuerlich geltend gemacht werden, ist es auch möglich die erste Phase steuerlich geltend zu machen da es sich hier ja um eine Privatpilotenlizenz handelt, diese ist aber widerum zwingend für eine weitergehnde Berufsausbildung notwendig d.h. ohne P1 keine P2 ? Mit den Augen rollen

Danke

Marcel


Wie sich eine Ausbildung nennt, ist letztlich völlig egal. Interessant ist nur, ob sie zum Erlangen des Ausbildungsziels notwendig ist und natürlich auch, ob die Ausbildung insgesamt auf die spätere Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen ausgerichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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