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Verfasst am: 17.02.09, 18:01 Titel: Schulden über Kredit begleichen? bzw. Insolvenz kündig
Hallo,
Person A hat im Juni 2008 Privatinsolvenz angemeldet. Seither hat sich sein beruflicher Umstand stark verbessert. Person A muss noch ca. 30.000Euro begleichen, was innerhalb den nächsten 48 Monaten kein Problem sein sollte.
Nun hat Person A aber das Problem, dass aufgrund seiner Insolvenz keine weiteren Geschäftspartner mit Ihm zusammenarbeiten möchten, da er Insolvent ist.
Dadurch verliert Person A allerdings an weiteren Gewinnen...
Ist es möglich, mit einvernehmen durch Bank und IV bzw. dem Gericht einen Kredit über die gesamt Schuldsumme aufzunehmen, um alle Gläubiger mit einmal bedienen zu können? Der Kredit könnte dann durch wachsen der Selbstständigkeit in maximal 36 Monaten abgezahlt werden.
Vielen Dank
Bzw. kann Person A die Insolvenz selber aufheben um sich selbständig mit den gläubigern in Verbindung zu setzen und die Schulden in Raten zahlen, ohne das ein fetter Eintrag in seiner Schufa steht etc steht.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 18.02.09, 22:44 Titel:
Hallo,
vermutlich wird es daran
Zitat:
Ist es möglich, mit einvernehmen durch Bank und IV bzw. dem Gericht einen Kredit über die gesamt Schuldsumme aufzunehmen, um alle Gläubiger mit einmal bedienen zu können? Der Kredit könnte dann durch wachsen der Selbstständigkeit in maximal 36 Monaten abgezahlt werden.
scheitern.
Die Schufa ist bei einer Insolvenz eh dahin, somit wird sich schwerlich eine Bank finden, die das erforderliche Kapital ohne Sicherheiten zur Verfügung steht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Wenn ein Insolvenzverfahren einmal läuft, dann kann man es nicht so einfach wieder aufheben lassen.
Im Prinzip gibt es da nur die Möglchkeit einen Antrag zu stellen, dem sämtliche Gläubiger zustimmen (§ 213 InsO) oder wenn es sich um ein Regelinsolvenzverfahren, erkennbar an dem Aktenzeichem mit "IN", handelt, über einen Insolvenzplan
.... oder den Wegfall des Eröffnungsgrundes, § 212 InsO. Wenn also, beispielsweise ein langlaufender Kredit dafür sorgt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen bedient werden können, kann man einen solchen Antrag stellen. Hierbei muss man bedenken, dass, gem. § 41 InsO alle Verbindlichkeiten als fällig anzusehen sind. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Bei § 212 InsO muss man aber zusätzlich auch noch die Masseverbindlichkeiten bedenken. Außerdem dürfte nur die Aufnahme eines Kredits nicht ausreichen. Es muss auch gewährleistet sein, dass der Eröffnungsgrund nicht mehr vorliegt, d.h. auch in absehbarer Zeit nicht wieder eintritt.
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