Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - TS-Server Rechnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

TS-Server Rechnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hugo2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 18:26    Titel: TS-Server Rechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

mir passiert aktuell folgendes:
Ich habe mir einen TS-Server genietet damit ich mit ein paar Kolegen
spielen kann, ohne dabei viel tippen zu müssen.

Kosten vierteljährlich: 4,97 €
Gezahlt am 28.11.08

Man könnte sich jetzt denken "Wo soll bis heute da ein Problem entstehen?"
So habe ich auch gedacht nur der Anbieter nicht.
Da ich jetzt davon ausgegangen bin, dass mein Anbieter bis spätestens
28.2.09 (also nach drei Monaten) erst wieder Geld auf dem Konto sehen
will, habe ich auch nicht großartig in mein Kundenbereich auf der Hompage
nachgeschaut.

Als mir eines Abends mitgeteilt wird das ich mal schauen sollte warum der
Server nicht läuft, dachte ich "Och bin im falschen FIlm".

Die sind der Meinung das es ab dem 24.Januar eine neue Rechnung geben
muss die wieder 4,97 € bträgt für 3 Monate.

Laut deren Meinung habe ich vom 28.11.08 bis 24.1.09 - 3,48 € bezahlt.
Und vom 24.1.09 - 1,49 € bezahlt und verweisen darauf das eine Restsumme
fehlt. Und weil ich diese nicht gezahlt habe verlangen die von mir 5€ Mahngebühren.

Nun dachte ich aber, ich habe für drei Monate gezahlt?!?!?!?!?!?!

Wer hat Recht? Wie soll ich mich verhalten?


p.s. der Server läuft schon seit drei Tagen nicht mehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend für die "vierteljährliche" Zahlungspflicht dürfte der Vertragsbeginn sein und nicht, wann man zum ersten mal gezahlt hat.
Wenn Vertragsbeginn also der 24.10.2008 war, wäre die nächste vierteljährliche Zahlung wohl am 24.1.2009 fällig. Wenn Sie die erste Zahlung erst am 28.11.2008 getätigt haben, wäre das irrelevant.
Das ist aber nur Spekulation, da der Vertragsinhalt nicht bekannt ist.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hugo2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Naja ich finde das trotzdem ziemlich dreist und für den Preis der Ware auch eine zu hohe Mahnung. Aber wat soll ich machen? Für 5€ nen Anwalt holen?^^

Naja ich werde es zahlen und demnächst mir einen anderen Anbieter suchen.

Achso,

Vertragsbegin war am 24.11.08 eingezahlt am 25.11.08.
in den Rechnungs e-mails steht auch jedes mal:
"mit vierteljährlich Zahlung jeweils 4.97 Euro" (Original Auszug

Nun zahl ich im nachinein auch noch für die Tage wo mein Server ausfiel. Na toll
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Was hindert sie daran ihren eigenen TS-Server aufzumachen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SeeD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

- Eine zu schwache Internetleitung
- der Faktor dass der Server immer an sein muss falls der Server von verschiedensten Personen zu verschiedensten Zeiten genutzt werden soll
- Technische Unerfahrenheit bezüglich freigabe von Ports, Absicherung dieser Ports etc.
- ein schwacher PC

wären so spontan Sachen die mir einfallen jemanden von einem eigenen Server abzuraten. Je nach grösse des Servers können einzelne Faktoren natürlich wegfallen.

bye
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hugo2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Bis auf die Internetleitung haste Recht.^^
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hugo2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 14:14    Titel: Man glaubt es kaum. Antworten mit Zitat

Tja was soll ich sagen. Schlimmer gehts nimmer? Doch!

Die erste Mahnung war zahlbar bis zum 20.2.09.
Gezahlt am 19.2.09. Der Anbieter sagt auf einmal, dass das Geld
bis dahin drauf sein sollte.

Und nun - noch eine Mahnung.


Ich bin übelst angepisst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tears_of_Hate
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

"Gezahlt" heißt in dem Fall vermutlich "überwiesen" und da eine Überweisung üblicherweise zwei oder drei Tage dauert war das Geld natürlich nicht zum 20ten auf dem Konto des Anbieters.

Wenn allerdings das Geld rechtzeitig beim Anbieter auf dem Konto war, nun, dann können Sie sich sicher denken, was ich machen würde - auf Grund der Fragestellung geh ich da mal nicht weiter drauf ein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:28    Titel: Re: Man glaubt es kaum. Antworten mit Zitat

Hugo2009 hat folgendes geschrieben::
Tja was soll ich sagen. Schlimmer gehts nimmer? Doch!

Die erste Mahnung war zahlbar bis zum 20.2.09.
Gezahlt am 19.2.09. Der Anbieter sagt auf einmal, dass das Geld
bis dahin drauf sein sollte.

Und nun - noch eine Mahnung.


Ich bin übelst angepisst.
Mit den Augen rollen

Was glauben Sie erst wie "angepisst" der TS-Server Vermieter war, als er am 20.2. immer noch kein Geld hatte? Bei "zahlbar bis" geht es selbstverständlich darum, wann er das Geld zur Verfügung hat. Was interessiert es ihn, wann sie die Zahlung wie veranlasst haben, wenn er von dem Geld nichts sieht?
Deshalb gibts jetzt eine Mahngebühr. Ist doch normal und war doch auch so angekündigt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.