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Verfasst am: 19.02.09, 09:52 Titel: Besitz Information!
Guten Tag
Nehmen wir mal an, eine Person Namens A kauft sich eine Spielekonsole auf Raten. nach mehreren Wochen Spielen hat die Person keine Lust mehr an der Spielekonole und Verkauft sie desshalb an ihre Kollegin Person B.
Wann ist Person B. Eigentümer von der Spielekonsole?
Wie ist die Rechtslage ?
Das kommt darauf an, ob im ersten Kaufvertrag ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Wenn ja, dann konnte A grds. nicht wirksam an B übereignen, es sei denn, dass diese Person von dem Eigentumsvorbehalt nichts wusste und auch nichts wissen konnte (grob fahrlässig).
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