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freiwillig krankenversichert - geringfügige Beschäftigung

 
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schnueffel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:08    Titel: freiwillig krankenversichert - geringfügige Beschäftigung Antworten mit Zitat

Hallo

ich habe eine neue Aushilfe auf 400 € Basis eingestellt, die freiwillig krankenversichert ist.

Muß ich da nun keine pauschale Krankenversicherung an die Knappschaft abführen oder schon?

Wer weiß Rat?
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

... die freiwillig krankenversichert ist

Freiwllig ist da spätestens seit dem 01.01.2009 nichts mehr...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

... die freiwillig krankenversichert ist

Freiwllig ist da spätestens seit dem 01.01.2009 nichts mehr...


Du weißt aber schon was gemeint war, oder?

M.E. ist die pauschale KV auch in diesem Falle durch den AG zu zahlen.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:49    Titel: Re: freiwillig krankenversichert - geringfügige Beschäftigun Antworten mit Zitat

schnueffel hat folgendes geschrieben::
Hallo

ich habe eine neue Aushilfe auf 400 € Basis eingestellt, die freiwillig krankenversichert ist.

Muß ich da nun keine pauschale Krankenversicherung an die Knappschaft abführen oder schon?

Wer weiß Rat?


Jeder 400 € Jobber ist ja irgendwo krankenversichert. Von daher wenn du jetzt nichts zahlen müsstest müsste keiner mehr zahlen. Die Beiträge haben mit Leistungen bei 400.-€ Jobber nichts zu tun.
Ansonsten senken die Gesamtkosten ja deine Steuerlast, von daher bekommst du die Beiträge meist über die Steuern wieder zurück.

MfG
Matthias
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Pauschale ist zu zahlen, wenn der Mitarbeiter bei einer gesetzlichen Kasse versichert ist.

Die Beiträge aus frw. Mitgliedschaft verringern sich dadurch, da sie dann nicht mehr aus einem fiktiven Einkommen von ca. 960 Euro (können auch 30 mehr oder weniger sein) zu zahlen sind, sondern aus diesem Betrag abzüglich des Gehaltes. Gilt nicht für die Pflegeversicherung.
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