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cineman24 Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 17.02.09, 22:04 Titel: Lärmbelästigung durch Schneeräumen |
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Hallo,
der Fall ist folgender:
Es gibt zwei Hauseingänge, die ca. 10-15 Meter von der Strasse entfernt sind. Vom Hauseingang bis zum Bürgersteig sind 6 Parkplätze. Ein Parkplatz wird zur Zeit nicht gebraucht.
Geräumt wird der Schnee im 7.15 Uhr morgens.
Es wird jedoch nicht nur ein Streifen, mit einer Breite von ca. 1 Meter geräumt, sondern es wird auch der nicht benutzte Parkplatz geräumt. Dieser Parkplatz muss nicht benutzt werden, um zum Hauseingang zu kommen. Darüberhinaus wird mit einer Metallschaufel, eventuell angefrorenes Eis/Schnee auch von anderen Parkplätzen (die allerdins gebraucht werden) abgekratzt.
Das Haus hat zwei Eingänge, jedoch nur einen Hausflur, man kann also über beide Ein-/bzw. Ausgänge zu den Wohnungen gelangen, bzw. das Haus verlassen. Eine Aussentreppe, mit den natürlich vorkommenden Stoßens gegen einen metallischen Handlauf, die zum unteren Eingang führt, wird ebenfalls um 7.15h geräumt, obwohl nur der untere Mieter etwas davon hätte und obwohl eben dieser Mieter auch über den oberen Ausgang das Haus verlassen kann.
Gilt dies schon als Lärmbelästigung oder muss dies so hingenommen werden - wie ist hier die Rechtslage? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 17.02.09, 22:46 Titel: |
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Meiner Meinung nach muss das hingenommen werden, denn der Eigentümer ist verpflichtet zu räumen. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 17.02.09, 22:49 Titel: |
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Ich denke, dass 7.15 Uhr eine fürs Schneeräumen gängige Zeit ist und man das wohl hinnehmen muss.
Würde nicht geräumt werden und man setzt sich auf Grund des Schnees auf seine vier Buchstaben - das Thema des nächsten Threads kann ich mir durchaus denken  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 18.02.09, 00:24 Titel: |
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Ich denke sogar, dass 7.15 für den Beginn des Räumens so ziemlich an der Oberkante liegt Um 7.00 sollte der Schnee wohl besser schon weg sein. Und von Nachtruhe kann so spät am Vormittag bestimmt nicht mehr die Rede sein. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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ganascia528 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 321
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Verfasst am: 18.02.09, 07:41 Titel: |
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Sei froh, das die erst um 7 anfangen. Bei uns wird zwischen 3-4 Uhr geräumt, dann mit nem Wagen (und das in Norddeutschland) und tagheller Beleuchtung. Man steht sogar bei geschlossenem Fenster senkrecht im Bett. |
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cineman24 Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 18.02.09, 07:57 Titel: |
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Mir geht es gar nicht darum, das um 7.15h Schnee geräumt wird, ich weiß selber, dass dies ab ca. 7 Uhr so sein sollte, mir geht es um das Ausmaß der Räumung. Es werden Parkplätze geräumt, die nicht im Gebrauch sind und auch nicht für einen sicheren Weg benutzt werden müssen und es werden Ein- bzw. Ausgänge geräumt, die nicht benutzt werden müssen...
Das ein normaler Weg um 7.00 Uhr (öffentlicher Bürgersteig, zur Haustüre und zu den Mülleimer) geräumt sein muss, das will ich gar nicht zur Debatte stellen... |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 18.02.09, 08:08 Titel: |
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Die Mitarbeiter der Firma, welche für die Räumung zuständig ist, werden kaum bei jedem Grundstück wissen, welche Parkplätze, Eingänge und Wege genutzt werden und welche nicht. Die werden den Auftrag haben das Grundstück zu räumen und nichts anderes machen sie.
Und wenn ein Eingang, der normalerweise nicht genutzt wird nicht geräumt wird und irgendjemand nutzt ihn, aus welchen Gründen auch immer, dann ausgerechnet doch und legt sich ob der Glätte hin, hat der entsprechende Mitarbeiter vermutlich die A...karte gezogen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 18.02.09, 08:10 Titel: |
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Ist der Vermieter mal auf den Arbeitsumfang angesprochen worden? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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cineman24 Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 18.02.09, 08:16 Titel: |
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Vermieter ist noch nicht darauf angesprochen worden, da ich erstmal andere Meinungen hören wollte...
Es wird durch einen Mitbewohner des Hauses geräumt, das heisst, dass ein Räumdienst nicht weiß, wo was zu Räumen sei, kann hier nicht angewendet werden... |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 18.02.09, 08:28 Titel: |
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Es könnte also sein, dass der "Räumdienst" übereifrig mehr räumt als der Vermieter verlangt. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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cineman24 Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 18.02.09, 08:31 Titel: |
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Möglich ist das schon... |
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Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 18.02.09, 09:33 Titel: |
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Da die fraglichen Bereiche nicht abgesperrt sondern offensichtlich öffentlich zugänglich sind, besteht da auch grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Geräusche, die um diese Uhrzeit durch solche Verrichtungen entstehen, sind nicht zu beanstanden. An welchen Stellen jemand es für richtig hält, Schnee zu räumen (vielleicht über die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinaus), obliegt m.E. nicht der Beurteilung Anderer. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 18.02.09, 09:42 Titel: |
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cineman24 hat folgendes geschrieben:: | Es wird durch einen Mitbewohner des Hauses geräumt, ... |
Ich persönlich wäre froh, wenn ein Mitbewohner den Räumdienst übernimmt und dieses auch noch gründlich macht und würde nicht nach irgendwelchen fadenscheinigen Gründen suchen um zu meckern.
Ansonsten stimme ich Ulrich voll und ganz zu. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 18.02.09, 10:51 Titel: |
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cineman24 hat folgendes geschrieben:: | Es werden Parkplätze geräumt, die nicht im Gebrauch sind |
Wenn der PP in Gebrauch ist lässt er sich auch nur schwer vom Schnee befreien...
Zitat: | und auch nicht für einen sicheren Weg benutzt werden müssen |
... aber könnten. Und was, wenn dort jemand parkt? Darf der dann nicht sicher aus dem Auto steigen?
Zitat: | und es werden Ein- bzw. Ausgänge geräumt, die nicht benutzt werden müssen... |
...aber könnten. Oder werden nicht geräumte Ein/Ausgänge abgesperrt?
Zitat: | Das ein normaler Weg um 7.00 Uhr (öffentlicher Bürgersteig, zur Haustüre und zu den Mülleimer) geräumt sein muss, das will ich gar nicht zur Debatte stellen... |
Doch - denn mit obiger Argumentation könnte man auch sagen, dass z.B. Müll ja nicht entsorgt werden muss wenn Schnee liegt...
Die Schneeräumpflicht erstreckt sich auf sämtliche Verkehrsflächen und ist nicht davon abhängig ob ein Eingang üblicherweise genutzt wird oder nicht. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 18.02.09, 10:53 Titel: |
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cineman24 hat folgendes geschrieben:: |
Es wird durch einen Mitbewohner des Hauses geräumt... |
Ok, wenn der die "Bescherden" hört, wird er hoffentlich dieses Amt niederlegen und es darf jeder Bewohner reihum Schnee räumen - dann aber bitte VOR sieben Uhr weil das spätere Befreien von Eis und Schnee ggf. schon zu spät sein kann. |
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