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Lärmbelästigung durch Schneeräumen
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cineman24
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 22:04    Titel: Lärmbelästigung durch Schneeräumen Antworten mit Zitat

Hallo,
der Fall ist folgender:
Es gibt zwei Hauseingänge, die ca. 10-15 Meter von der Strasse entfernt sind. Vom Hauseingang bis zum Bürgersteig sind 6 Parkplätze. Ein Parkplatz wird zur Zeit nicht gebraucht.
Geräumt wird der Schnee im 7.15 Uhr morgens.
Es wird jedoch nicht nur ein Streifen, mit einer Breite von ca. 1 Meter geräumt, sondern es wird auch der nicht benutzte Parkplatz geräumt. Dieser Parkplatz muss nicht benutzt werden, um zum Hauseingang zu kommen. Darüberhinaus wird mit einer Metallschaufel, eventuell angefrorenes Eis/Schnee auch von anderen Parkplätzen (die allerdins gebraucht werden) abgekratzt.
Das Haus hat zwei Eingänge, jedoch nur einen Hausflur, man kann also über beide Ein-/bzw. Ausgänge zu den Wohnungen gelangen, bzw. das Haus verlassen. Eine Aussentreppe, mit den natürlich vorkommenden Stoßens gegen einen metallischen Handlauf, die zum unteren Eingang führt, wird ebenfalls um 7.15h geräumt, obwohl nur der untere Mieter etwas davon hätte und obwohl eben dieser Mieter auch über den oberen Ausgang das Haus verlassen kann.
Gilt dies schon als Lärmbelästigung oder muss dies so hingenommen werden - wie ist hier die Rechtslage?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach muss das hingenommen werden, denn der Eigentümer ist verpflichtet zu räumen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass 7.15 Uhr eine fürs Schneeräumen gängige Zeit ist und man das wohl hinnehmen muss.

Würde nicht geräumt werden und man setzt sich auf Grund des Schnees auf seine vier Buchstaben - das Thema des nächsten Threads kann ich mir durchaus denken Mit den Augen rollen
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke sogar, dass 7.15 für den Beginn des Räumens so ziemlich an der Oberkante liegt Um 7.00 sollte der Schnee wohl besser schon weg sein. Und von Nachtruhe kann so spät am Vormittag bestimmt nicht mehr die Rede sein.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sei froh, das die erst um 7 anfangen. Bei uns wird zwischen 3-4 Uhr geräumt, dann mit nem Wagen (und das in Norddeutschland) und tagheller Beleuchtung. Man steht sogar bei geschlossenem Fenster senkrecht im Bett.
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cineman24
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Mir geht es gar nicht darum, das um 7.15h Schnee geräumt wird, ich weiß selber, dass dies ab ca. 7 Uhr so sein sollte, mir geht es um das Ausmaß der Räumung. Es werden Parkplätze geräumt, die nicht im Gebrauch sind und auch nicht für einen sicheren Weg benutzt werden müssen und es werden Ein- bzw. Ausgänge geräumt, die nicht benutzt werden müssen...
Das ein normaler Weg um 7.00 Uhr (öffentlicher Bürgersteig, zur Haustüre und zu den Mülleimer) geräumt sein muss, das will ich gar nicht zur Debatte stellen...
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mitarbeiter der Firma, welche für die Räumung zuständig ist, werden kaum bei jedem Grundstück wissen, welche Parkplätze, Eingänge und Wege genutzt werden und welche nicht. Die werden den Auftrag haben das Grundstück zu räumen und nichts anderes machen sie.
Und wenn ein Eingang, der normalerweise nicht genutzt wird nicht geräumt wird und irgendjemand nutzt ihn, aus welchen Gründen auch immer, dann ausgerechnet doch und legt sich ob der Glätte hin, hat der entsprechende Mitarbeiter vermutlich die A...karte gezogen.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Vermieter mal auf den Arbeitsumfang angesprochen worden?
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cineman24
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Vermieter ist noch nicht darauf angesprochen worden, da ich erstmal andere Meinungen hören wollte...

Es wird durch einen Mitbewohner des Hauses geräumt, das heisst, dass ein Räumdienst nicht weiß, wo was zu Räumen sei, kann hier nicht angewendet werden...
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte also sein, dass der "Räumdienst" übereifrig mehr räumt als der Vermieter verlangt.
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cineman24
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich ist das schon...
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Da die fraglichen Bereiche nicht abgesperrt sondern offensichtlich öffentlich zugänglich sind, besteht da auch grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Geräusche, die um diese Uhrzeit durch solche Verrichtungen entstehen, sind nicht zu beanstanden. An welchen Stellen jemand es für richtig hält, Schnee zu räumen (vielleicht über die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinaus), obliegt m.E. nicht der Beurteilung Anderer.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

cineman24 hat folgendes geschrieben::
Es wird durch einen Mitbewohner des Hauses geräumt, ...

Ich persönlich wäre froh, wenn ein Mitbewohner den Räumdienst übernimmt und dieses auch noch gründlich macht und würde nicht nach irgendwelchen fadenscheinigen Gründen suchen um zu meckern. Mit den Augen rollen
Ansonsten stimme ich Ulrich voll und ganz zu.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

cineman24 hat folgendes geschrieben::
Es werden Parkplätze geräumt, die nicht im Gebrauch sind

Wenn der PP in Gebrauch ist lässt er sich auch nur schwer vom Schnee befreien...
Zitat:
und auch nicht für einen sicheren Weg benutzt werden müssen

... aber könnten. Und was, wenn dort jemand parkt? Darf der dann nicht sicher aus dem Auto steigen?
Zitat:
und es werden Ein- bzw. Ausgänge geräumt, die nicht benutzt werden müssen...

...aber könnten. Oder werden nicht geräumte Ein/Ausgänge abgesperrt?
Zitat:
Das ein normaler Weg um 7.00 Uhr (öffentlicher Bürgersteig, zur Haustüre und zu den Mülleimer) geräumt sein muss, das will ich gar nicht zur Debatte stellen...

Doch - denn mit obiger Argumentation könnte man auch sagen, dass z.B. Müll ja nicht entsorgt werden muss wenn Schnee liegt...

Die Schneeräumpflicht erstreckt sich auf sämtliche Verkehrsflächen und ist nicht davon abhängig ob ein Eingang üblicherweise genutzt wird oder nicht.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

cineman24 hat folgendes geschrieben::

Es wird durch einen Mitbewohner des Hauses geräumt...


Ok, wenn der die "Bescherden" hört, wird er hoffentlich dieses Amt niederlegen und es darf jeder Bewohner reihum Schnee räumen - dann aber bitte VOR sieben Uhr weil das spätere Befreien von Eis und Schnee ggf. schon zu spät sein kann.
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