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Gemeinnützigkeit - Gerichtskosten

 
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Sinac
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 22:16    Titel: Gemeinnützigkeit - Gerichtskosten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Unser Verein ist gemeinnützig.

Mitglied M zahlt seinen Beitrag trotz mehmaliger Zusage nicht. M reicht dann 3 Monate nach der Kündigungsfrist (!) plötzlich die Kündigung der Mitgliedschaft ein. Der Vorstand wies die Kündigung zurück. M akzeptierte und erklärte, dass die Kündigung dann halt für das nächste Jahr gilt, er würde den offenen Beitrag zahlen. Natürlich tat er das nicht. M wurde schriftlich angemahnt - keine Reaktion.

Was können wir nun tun?

Wir streben erst ein Mahngerichtsverfahren an und wollen im Falle eines Widerspruchs seitens M auch das Gerichtsverfahren durchziehen.

Die Frage ist nur, ob es sich lohnt, denn der Streitwert liegt bei 55,00 € . Muß ein gemeinnütziger Verein Gerichtskosten zahlen? Wie hoch können die eventuell sein?

Wir sind diesbezüglich total gefrustet, denn M ist noch in mehreren Vereinen Mitglied und in mindestens 2 davon im Vorstand dabei. Zudem ist er Beamter - also nicht mittellos.

Unser Kassenwart möchte genau deswegen diesen Fall allen anderen dem Verband angehörenden Vereinen mitteilen und das mit Angabe des Namens von M öffentlich machen.

Die Frage hier, darf er das ?


Vielen Dank.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

habt ihr ihm schon einen Mahnbescheid über Amtsgericht zukommen lassen ??

Gruß roni
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
auch ein gemeinnütziger Verein muss die Kosten für den Mahnbescheid zahlen.

Bei uns hat vielfach geholfen, dass wir säumigen Zahlern bereits bei der ersten Mahnung unter der Überschrift "Letzte außergerichtliche Mahnung" mitteilen, dass wir bei Nichtzahlung den Mahnbescheid beantragen werden, dess Kosten er selbstverständlich auch zu zahlen hat (Erfolgsquote >90%).

Von einer Veröffentlichung des Namens würde ich absehen, ebenfalls davon, die anderen Vereine zu informieren. der Pranger wurde abgeschafft und das Vorhaben kann zu einer Strafanzeige führen.

Gruß
HaWeThie
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Hat der Verein eine Rechtschutzversicherung ?

Natürlich kann man über RA und gegebenenfalls über Gericht den Beitrag einklagen, aber nur wenn man weis, dass das Mitglied Zahlungsfähig ist.
Sonst kann es nämlich passieren, dass man auf den ganzen Kosten sitzten bleibt.

Gruß roni
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
auch ein gemeinnütziger Verein muss die Kosten für den Mahnbescheid zahlen.
... und zwar wie jeder andere, der einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, im Voraus.
Die Kosten sollten dann auch gleich im Mahnbescheid mit angesetzt werden, dafür gibt es meiner Erinnerung nach ein spezielles Feld.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Sinac
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten.
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