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Bloßes Wissen, also Mitwissen macht noch keinen Mittäter.
Darüber hinaus - und als separaten Tatbestand, also nicht Mittäterschaft (wenn nicht _mit getan_ wurde):
Anzeigepflicht besteht i.d.R. meines Wissens nur in den hier genannten Fällen
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box
Wenn ich weiß dass Person A illegale Software/Musik downloadet.Mache ich mich dadruch strafbar?Mitäterschaft?
Mein linker Nachbar schlägt seine Frau. Mein rechter Nachbar entsorgt Giftmüll im Swimming-Pool. Haben Sie sich jetzt strafbar gemacht, wo Sie das wissen?
Ansonsten ist Rena zuzustimmen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wenn ich weiß dass Person A illegale Software/Musik downloadet.Mache ich mich dadruch strafbar?Mitäterschaft?
Ich weiß nicht, ob es ein Unterschied machen würde, wenn Sie einer Strafverfolgungsbehörde angehören würden. Ich meine mich erinnern zu können, das diese halt Straftaten ahnden müssen. Vieleicht weiss das jemand besser?
Laut einem Polizist den ich mal gesprochen habe gilt hier eine Ermessensgrenze. Das (privat) Leben des Beamten darf nicht wirklich beeinträchtigt werden, d.h. er muss nicht jede gebrannte CD die er sieht einziehen und ein Verfahren anordnen. Andersrum wird von ihm erwartet bei einem erheblichen Verbrechen auch privat einzuschreiten.
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