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Domainname enthält indirekt eine geschützte Marke

 
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wille
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:57    Titel: Domainname enthält indirekt eine geschützte Marke Antworten mit Zitat

Hallo!

Letztes Jahr habe ich mit Freunden einen Verein gegründet. Dieser ist auch offiziell als e.V. eingetragen. Nun bekamen wir einen dezenten Hinweis, dass sich in unserem Namen der Domain, welches auch unsere Abkürzung für den Verein darstellt, die geschützte Kurzform eines Auto Herstellers beinhaltet. es geht dabei um das geschützte Kürzel [Name gelöscht. Forenregeln beachten! Biber]. Kann uns [Name gelöscht. Forenregeln beachten! Biber] deshalb abmahnen? Was müssten wir unternehmen um das zu verhindern.

Danke für die Hilfe.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Na, dann waeren ja die Vereine "Temposuender e.V.", "Marsmaennchen e.V.", "Freunde der Pirate Bay e.V.", "Kinderhilfe e.V." "Nach der Ernte 23 Kilo abgenommen e.V.", usw. alle verboten.
PS: Viel Spass beim Markennamen suchen
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Viel Spass beim Markennamen suchen
Nicht schlecht, nicht schlecht! Mr. Green
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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wille
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Antwort.

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass da nichts passieren kann, aber wie das wirklich rechtlich aussieht weiss ich eben nicht.

es geht dabei um zwei Buchstaben die auch im Alphabet aufeinanderfolgen. Diese wurde von dem besagten Hersteller gesichert. Unsere Website beginnt mit den beiden Buchstaben und darauf folgen weiter Buchstaben.

Kann mir das dann mal jemand die Rechtslage darlegen, dass eine event. Abmahnung nicht fruchten würde?

Vielen Dank.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, sie meinen den "Verein zur Wiedergutmachung von Audiophilen Digitalisierern e.V.", abgekuerzt VWAuDi?
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