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wieviel Stunden eintragen für Urlaub/Krankheit

 
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Egni
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Anmeldungsdatum: 21.08.2007
Beiträge: 111

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:00    Titel: wieviel Stunden eintragen für Urlaub/Krankheit Antworten mit Zitat

Wir müssen monatlich unseren Stundenzettel einreichen.
Feste Stundenzahl pro Monat unterschiedliche Tagesstunden.Wie berechne ich nun meine tägliche Arbeitszeit?Dies ist nur wichtig für Urlaub und evtl AU.
Es wird von Montag bis Samstag gearbeitet ab und zu auch mal einen Tag frei.
Bisher so gemacht
X Std(monatlich)geteilt durch die AT(Monatstage minus Sonntage)ergibt die tägliche Arbeitszeit.
Mach ich da einen Rechen/Denkfehler?Kein schriftlicher AV vorhanden.

Hat jemand einen guten Tipp?
Danke
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:04    Titel: Re: wieviel Stunden eintragen für Urlaub/Krankheit Antworten mit Zitat

Egni hat folgendes geschrieben::

Hat jemand einen guten Tipp?


Ja: in die einschlaegigen Gesetze sehen.

Fuer AU gilt:
Das EntgFG hat folgendes geschrieben::
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
(1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen.
...


Fuer Urlaub
Das BUrlG hat folgendes geschrieben::
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
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Egni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.08.2007
Beiträge: 111

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hab Festgehalt für XX Stunden XX Euro.
Mir geht es hauptsächlich um den monatlichen Stundenzettel.Was ich für Urlaub (wieviele Std pro Tag)in den Std Zettel eintrage.

DANKE
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