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Abschlepp-Androhung

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 01:11    Titel: Abschlepp-Androhung Antworten mit Zitat

A findet im folgenden fiktiven fall folgenden Zettel an seinem auf einem ÖFFENTLICHEN Park and Ride Parkplatz an einem bahnhof (definitiv OHNE WEITERE Parkverbots-o.ä.- Schilder) vor:

sehr geehrter kfz-halter,
ich habe mir erlaubt, am....ein abschleppunternehmen mit der entfernung ihres fahrzeuges von diesem privatparkplatz zu beauftragen, da auf grund der eindeutigen, unmißverständlichen beschilderung von einem defekt an ihrem pkw ausgegangen werden muss. ich habe hierfür einen zeugen hinzugezogen und ein bewisfoto erstellt. sollten sie sich jedoch vor eintreffen des schleppunternehmens entfernen, ist vom tatbestand "Vorsatz" auszugehen, was eine strafanzeige zur folge ht. die anfallenden kosten in höhe von 340.- werden dann anhand der ermittelten halterdaten geltend gemacht. erbringen sie gegenüber dem abschleppdienst den nachweis, eigentümer dieses stellplatzes zu sein, betrachten sie dieses schreiben bitte als gegenstandslos. das unternehmen wird mit seiner forderung in kürze an sie herantreten."

Angegeben ist ein firmenname sowie eine mobilfunknummer (nur AB).

Weiter heißt es auf der rückseite:

anfragen wegen der berechnung der kosten richten sie bitte ausschl. an das gericht bzw. die staatsanwaltschaft.

bei derartigen anfragen gebe sie bitte unbed. das gesch.zeichen des gerichts und die etwaige rechnungsnummer an.

was kann man hievon halten?
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt nach ziemlichem Schwachsinn (Der Zettel – nicht der Beitrag).
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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ganascia528
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß sind P&R Plätze nicht öffentlich. Der/die Betreiber sind bei uns z.B. die Bahn. Wenn ein Auto länger (meist so 3 Tage) da steht, bekommt es erst einen Zettel, dann eine Kralle und am Ende wird es abgeschleppt. Überprüft wird das mit den "Kreidestreifen" auf den Reifen.
Ich weiß nicht, wir lange Ihr Auto da schon steht. sollte es länger sein, sollten Sie es vielleicht wirklich umparken.
Es wäre (bei längerem Parken) auch unfair gegenüber anderen Parkern. Unser P&R ist meistens schon um 7:00 voll, weil eben viele Autos dort tagelang nicht bewegt werden.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Was nichts daran ändert, daß der Zettelschreiber offenkundig völlig bemackt ist. Klingt nach einer neuen "Idee", an leichtes Geld zu kommen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

gehen wir davon aus, der PKW stand 7 Stunden dort...also nicht ansatzeise tagelang!
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Solcherlei Texte werden ihm Rahmen einer medienwissenschaftlichen Untersuchung eingesetzt. Es soll herausgefunden werden, inwieweit der verstärkte unkritische Konsum von Privatfernsehen, Boulevardpresse und Internet die Fähigkeit des Einzelnen herabsetzt, selbständig ein Urteil in durchschaubaren Situationen fällen zu können. Gemessen wird hierbei wie lange es dauert und welche Emotionen erkennbar werden, bis solch ein Zettel unter die nächste Windschutzscheibe geklemmt wird.
3 Sek., müdes Lächeln: alles im grünen Bereich
10 Sek., erkennbare Stirnfalten: es werden dem Probanden ein paar gute Bücher in die Hand gedrückt
Zettel mitnehmen, zum Handy greifen: Meldung ans Gesundheitsamt
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Soweit ich weiß sind P&R Plätze nicht öffentlich.


Also bei den meißten mittelgroßen Gemeinden sind diese P & R-Parkplätze Eigentum der Gemeinden. Der Begriff (da nicht geschützt) wird sehr gerne von privaten Unternehmen für ihre dezentralen Parkhäuser benutzt bzw. Städte wie München, Berlin, Frankfurt, usw. haben diese Parkplätze an private Unternehmen abgegeben.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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