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Nicht abgeholte Gegenstände nach Mietübergabe

 
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Arsonil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 00:10    Titel: Nicht abgeholte Gegenstände nach Mietübergabe Antworten mit Zitat

Guten Abend,

wir haben einen Proberaum von einer Band übernommen, da diese die Bedingungen nicht eingehalten haben. Alledings war mit dem Vermieter abgemacht, dass das Equipment der Vorgängerband 3 Monate ungergestellt werden darf. Allerdings sind die 3 Monate schon abgelaufen mitlerweile.. Dürfen wir die Sachen rechtlich gesehen nun als unser Eigen bezeichnen, oder dürfen wir diese einfach auf die Straße stellen, oder verkaufen?

Weil weg müssen diese, das steht fest! Wir brauchen den Platz und wollen das Potenzial des Raumes 100% ausnutzen. Bezhalen schließlich gut dafür..


Mit freundlichen Grüßen
Arsonil
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 00:19    Titel: Re: Nicht abgeholte Gegenstände nach Mietübergabe Antworten mit Zitat

Arsonil hat folgendes geschrieben::
Dürfen wir die Sachen rechtlich gesehen nun als unser Eigen bezeichnen, oder dürfen wir diese einfach auf die Straße stellen, oder verkaufen?
Nein. Nein. Nein.

Arsonil hat folgendes geschrieben::
Weil weg müssen diese
Zuständig ist der Vermieter.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Arsonil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

mmh, dazu muss ich vielleicht sagen, dass der Raum in einer etwas grüßeren Halle ist, in dieser Halle sind 3 Räume, ikl. Vorraum mit Sicherungskasten, Raucherraum usw.,

Wie würde die Sache aussehen, wenn wir die Sachen einfach in den Raucherraum stellen, oder halt in nähe des Sicherungskasten.. Abgeschlossen wären die Sachen dort durch die Eingangstür. Nur hätten dort alle 3 Bands zugriff auf diese Sachen, aber sie ständen nicht auf der Straße, sondern auf dem Eigentun und überdacht des Vermieters.

Wie würde die Rechtlage dort aussehen? Und würden wir dafür haften, wenn eine andere Band dann demolieren oder klauen würde?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und würden wir dafür haften, wenn eine andere Band dann demolieren oder klauen würde?
Gut möglich. Meiner Meinung nach sollte man hier das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm ggf. eine Frist zur Beseitigung der Sachen setzen mit der Androhung, nach Fristablauf die Sachen in die Gemeinschaftsräume zu stellen. Dann hätte der Vermieter den Schwarzen Peter.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Arsonil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ist ja nicht so, dass wir der einen Band jetzt etwas wollen.. Wir brauchen einfach nur unseren Platz und haben denen extra schon angeboten, dass sie sich 3 Monate Zeit lassen können.

Werden uns dann auf jeden Fall an den Vermieter wenden. Vielleicht hat der ja noch eine andere Idee, oder kanns bei sich in den Keller stellen so lange.


Vielen Dank!
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