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Rücktritt von vertraglichem Möbelkauf

 
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djtose1983
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:13    Titel: Rücktritt von vertraglichem Möbelkauf Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,

der Käufer hat sich in einem Möbelgeschäft eine Ware gekauft, wird diese aber erst in 4 Wochen abholen. Somit ist die Ware selbstverständlich originalverpackt und ungenutzt.

Als es sich der Käufer nur eine Stunde nach Abgabe seiner Unterschrift anders gedacht hatte, wollte er den Verkäufer um Rücknahme des Vertrages bitten. Dieser meinte allerdings, dass dieses nicht möglich sei.
Auch auf den Hinweis des 14-tägigen Rückgaberechts meinte er, dass dieses nicht für den Käufer, sondern ausschließlich für den Verkäufer gilt und somit ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich sei und die Ware somit als endgültig erworben sei. Dass ein Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht habe sei ein weitverbreitetes Märchen. *schmunzel*

Hat der Käufer (vorzugsweise mit Auszug aus dem BGB) die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder hat der Verkäufer recht?

Gruß
djtose1983
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:17    Titel: Re: Rücktritt von vertraglichem Möbelkauf Antworten mit Zitat

djtose1983 hat folgendes geschrieben::
Dass ein Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht habe sei ein weitverbreitetes Märchen. *schmunzel*

Wieso *schmunzel*?
Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.
Es gibt beim Kauf im stationären Handel kein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht ist eine Ausnahme bei Ferbnabsatzgeschäften Geschockt



djtose1983 hat folgendes geschrieben::
Hat der Käufer (vorzugsweise mit Auszug aus dem BGB) die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten...

Nein.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hat der Käufer (vorzugsweise mit Auszug aus dem BGB) die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder hat der Verkäufer recht?


Hallo,

hat der Käufer die Möbel an der Haustür gekauft?

Wenn nein, wäre ich geneigt dem Verkäufer Recht zu geben:

Es existiert kein generelles 14 tägiges Rücktrittsrecht

Grüße
Ronny Winken

Edit da war ich ne Minute zu langsam Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Edit da war ich ne Minute zu langsam Winken

Macht aber nichts.
Ich habe das Fernabsatzgeschäft ins Spiel gebracht, Sie das Haustürgeschäft. Winken
Insofern haben wir uns doch hervorragend ergänzt Mr. Green
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auch auf den Hinweis des 14-tägigen Rückgaberechts meinte er, dass dieses nicht für den Käufer, sondern ausschließlich für den Verkäufer gilt und somit ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich sei und die Ware somit als endgültig erworben sei. Dass ein Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht habe sei ein weitverbreitetes Märchen. *schmunzel*


Der Verkäufer sollte sich wohl bzgl. der Märchenstunde an die eigene Nase fassen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer sollte sich wohl bzgl. der Märchenstunde an die eigene Nase fassen.

Bezüglich des angeblichen 14-tägigen Rücktrittsrecht für den Verkäufer haben Sie natürlich Recht Winken
Ändert aber nichts daran, dass der Käufer in diesem Fall auch kein Rücktrittsrecht hat.
_________________
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Eben deswegen Winken Pfeil Lustige Märchenstunde...
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