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Verfasst am: 18.02.09, 18:13 Titel: Rücktritt von vertraglichem Möbelkauf
Guten Tag zusammen,
der Käufer hat sich in einem Möbelgeschäft eine Ware gekauft, wird diese aber erst in 4 Wochen abholen. Somit ist die Ware selbstverständlich originalverpackt und ungenutzt.
Als es sich der Käufer nur eine Stunde nach Abgabe seiner Unterschrift anders gedacht hatte, wollte er den Verkäufer um Rücknahme des Vertrages bitten. Dieser meinte allerdings, dass dieses nicht möglich sei.
Auch auf den Hinweis des 14-tägigen Rückgaberechts meinte er, dass dieses nicht für den Käufer, sondern ausschließlich für den Verkäufer gilt und somit ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich sei und die Ware somit als endgültig erworben sei. Dass ein Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht habe sei ein weitverbreitetes Märchen. *schmunzel*
Hat der Käufer (vorzugsweise mit Auszug aus dem BGB) die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder hat der Verkäufer recht?
Verfasst am: 18.02.09, 18:17 Titel: Re: Rücktritt von vertraglichem Möbelkauf
djtose1983 hat folgendes geschrieben::
Dass ein Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht habe sei ein weitverbreitetes Märchen. *schmunzel*
Wieso *schmunzel*?
Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.
Es gibt beim Kauf im stationären Handel kein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht ist eine Ausnahme bei Ferbnabsatzgeschäften
djtose1983 hat folgendes geschrieben::
Hat der Käufer (vorzugsweise mit Auszug aus dem BGB) die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten...
Nein. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Macht aber nichts.
Ich habe das Fernabsatzgeschäft ins Spiel gebracht, Sie das Haustürgeschäft.
Insofern haben wir uns doch hervorragend ergänzt _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Auch auf den Hinweis des 14-tägigen Rückgaberechts meinte er, dass dieses nicht für den Käufer, sondern ausschließlich für den Verkäufer gilt und somit ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich sei und die Ware somit als endgültig erworben sei. Dass ein Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht habe sei ein weitverbreitetes Märchen. *schmunzel*
Der Verkäufer sollte sich wohl bzgl. der Märchenstunde an die eigene Nase fassen.
Der Verkäufer sollte sich wohl bzgl. der Märchenstunde an die eigene Nase fassen.
Bezüglich des angeblichen 14-tägigen Rücktrittsrecht für den Verkäufer haben Sie natürlich Recht
Ändert aber nichts daran, dass der Käufer in diesem Fall auch kein Rücktrittsrecht hat. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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