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Fahrrad vs. parkendes Auto
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Egon232
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 23:38    Titel: Fahrrad vs. parkendes Auto Antworten mit Zitat

Hallo liebes forum,

person A parkt über nacht in der breiten einfahrt (noch 1,5-2m platz neben dem auto) der familie von person B, da er dort übernachtet und von der tochter der familie aufgefordert wurde in der einfahrt zu parken. In der nacht fährt dann person B an das parkende auto. Tiefe kratzer am heck und an der hinteren tür.
Vater von person B kontaktiert die Versicherung und diese verlangt einen Kostenvoranschlag.
Person A liefert einen Kostenvoranschlag über knapp 1250€.
Ein paar wochen später meldet sich die Versicherung von person B bei person A und vereinbart einen Termin für den gutachter bei person A.
Am nächsten tag wird ein Gutachten gemacht. Heute kommt ein Brief in dem steht:

sehr geehrte person A,

Diesen scheck erhalten sie zum ausgleich der schadensbedingten Reperaturkosten gemäß festellungen ihres gutachters.
ohne zu vertiefen, ob und in welcher höhe eine mithaftung durchgreifen könnte, weil das kfz hinderlich in einer grundstückseinfahrt stand orientieren wir uns an einem schadensvolumen von 828,60€.


Versteh ich das richtig? sie wollen person A unterstellen, dass er eine mitschuld daran hat, dass person B es nicht schafft, den Freiraum zwischen hecke und auto (mindesten 1,5m) zu nutzen, um das auto ohne schaden zu passieren?

Person A ruft bei der versicherung an und erkundigt sich deswegen, aber bekommt keine konstruktiven antworten.

z.b. auf die frage nach einem leihwagen für die täglich 20km hin und 20km heimfahrt von der arbeit. Versicherungsmann: naja soll er halt mitm fahrrad zur arbeit fahren.

Zur info, es hat heute nacht 10-15cm neuschnee gehabt und mindesten -6grad.


Wie soll person weiter vorgehen?

Bitte umhilfe
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso wurde denn nach dem Kostenvoranschlag noch ein Gutachten angefertigt? Kann es sein, dass das Gutachten von dem Kostenvoranschlag abweicht?
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

--> Wieso wurde denn nach dem Kostenvoranschlag noch ein Gutachten angefertigt?

wahrscheinlich wars der Vs zu hoch und wollte/will eben nach eigenem Ermessen kalkulieren.... Cool

--> Kann es sein, dass das Gutachten von dem Kostenvoranschlag abweicht?

Nach dem Erstbeitrag zu urteilen sicherlich einige Teuros.....
Dann fehlen oder wurde gekürzt Verbringungskosten, Lohn-, Lack- und Teilezuschläge, evtl. Smart Repair und eine von der Vs vorgeschlagene Werkstatt aus ihrem "Händlernetz"....
(ein Schelm der böses denkt...)

Gruss Lack....
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Egon232
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Aber das kann ich nicht genau sagen. Mehr wurde uns nicht migeteilt.
Ich verstehe nicht wieso sie mir eine Mithaftung zuschreiben wollen.

Ich wurde von der Hausbewohnerin aufgefordert in der Einfahrt zu parken (also nicht widerrechtlich) . Ich habe nichts behindert. Der Fahrrad fahrer war nicht fähig 1,5-2m freiraum zu nutzen das auto zu passieren, geschweigedenn abzusteigen.


Also smart-repair ist bei black magic perl effekt nicht möglich und außerdem bei so einem schaden nicht angemessen.

Ich denke zz drüber nach, mich mit meiner Rechtsschutzversicherung in verbindung zu setzen
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Moooment, ich dachte es wäre kein Hinweis auf eine Mithaftung gemacht worden. JEtzt also doch? Bin verwirrt...

Ich denke eher, dass die Differenz aus dem Gutachten kommt.

Soll der Wagen denn repariert werden oder soll gemäß Gutachten (bzw. Kostenvoranschlag) abgerechnet werden?

Die Idee mit der Rechtsschutz ist grundsätzlich auch nicht verkehrt. Winken
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Egon232
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Moooment, ich dachte es wäre kein Hinweis auf eine Mithaftung gemacht worden. JEtzt also doch? Bin verwirrt...:


Siehe Brief: "ohne weiter zu vertiefen, ob und in welcher höhe eine mithaftung..."


der_drebber hat folgendes geschrieben::
Soll der Wagen denn repariert werden oder soll gemäß Gutachten (bzw. Kostenvoranschlag) abgerechnet werden?:


Es war ein neuwage (Golf V 1.4 tsi). Zum schadenszeitpunkt war das auto 3,5monate alt
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, es wurde also nicht von einer Mithaftung geschrieben. Dann kann der geringer ausgefallene Scheck nur aus dem Gutachten kommen, dass in der Reparatursumme niedriger war, als der Kostenvoranschlag (wie Lackschleifer auch schon mit Beispielen, wie es dazu kommen kann, untermauert hat).

Ich denke der Gang zum Anwalt kann hier sinnvoll sein.
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Egon232
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

ich interpretier die aussage in dem brief so, dass ich mich glücklich schätzen kann, dass ich nur ca 500 euro weniger kriege und sie das mit der mithaftung nicht vertiefen.

In welchem maße besteht denn eine mithaftung?

Naja ich werden zum reparieren zu vw gehen. gegen die preise können sie nichts sagen
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

--> Person A ruft bei der versicherung an und erkundigt sich deswegen, aber bekommt keine konstruktiven antworten.

Anderes wäre eher Rubrik "Raritätenkabinett"....

--> z.b. auf die frage nach einem leihwagen für die täglich 20km hin und 20km heimfahrt von der arbeit. Versicherungsmann: naja soll er halt mitm fahrrad zur arbeit fahren.

Im Ramen der Schadensminderungspflicht stellt sich die Frage, ob man wegen Schrammen die Verkehrssicherheit infrage stellen muss...da wäre Leihwagen evtl. für Reparaturdauer ausreichend oder für diese Zeit den Nutzungsausfall nehmen...
Desweiteren steht in dem Ga sicherlich auch nichts über Nutzungsausfall oder eventuelle Wertminderung...

Spätestens jetzt wäre der Gang zum Anwalt sinnvoll....man hat als Geschädigter Rechte und muß sich nicht zum Bittsteller irgendwelcher unfähiger Sachbearbeiter degradieren lassen !


Gruss Lack...
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Lackschleifer hat folgendes geschrieben::
--> Person A ruft bei der versicherung an und erkundigt sich deswegen, aber bekommt keine konstruktiven antworten.

Anderes wäre eher Rubrik "Raritätenkabinett"....
(...)


Naja, wir wollen ja mal nicht übertreiben. Meist sitzen doch schon Menschen am Telefon, die wissen, was sie sagen. Winken
_________________
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

@der_drebber, Zitat:
...die wissen, was sie sagen....

...schon klar...wessen Brot ich eß.... Ausrufezeichen ...
(Wenn ich mir aber Rückantworten von manchen Sb betrachte, frag ich mich schon, ob die mit der Concorde durch die Kinderstube geflogen sind....)... Cool

Gruss Lack....
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mich auch schon oft genug über Sachbearbeiter bei Versicherern geärgert, keine Sorge. Eigentlich sogar fast tagtäglich. Winken

Trotzdem kommt es doch sehr auf den Versicherer an und natürlich, ob es eine Hotline ist (wobei es auch hier Aushanmen gibt) oder ein fester Ansprechpartner.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Mithaftung wird in diesem Fall sicherlich keine Rolle gespielt haben, sonst hätte man nen nachvollziehbaren Wert (z.B. 25%) im Brief angegeben, oder spätestens am Telefon davon was erzählt.

Ich vermute, die DIfferenz ergibt sich aus zwei Möglichkeiten:

1) Die Versicherung hat durchschnittliche Stundensätze berechnet, Verbringungskosten und ähnliche Kleinigkeiten sowie die MwSt abgezogen. Das wird heute leider immer noch gemacht, obwohl nur die Mwst nicht zu ersetzen ist, solange sie nicht angefallen ist.

Alleine die (vorab) nicht zu ersetzende Mwst macht bei der Schadenhöhe schon runde 200 € aus, bleiben also noch ca. 1050€. Wenn dann noch rund 80 - 100€ Verbringung abgezogen und nur durchschnittliche Stundensätze berechnet werden, ist man ruckzuck bei den angegeben 828€.

Wenn ich es nicht nachvollziehen kann, lasse ich mir halt mal von der Versicherung ne detaillierte, schriftliche Erklärung geben, wie die Differenz von Kostenvoranschlag zur Abrechnung gekommen ist.

2) Der Kostenvoranschlag war tatsächlich überzogen.

Abgesehen davon gibts Mietwagen nur gegen Nachweis, Nutzungsausfall ebenfalls erst bei durchgeführter Reparatur.


P.S: Versicherungen sind alles Verbrecher. Sachverständige sind Heilige...genauso wie KFZ-Werkstätten. Mit den Augen rollen
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

....ut sementem feceris ita metes.... Cool .....
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Egon232
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe heute nocheinaml angerufen. und habe die zuständige ansprechpreson erreicht.
Scheck ist die nettozahlung.
Leihwagen wird für die Reperaturzeit gezahlt.
Die aussage mit der "mithaftung" ist nur n allgemeiner text, fals der Geschädigte mitm anwalt kommt, weil erst dann würden sie sich die einfahrt ansehen und evtl mehr geben.

Hab dann gleich noch bei meinem Freundlichen^^ angerufen. Dort fahr ich morgen mitm Gutachten hin und die machen eine kostenlose gegenkalkulation.
Berater: die gegenkalkulation wird sicherlich höher ausfallen. Dort werden geringere stundenpreise, nicht originallack etc berechnet

Die setzten sich dann auch mit der Versicherung in verbindung und übergeben die rechnungen
Er hat auch gemeitn dass sie sich gegen die höhere rechnung nicht wehren können, weil durch zusenden des schecks die tat des schädigers "zugegeben" haben.

Was wollen die bitte geben die preise vom hersteller machen?


Zitat:
Desweiteren steht in dem Ga sicherlich auch nichts über Nutzungsausfall oder eventuelle Wertminderung...


soweit ich weis steht nix von wertminderung.
hab ich die möglichkeit wertminderung einzufordern?


Zuletzt bearbeitet von Egon232 am 19.02.09, 13:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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