Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.02.09, 01:20 Titel: Berechnung von Kontoführungsentgelten rückwirkend?
Am 19.12.2008 wird bei einer Bank ein zusätzliches neues Depotkonto eröffnet und Aktien gekauft.
Im Januar 2009 belastet die Bank dem Verrechnungskonto die Depotgebühren für das komplette Jahr 2008 (01.01.2008 - 31.12.2008).
Darf die Bank das oder müssten die Kontoführungsentgelte (die vom Umsatz und dem Wert der verwalteten Wertpapiere unabhängigen Grundgebühren) hier nicht eher anteilig abgerechnet werden? Aus dem Preis-/Leistungsverzeichnis der Bank ergibt sich nur der Jahrespreis für ein Depot ohne weitere Hinweise auf die Abrechnungsmodalitäten.
Ich konnte kein Urteil finden, das eine Bank dazu verpflichtet in ihr Preis-/Leistungsverzeichnis bzw. in ihre Depotführungsbestimmungen die Depotgebühren taggenau bei Kontoeröffnung bzw. Schließung anteilsmäßig zu berechnen. Es gibt zwar Banken die das freiwillig tun, aber dieser faire Kundenservice scheint mir die Ausnahme zu sein, da arbeitsaufwendig und mit Verlust verbunden. Oft genügt ein Gespräch mit dem Anlagenberater der Hausbank und dem Hinweis auf günstigere Mitbewerberangebote, um eine anteilsmäßige Kulanzerstattung zu erhalten (bei Neueröffnung). Übrigens wäre diese Depotgebühr für 2008, trotz Abgeltungsteuer 2009, noch nachträglich steuerlich absetzbar, wenn bis zum 31. Januar 2009 gezahlt wurde.
Ich konnte kein Urteil finden, das eine Bank dazu verpflichtet in ihr Preis-/Leistungsverzeichnis bzw. in ihre Depotführungsbestimmungen die Depotgebühren taggenau bei Kontoeröffnung bzw. Schließung anteilsmäßig zu berechnen.
Danke für die Recherche. Ich habe jetzt mal die Bank gefragt und die folgende Erklärung erhalten:
Anders als zum Beispiel bei Kontokorrentkonten erfolgen bei Depotkonten keine unterjährigen Rechnungsabschlüsse.
Die jährliche Grundgebühr für die Führung des Depots wird stichtagsbezogen allen Kunden belastet, die am 31.12. ein Depotkonto unterhalten.
Laut Auskunft der Bank gilt das auch, wenn ein Depotkonto geschlossen wird. Schliesse ich mein Depot bis zum 30.12., dann wäre es in diesem Jahr kostenlos.
Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Übrigens wäre diese Depotgebühr für 2008, trotz Abgeltungsteuer 2009, noch nachträglich steuerlich absetzbar, wenn bis zum 31. Januar 2009 gezahlt wurde.
Ich fürchte, dafür fehlen mir in 2008 die Erträge zum Gegenrechnen.
Aber ich habe zwei Depots, um den Altbestand bis zum 31.12.2008 sauber trennen zu können und habe wegen der günstigen Kurse und der Abgeltungssteuer Ende 2008 nochmal nachgekauft ...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.