Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anwalt erscheint nicht zur Verhandlung, will aber Geld haben
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anwalt erscheint nicht zur Verhandlung, will aber Geld haben

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ckhh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 06:32    Titel: Anwalt erscheint nicht zur Verhandlung, will aber Geld haben Antworten mit Zitat

Am 08.02.08 suchte ich mir einen Anwalt um eine Arbeitsschutzklage vor Gericht zu bringen. Nach ein paar Stellungnahmen von Ihm kam es zur ersten Güteverhandlung. Dort erschien die Beklagte nicht. Somit wurde ein Versäumnisurteil ausgesprochen, welches nach 5 Tagen von der Beklagten widerrufen wurde. Soweit war ich mit meinem Anwalt zufrieden. Danach hörte ich nichts mehr von Ihm. Fragen per Mail wurden nicht beantwortet. Auch die Beklagte wartete noch auf eine Reaktion einer Stellungnahme seitens meines Anwaltes. Am 23.12.08 wurde die 2te Verhandlung durchgeführt. Zu dieser erschien mein Anwalt nicht, da er im Urlaub war und der Vertreter nicht auffindbar. Ich vertrat mich demnach selbst. Es kam zu einem Vergleich.

Jetzt hat er der Rechtsschutzversicherung knapp 2000€ in Rechnung gestellt, wobei er den Selbstkostenanteil von 150€ von mir verlangt.

Aufgeführt sind folgende Posten:

Verfahrensgebühr: 583,70
Terminsgebühr: 538,80
Einigungsgebühr: 449,00
Post und Telekomunikationspauschale 20,00

Was darf der Anwalt berechnen???


Danke im Vorraus.

Christoph
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es liegt ein monatliches Brutto von 3.000,- € zu Grunde.
Die Verfahrensgebühr ist korrekt. Ebenso die Pauschale. (es fehlt hat noch die USt.)
Für den ersten Termin fallen 224,50 € zzgl Ust. an.

Mehr ist nicht beim geschilderten Sachverhalt. Würde ich mal reklamieren. Vielleicht hat der Kollege selbst nicht geblickt, dass sein Terminsvertreter durch Abwesenheit geglänzt hat, als er seine Akte abgerechnet hat.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.