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DonCamilllo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.12.2007 Beiträge: 74
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Verfasst am: 18.02.09, 09:15 Titel: Mofa "Füherschein" verlieren? |
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Ich lese grade folgendes.
Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis, d.h. der Betroffene verliert sämtliche Führerscheinklassen. Der Betroffene muss eine neue Fahrerlaubnis erwerben.
Prüfbescheinigung.
Da die Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis darstellt, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden, so dass ein Mofa (je nach Geburtstag der Person mit oder ohne Prüfbescheinigung) gefahren werden darf - es sei denn, das Führen eines Mofas wird ausdrücklich untersagt.
Das wiederspricht sich doch, oder?
Jemand der besoffen Mofa fährt darf demnach seine Prüfbescheinigung behalten und weiter fahren und jemand der besoffen Auto fährt, vielleicht sogar einen Motorad sicher aber einen Moped Führerschein hat und die viel schwerere Prüfung gemacht hat verliert und muß die Prüfbescheinigung neu machen (also wenn er dann künftig Mofa fahren "wollte") ???
Wie rechtfertigt man denn Regelungen beim Mofa überhaupt?
Letztlich steht es dem Fahrad doch in nichts nach, und das darf man ja glücklicherweise NOCH immer fahren?
Ganz im Gegenteil, ein geübter Fahradfahrer ist sogar deutlich schneller unterwegs. |
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 18.02.09, 09:34 Titel: |
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Zitat: | Jemand der besoffen Mofa fährt darf demnach seine Prüfbescheinigung behalten und weiter fahren |
Nö, nö, so muss das keineswegs sein:
http://bundesrecht.juris.de/fev/__3.html
Und daraus ergibt sich auch, dass selbst das
Zitat: | Letztlich steht es dem Fahrad doch in nichts nach, und das darf man ja glücklicherweise NOCH immer fahren? |
nicht so sein muss. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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DonCamilllo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.12.2007 Beiträge: 74
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Verfasst am: 18.02.09, 09:49 Titel: |
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Das passiert aber erst viel später und ist kein muß.
Problematik bleibt.
Da kann es passieren das einer der eine Prüfbescheinigung und Führerschein hat
den Führerschein verliert aber direkt weiter Mofa fahren darf.
Ein anderer der Führerschein ohne Prüfbescheinigung hat (was sich letztlich nichts nimmt) dürfte dies aber nicht. |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 18.02.09, 10:30 Titel: |
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Und was genau ist daran jetzt ein Problem? Irgendwie erschließt sich mir das nicht so wirklich. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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Casimir FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.10.2005 Beiträge: 569
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Verfasst am: 18.02.09, 12:37 Titel: |
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Ergibt sich halt aus der rechtlichen Einordnung der Fahrzeugklassen. Im Grunde ist das nach wie vor ein Fahrrad mit Hilfsmotor. _________________ Alles wird gut. |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 18.02.09, 15:53 Titel: |
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Aber bitte immer im Hinterkopf behalten:
ein Fahrverbot aufgrund eines Bußgeldbescheides gilt auch für Mofas, da es für "Kraftfahrzeuge" gilt. |
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Oberlehrer Lempel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1454
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Verfasst am: 18.02.09, 19:27 Titel: |
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Hallo,
DonCamilllo hat folgendes geschrieben:: | Da kann es passieren das einer der eine Prüfbescheinigung und Führerschein hat den Führerschein verliert aber direkt weiter Mofa fahren darf.
Ein anderer der Führerschein ohne Prüfbescheinigung hat (was sich letztlich nichts nimmt) dürfte dies aber nicht. |
Ich verstehe das Problem auch nicht so recht.
Grundsätzliche Voraussetzung für das Führen eine Mofas ist der Besitz einer Fahrerlaubnis, die auch das Führen eines Mofas umfasst oder der Besitz einer Prüfbescheinigung für Mofa-Führer. Ausnahme: Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, der darf auch ohne Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung Mofa fahren.
Kommt es nun bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der nicht unter die genannte Ausnahme fällt, zur Entziehung der Fahrerlaubnis, dann gibt es genau zwei Möglichkeiten
1) er hat bereits eine Prüfbescheinigung - dann darf er sofort Mofa fahren.
2) er hat keine Prüfbescheinigung - dann muss er erst eine solche erwerben, bevor er Mofa fahren darf.
Wer also lediglich deshalb Mofa fahren durfte, weil er eine Fahrerlaubnis besaß, die ihm das erlaubte, der darf nach deren Entziehung ohne Prüfbescheinigung nicht mehr Mofa fahren. Denn er hat nichts, was ihm das erlauben würde.
gez. Lempel |
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ChevChelios FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 65
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Verfasst am: 18.02.09, 19:40 Titel: |
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Also, wenn mir für 1 Monat der Führerschein entzogen wird, dann darf ich bei Besitz der Prüfbescheinigung den Monat lang Mofa fahren? |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 18.02.09, 20:00 Titel: |
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ChevChelios hat folgendes geschrieben:: | Also, wenn mir für 1 Monat der Führerschein entzogen wird,
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Das gibt es nicht. Im Fall einer Entziehung beträgt die Mindestsperre 6 Monate (ausgenommen die Entziehung in der Probezeit nach dem dritten A-Verstoß, da sind es drei Monate).
Meinst du eventuell ein Fahrverbot? In dem Fall gilt
hawethie hat folgendes geschrieben:: | ein Fahrverbot aufgrund eines Bußgeldbescheides gilt auch für Mofas, da es für "Kraftfahrzeuge" gilt. |
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
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ChevChelios FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 65
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Verfasst am: 18.02.09, 20:37 Titel: |
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Ja so meinte ich das...alles klar...danke... |
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