Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich wohne seit 6 Monaten in einem Mehrfamilienhaus (7 Wohnungen, davon 6 bewohnt). Nun soll eine Satellitenschüssel installiert werden, da zur zeit der Fernsehempfang nur über Kabel / DVB-T möglich ist. Der Vermieter installiert die Anlage aus Gründen der Modernisierung / Aufwertung der Wohnqualität. Obwohl ich kein Problem hätte weiterhin über DBV-T fern zu sehen, hab ich auch nichts gegen digitales Satelliten-TV.
Allerdings will der Vermieter aufgrund der Satellitenschüssel monatlich 11,90 Euro pro Mieter auf die Nebenkosten aufschlagen. Das halte ich für sehr viel. Bei 6 Mietern sind das im Jahr 856,80 €. Ich denke nach 1 bis 1,5 Jahren hat der Vermieter die Installationskosten für die Anlage spätestens wieder raus, und die Wartungskosten bzw. Strom wird nicht so teuer sein.
Deshalb meine Frage: ist es überhaupt möglich, dass der Vermieter die Installationskosten auf die Mieter umlegt? und sind die Kosten in der Höhe gerechtfertigt?
Im Mietvertrag ist keine Regelung hierzu zu finden.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 18.02.09, 10:01 Titel:
Ist im Mietvertrag eine Aussage über den generellen Antennenanschluß? Sollte dies im Mietvertrag vollkommen fehlen, dann gibt es auch keinen Grund wieso jetzt der Anschluß angenommen werden muß. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
Meines Wissens gibt es keine Erläuterungen dazu im Mietvertrag. Bin nur gerade nicht zuhause, werde ich mir aber heut abend nochmals genau ansehen. aber selbst wenn im Mietvertrag so eine klausel steht, ist die monatliche Gebühr in Höhe von 11,90 Euro nicht sehr hoch?
Eine monatliche Gebühr ist doch überhaupt nicht gerechtfertigt!
Die Stromkosten für die Anlage gehen über den Allgemeinstrom, Receiver muss jeder Mieter selbst anschaffen, welche monatlichen Kosten sollen denn da anfallen?
Wer gern den Anschluss hätte soll sich auch an den Anschaffungskosten beteiligen, aber monatliche Kosten, die über die Nebenkosten bzw. deren Abrechnung laufen, sehe ich nicht.
Für monatliche Kosten, die über die Nk abgerechnet werden sollen, muss der Vermieter immer noch einen Beleg bzw. eine Rechnung haben. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Ich werde mir auf jeden Fall die Belege geben lassen, aus denen hervor gehen soll, wie der Betrag zusammenkommt. Ich denke das wird pauschal für Anschaffung und Wartung sein. Aber die Höhe muss ja irgendwie hergeleitet werden können. Gegen 5 oder 6 Euro würd ich ja gar nichts sagen...
Eine monatliche Gebühr ist doch überhaupt nicht gerechtfertigt!
Man mag sich im Einzelfall darüber streiten, ob sich durch die Installation einer SAT-Anlage die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessern und damit eine Modernisierung vorliegt oder nicht. Die zutreffende Antwort wird nicht zuletzt von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Kommt man zum Ergebnis, eine Modernisierung würde vorliegen, kann die Jahresmiete um 11% der Modernisierungskosten erhöht werden. Die Aussage "überhaupt nicht gerechtfertigt" ist also definitiv falsch.
Zitat:
Für monatliche Kosten, die über die Nk abgerechnet werden sollen, muss der Vermieter immer noch einen Beleg bzw. eine Rechnung haben.
Auch diese Behauptung ist definitiv falsch. Mal abgesehen davon, dass der Vermieter Eigenleistungen abrechnen kann (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV), sehe ich auch kein grundsätzliches Hindernis zur Berechnung einer Modernisierungsumlage auf dem gleichen Blatt Papier, auf dem auch die Betriebskostenabrechnung geschrieben wurde. Es wird nur ausreichend kenntlich zu machen sein, dass es sich eben nicht um eine Umlage von Betriebskosten, sondern um Modernisierungskosten handelt. In beiden Fällen ist der einzige Beleg für den geforderten Betrag die Erklärung des Vermieters.
Ich habe mal im Mietvertrag nachgelesen:
"Neben der Nettomiete sind anteilg folgende Betreibskosten bzw. Nebenkosten zu zahlen, soweit sie anfallen:
(...)
Gemeinschaftsantenne, Breitbandversorgung (Kabel-TV)"
Das bedeutet also, dass der Vermieter monatliche Kosten hierfür nehmen kann, oder? Unter Gemeinschaftsantenne wird wohl auch Saellitenschüssel fallen.
Ist es denn nun so, dass er die monatlichen angesetzten Kosten irgendwie belegen muss (durch Rechnungen u.ä.) und kann er diese Kosten zeitlich unbegrenzt verlangen?
Im Zweifel wird er eben selber eine Rechnung schreiben und hätte es damit belegt. Natürlich werden die Nebenkosten dauerhaft fällig. Dabei spielt es keine Rolle ob die Anlage abbezahlt ist oder nicht. Der Mieter muss ja auch weiterhin Miete zahlen, wenn der VM die Wohnung abbezahlt hat.
Eine Gebühr ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein Entgelt, das gesetzlich geregelt ist.
Ich wüsste daher nicht, warum ein privater Vermieter Gebühren erlassen darf. Es war nicht die Rede davon, dass er nach Modernisierungserhöhung 11% der Kosten auf die Miete umlegt.
Kosten, die über die NK Abrechnung abgerechnet werden, müssen immerhin belegt werden, das könnte er, wenn er die Anlage mieten würden. Das hat doch gar nichts damit zu tun, dass der Vermieter Eigenleistung abrechnen kann (die er sicherlich auch belegen muss, zumindest als Stundennachweis)
Lieber RM, wieder mal alles aus dem Zusammenhang gerissen, eine "monatliche Gebühr" über die Nebenkosten kann der Vermieter nicht abrechnen. Das hat auch mit der Modernisierungsumlage nichts zu tun, hier handelt es sich um eine Mieterhöhung. Dass er die erheben könnte, wenn es sich eine Modernisierung handelt, ist ja nicht von der Hand zu weisen, dann ist es aber keine Gebühr, die über die NK abgerechnet werden soll !!! _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.