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Eine kostenlose und öffentlich zugängliche Bilddatenbank im Internet hat folgende Upload-Regeln:
"Mit dem Upload wird dem Homepagebetrieber das Recht eingeräumt, die Fotos unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt ausstellen zu dürfen."
Das ist soweit nichts Ungewöhnliches und rechtlich erlaubt, oder ?
Welche Rechte hat der Urheber der Bilder der die Bilder dort zuvor hochgeladen und den Regeln zugestimmt hat, später aber seinen Account dort löschen lässt und auch alle eigenen Bilder dort entfernt haben möchte, der Seitenbetreiber die Löschung der Bilder aber mit Hinweis aus o.g. akzeptierte Regel verneint ?
Welche Rechte hat der Urheber der Bilder der die Bilder dort zuvor hochgeladen und den Regeln zugestimmt hat, später aber seinen Account dort löschen lässt und auch alle eigenen Bilder dort entfernt haben möchte, ..
Sehr wenige.
Ein einmal erteiltes Nutzungsrecht lässt sich nur in wenigen Ausnahmefällen widerrufen.
Deshalb sollte man sich auch immer vorher informieren, wie umfangreich die Nutzungsrechte sind, die man anderen einräumt _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
wenn ich sowas lesen würde, wäre es mir auch klar (Vertrag ist angenommen worden)
aber es soll "Anwälte" geben, die in dieser zeitlich unbegrenzten Nutzungsdauer und dem Verweigern der Bilderlöschung einen Verstoß gg das Urhebergesetz sehen.
Hobby-Rechtsanwälte sehen darin sogar eine "Sittenwidrigkeit",
die mir allerdings gar nicht in den Sinn käme.
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