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Feiertage als SOLL Arbeitszeit

 
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Lisa12345
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:17    Titel: Feiertage als SOLL Arbeitszeit Antworten mit Zitat

Hallo an alle. Hier zu meinem Problem/Frage: HINWEIS: Es gibt KEINEN Tarifvertrag oder ähnliches.

Ich arbeite in einem Pflegeheim an der Rezeption. 5 Tage Woche verteilt auf Mo-Sonntag.
Laut dem Dienstplanprogramm errechnet sich richtigerweise die Sollarbeitsezeit:

zu leistende Stunden (7,8 ) * Anzahl der Tage in diesem Monat.
Beispiel: Feb 09: 7,8 h * 20 Tage (ohne Sa, So) = SOLL 156 h das ist korrekt!

jetzt sagt das Programm aber auch, dass auch der Feiertag als zu arbeitender Tag mit gerechnet werden muss:

Beispiel: Januar 09/ 1.Jan= ges. Feiertag, das hiesse: richtigerweise 21 Tage
hier wird aber mit 22 Tagen gerechnet, sodass sich folgende Differenz ergibt:
Bei 21 Tagen: 7,8 *21= 163,8 h
Bei 22 Tagen: 7,8*22= 171,6 h

Differenz ganz klar: 7,8 h die mir nun als MINUS angerechnet werden, wenn ich an dem
Feiertag NICHT arbeiten gehe.

Das heisst, ich schulde der Firma diesen Tag und muss diesen nacharbeiten, weil er mir als MINUS berechnet wird. dh. ich werde noch bestraft, wenn ich an einem Feiertag NICHT arbeiten gehe-

In meinem Arbeitsvertrag steht: "Ges. Feiertage sind nur dann dienstfrei, wenn dies im Rahmen des Programmes und unter Wahrung der Versorgung der Bewohner möglich ist."

Für mich heisst das, dass ich zwar an einem Feiertag auch mal arbeiten muss, jedoch beeinträchtigt das doch nicht die Sollstunden?? Es kann doch nicht sein, dass mir alle Feiertage als MINUS angerechnet werden, sollte ich diese nicht arbeiten gehen, dann wird lt. § 1 Arb.ZG : Feiertage als Tag der Arbeitsruhe völlig ausser Acht gelassen!

Hier streiten sich die Geister.

WIE IST DIE RECHTSLAGE ???
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe nur zwei mögliche Alternativen:

a) Der 1.1. war dienstfrei und wird nicht auf die Sollarbeitszeit gerechnet.
b) Der 1.1. war nicht dienstfrei und der AN hat "unentschuldigt" gefehlt!
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