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Gemeinsamer Kredit; Gesamtschuldnerschaft - Ausstieg?

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:06    Titel: Gemeinsamer Kredit; Gesamtschuldnerschaft - Ausstieg? Antworten mit Zitat

Hey!

A und B leben in einer eheähnlichen LG.
Der A ist chronisch pleite und wurde schon mehrere Male wg des KU für seine Tochter aus einer vorangegangenen Ehe gepfändet.
Die B ist ohne Bealstungen.
Beide haben durchschnittlich bezahlte, feste Jobs.

A will umschulden und bequatscht die B einen Kredit als zweite Kreditnehmerin mit zu unterschreiben. Die Kreditsumme fließt komplett an A, welcher auch die Raten trägt.
B, blauäugig wie immer, unterschreibt den Vertrag und rennt in die gesamtschuldnerische Haftung.

Kurz danach trennen sich die Wege von A und B.

Nun bekommt B Post von der Bank, dass die Ratenhöhe geändert wurde. Sie selbst wußte von dem Vorgang nichts.

Gibt es eine Chance irgendwie aus dem Vertrag auszusteigen? Ist die Ratenplanänderung eine soclhe Vertragsänderung, dass sowas wie ein Kündigungsrecht entsteht (weit weg, ich weis....)?

Was kann man der B raten, außer dass wenn sie von der Bank in Anspruch genommen wird, sie gem. § 426 BGB gegen den A vorgehen kann...?
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, kann ein gemeinsam geschlossener Vertrag auch nur gemeinsam gekündigt werden.
_________________
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch die Ratenhöhenänderung bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider Kreditnehmer. Nur: Wird die Rate erhöht, so wird B kein Interesse daran haben, die Änderung zu verwehren. Wird die Rate gesenkt, so könnte B der Bank schreiben, dass B der Ratenreduzierung nicht zugestimmt habe und dass B darauf besteht, die alten, höheren Raten beizubehalten. Dummerweise kann es dann passieren, dass A die alten höheren Raten nicht zahlt und B dann die (selbst eingeforderte!) höhere Rate zahlen muss. Auch nicht zielführend.

Einen Anlaß, aus der Haftung herauszukommen, bietet die Ratenreduzierung aber nicht.

Bestehen Sicherheiten für den Kredit? Dann kann B mit A zumindest eine Abtretung der Rückgewährsansprüche vereinbaren.
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