Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Berechnung von Kontoführungsentgelten rückwirkend?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Berechnung von Kontoführungsentgelten rückwirkend?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 01:20    Titel: Berechnung von Kontoführungsentgelten rückwirkend? Antworten mit Zitat

Am 19.12.2008 wird bei einer Bank ein zusätzliches neues Depotkonto eröffnet und Aktien gekauft.
Im Januar 2009 belastet die Bank dem Verrechnungskonto die Depotgebühren für das komplette Jahr 2008 (01.01.2008 - 31.12.2008).

Darf die Bank das oder müssten die Kontoführungsentgelte (die vom Umsatz und dem Wert der verwalteten Wertpapiere unabhängigen Grundgebühren) hier nicht eher anteilig abgerechnet werden? Aus dem Preis-/Leistungsverzeichnis der Bank ergibt sich nur der Jahrespreis für ein Depot ohne weitere Hinweise auf die Abrechnungsmodalitäten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich konnte kein Urteil finden, das eine Bank dazu verpflichtet in ihr Preis-/Leistungsverzeichnis bzw. in ihre Depotführungsbestimmungen die Depotgebühren taggenau bei Kontoeröffnung bzw. Schließung anteilsmäßig zu berechnen. Es gibt zwar Banken die das freiwillig tun, aber dieser faire Kundenservice scheint mir die Ausnahme zu sein, da arbeitsaufwendig und mit Verlust verbunden. Oft genügt ein Gespräch mit dem Anlagenberater der Hausbank und dem Hinweis auf günstigere Mitbewerberangebote, um eine anteilsmäßige Kulanzerstattung zu erhalten (bei Neueröffnung). Übrigens wäre diese Depotgebühr für 2008, trotz Abgeltungsteuer 2009, noch nachträglich steuerlich absetzbar, wenn bis zum 31. Januar 2009 gezahlt wurde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Ich konnte kein Urteil finden, das eine Bank dazu verpflichtet in ihr Preis-/Leistungsverzeichnis bzw. in ihre Depotführungsbestimmungen die Depotgebühren taggenau bei Kontoeröffnung bzw. Schließung anteilsmäßig zu berechnen.

Danke für die Recherche. Ich habe jetzt mal die Bank gefragt und die folgende Erklärung erhalten:

Anders als zum Beispiel bei Kontokorrentkonten erfolgen bei Depotkonten keine unterjährigen Rechnungsabschlüsse.
Die jährliche Grundgebühr für die Führung des Depots wird stichtagsbezogen allen Kunden belastet, die am 31.12. ein Depotkonto unterhalten.
Laut Auskunft der Bank gilt das auch, wenn ein Depotkonto geschlossen wird. Schliesse ich mein Depot bis zum 30.12., dann wäre es in diesem Jahr kostenlos.

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Übrigens wäre diese Depotgebühr für 2008, trotz Abgeltungsteuer 2009, noch nachträglich steuerlich absetzbar, wenn bis zum 31. Januar 2009 gezahlt wurde.

Ich fürchte, dafür fehlen mir in 2008 die Erträge zum Gegenrechnen. Weinen
Aber ich habe zwei Depots, um den Altbestand bis zum 31.12.2008 sauber trennen zu können und habe wegen der günstigen Kurse und der Abgeltungssteuer Ende 2008 nochmal nachgekauft ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Schliesse ich mein Depot bis zum 30.12., dann wäre es in diesem Jahr kostenlos.


Das ist doch mal eine kundenfreundliche Stichtaglösung!

Zitat:
Ich fürchte, dafür fehlen mir in 2008 die Erträge zum Gegenrechnen. Weinen


Ja, ein böses Jahr für Aktionäre. Man mag gar nicht mehr ins Depot sehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.