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Tombi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: 08.02.09, 21:48 Titel: Staatsanwalt vergibt Geldstrafe |
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Hallo,
Herr A hat Herr B wegen einigen delikten angezeigt, nach ein paar monaten hört A noch nichts von der Staatsanwaltschaft, nun hat er nachgefragt und bekommt eine Antwort per Post, dass B zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Darf die Staatsanwaltschaft überhaupt Urteile sprechen bzw. Geldstrafen verteilen?
Herr A ist geschädigter, er wurde nicht als Zeuge geladen o.Ä.
Herr A wollte den Namen des Staatsanwalts wissen, hat jedoch keine Antwort darauf bekommen.
Könnte A jedoch noch etwas machen damit B eine härtere Strafe bekommt?
Wie sieht die Rechtslage aus? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 08.02.09, 22:09 Titel: Re: Staatsanwalt vergibt Geldstrafe |
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| Tombi hat folgendes geschrieben:: | | Darf die Staatsanwaltschaft überhaupt Urteile sprechen bzw. Geldstrafen verteilen? |
Nein, das wird ein Gericht gemacht haben.
| Tombi hat folgendes geschrieben:: | | Könnte A jedoch noch etwas machen damit B eine härtere Strafe bekommt? |
Nein, A ist ein keiner Position, da irgendwas fordern oder bewegen zu können _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Tombi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: 09.02.09, 00:26 Titel: |
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Hi, danke für die Antwort!!
Dürfte A denn das Urteil verlangen?
Gruß Tombi
Edit:
Wo ist das rechliche Gehör?? |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 09.02.09, 01:43 Titel: |
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Zur zweiten Frage:
B wurde ganz bestimmt vor Gericht angehoert.
Wenn A geschaedigt wurde, dann kann er von B Schadenersatz fordern. |
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Tombi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: 09.02.09, 01:54 Titel: |
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Hallo,
A hat die Strafanzeige erstattet, alle beweise hingelegt, A wurde jedoch nicht vom Gericht geladen um eine aussage zu machen. Als A nachgefragt hat wie nun der Verfahrensstand ist mit Herrn B, hat die Staatsanwaltschaft geschrieben, dass Herr B verurteilt wurde. Nur wiso wusste Herr A davon nichts? Weder eine Vorladung o.Ä. bekommen.
Meines wissens könnte Herr A noch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, oder?
Kann der geschädigte das Urteil einsehen?
Gruß Tombi |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 09.02.09, 05:02 Titel: |
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| Tombi hat folgendes geschrieben:: | | Weder eine Vorladung o.Ä. bekommen. |
Was auch nicht nötig ist, wenn die Sache eindeutig ist.
| Tombi hat folgendes geschrieben:: | | Meines wissens könnte Herr A noch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, oder? |
Ja. Das hat Richard Gecko ja schon geschrieben.
| Tombi hat folgendes geschrieben:: | | Kann der geschädigte das Urteil einsehen? |
Da bin ich mir nicht sicher. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 09.02.09, 16:57, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 09.02.09, 11:28 Titel: |
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Moin,
ist der von einem Gericht veurteilt worden oder hat er einen Strafbefehl der StA bekommen?
mano |
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Tombi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: 09.02.09, 11:44 Titel: |
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| mano hat folgendes geschrieben:: |
ist der von einem Gericht veurteilt worden oder hat er einen Strafbefehl der StA bekommen?
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Hallo,
das weis ich nicht, da ich nur mit dem geschädigten in kontakt bin.
Erst nach anfrage bei der staatsanwaltschaft hat der geschädigte eine antwort bekommen. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 09.02.09, 12:02 Titel: |
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@mano,
Strafbefehl von der StA? Das geht doch gar nicht. Die StA muss den Strafbefehl beim zuständigen gericht beantragen.
Bei Zulassung des Antrags wird der SB vom Gericht zugestellt. |
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Tombi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.10.2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: 19.02.09, 01:43 Titel: |
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Darf denn eigendlich der Täter 2 mal verurteilt werden wegen der gleichen Sache?
1. Staatssache
2. Zivilsache
Gruß Tombi |
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Tehlak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 457
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Verfasst am: 19.02.09, 07:55 Titel: |
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| Tombi hat folgendes geschrieben:: |
1. Staatssache
2. Zivilsache
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Ja. Und bei Verkehrsstraftaten könnte sogar noch eine "3. Verurteilung" durch die Führerscheinbehörde hinzu kommen. |
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