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Staatsanwalt vergibt Geldstrafe

 
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Tombi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 21:48    Titel: Staatsanwalt vergibt Geldstrafe Antworten mit Zitat

Hallo,
Herr A hat Herr B wegen einigen delikten angezeigt, nach ein paar monaten hört A noch nichts von der Staatsanwaltschaft, nun hat er nachgefragt und bekommt eine Antwort per Post, dass B zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Darf die Staatsanwaltschaft überhaupt Urteile sprechen bzw. Geldstrafen verteilen?
Herr A ist geschädigter, er wurde nicht als Zeuge geladen o.Ä.
Herr A wollte den Namen des Staatsanwalts wissen, hat jedoch keine Antwort darauf bekommen.
Könnte A jedoch noch etwas machen damit B eine härtere Strafe bekommt?

Wie sieht die Rechtslage aus?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:09    Titel: Re: Staatsanwalt vergibt Geldstrafe Antworten mit Zitat

Tombi hat folgendes geschrieben::
Darf die Staatsanwaltschaft überhaupt Urteile sprechen bzw. Geldstrafen verteilen?

Nein, das wird ein Gericht gemacht haben.
Tombi hat folgendes geschrieben::
Könnte A jedoch noch etwas machen damit B eine härtere Strafe bekommt?

Nein, A ist ein keiner Position, da irgendwas fordern oder bewegen zu können
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Tombi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, danke für die Antwort!!

Dürfte A denn das Urteil verlangen?

Gruß Tombi


Edit:

Wo ist das rechliche Gehör??
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zur zweiten Frage:
B wurde ganz bestimmt vor Gericht angehoert.

Wenn A geschaedigt wurde, dann kann er von B Schadenersatz fordern.
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Tombi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 01:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat die Strafanzeige erstattet, alle beweise hingelegt, A wurde jedoch nicht vom Gericht geladen um eine aussage zu machen. Als A nachgefragt hat wie nun der Verfahrensstand ist mit Herrn B, hat die Staatsanwaltschaft geschrieben, dass Herr B verurteilt wurde. Nur wiso wusste Herr A davon nichts? Weder eine Vorladung o.Ä. bekommen.

Meines wissens könnte Herr A noch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, oder?

Kann der geschädigte das Urteil einsehen?

Gruß Tombi
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 05:02    Titel: Antworten mit Zitat

Tombi hat folgendes geschrieben::
Weder eine Vorladung o.Ä. bekommen.

Was auch nicht nötig ist, wenn die Sache eindeutig ist.

Tombi hat folgendes geschrieben::
Meines wissens könnte Herr A noch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, oder?

Ja. Das hat Richard Gecko ja schon geschrieben.

Tombi hat folgendes geschrieben::
Kann der geschädigte das Urteil einsehen?

Da bin ich mir nicht sicher.
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 09.02.09, 16:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ist der von einem Gericht veurteilt worden oder hat er einen Strafbefehl der StA bekommen?

mano
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Tombi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::

ist der von einem Gericht veurteilt worden oder hat er einen Strafbefehl der StA bekommen?


Hallo,

das weis ich nicht, da ich nur mit dem geschädigten in kontakt bin.

Erst nach anfrage bei der staatsanwaltschaft hat der geschädigte eine antwort bekommen.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 09.02.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

@mano,

Strafbefehl von der StA? Das geht doch gar nicht. Die StA muss den Strafbefehl beim zuständigen gericht beantragen.

Bei Zulassung des Antrags wird der SB vom Gericht zugestellt.
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Tombi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Darf denn eigendlich der Täter 2 mal verurteilt werden wegen der gleichen Sache?

1. Staatssache
2. Zivilsache

Gruß Tombi
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Tehlak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Tombi hat folgendes geschrieben::

1. Staatssache
2. Zivilsache


Ja. Und bei Verkehrsstraftaten könnte sogar noch eine "3. Verurteilung" durch die Führerscheinbehörde hinzu kommen.
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