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Zunächst einmal entsteht durch die Zahlung mit Kreditkarte und der anschliessenden Vorlage der Monatsrechnung beim Kunden eine Forderung der Kreditkartengesellschaft. Diese verjährt am Ende des dritten Jahres nach Entstehen.
Vielfach vereinbaren Kunde und Kreditkartengesellschaft jedoch, dass der Kunde nicht alles zahlt sondern nur einen Teil und den Rest in Folgemonaten abbezahlt. Dann ist nur der Teil, den der Kunde sofort zahlen wollte eine fällige Forderung, deren Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Der Rest wird zum Kredit, dessen Verjährungsfrist erst mit der Kündigung zu laufen beginnt.
Danke für die Antwort.
Es werden Darlehensforderungen eingeklagt.
Verstehe ich dies richtig, dass die Forderung verjährt ist, wenn der letzte Umsatz im Jahre 2005 getätigt wurde, dieser nun im Jahre 2009 verjährt ist.
Ja: Wenn die Kartengesellschaft mit dem Kunden eine sofortige Fälligkeit mit Rechnungszustellung vereinbart hat und kein Darlehen zustande gekommen ist und wenn keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden
Nein: Wenn einer dieser Punkte (und das wir in der Praxis meist der Fall sein) nicht erfüllt ist.
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