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Aus Umsatz Verbindlichkeiten gemacht

 
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:20    Titel: Aus Umsatz Verbindlichkeiten gemacht Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

A ist alleiniger Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der X GmbH.
A ist auch Mitgeschäftsführer der Y GmbH, aber nur mit 1/3 beteiligt.

X GmbH geht finanzielle Verpflichtungen ein die vertragsgemäß für Y GmbH
Umsatz durch Aufträge von der X GmbH bedeuten.
Y GmbH führt die entsprechenden Aufträge aus, die Kosten trägt aber nicht
die Y GmbH, sondern A in Form einer Einlage in die X GmbH.

A trägt sich entsprechend obiger Einlage eine Forderung gegen die X
GmbH in deren Bilanz ein.

X GmbH ist mit der Forderung von A, entsprechend seiner obigen Einlage,
überschuldet und wird liquidiert.

Was meint der Fiskus dazu ?

Grüße erniebert
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Fall war wohl etwas zu kompliziert dargestellt, jedenfalls hat das Finanzamt
auch längere Zeit gebraucht bis es zu einer recht einfachen Würdigung kam:

Es handelt sich um die Hinterziehung von Umsatzsteuern, ermöglicht durch
eine Bilanzfälschung, begangen durch die GF der Y GmbH.

Die Y GmbH hätte für die erledigten Arbeiten Umsätze verbuchen müssen
und diese versteuern müssen.

Alles was danach kommen kann interessiert das Finanzamt vorerst nicht.

Grüße, erniebert
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