Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.02.09, 08:20 Titel: Aus Umsatz Verbindlichkeiten gemacht
Liebes Forum,
A ist alleiniger Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der X GmbH.
A ist auch Mitgeschäftsführer der Y GmbH, aber nur mit 1/3 beteiligt.
X GmbH geht finanzielle Verpflichtungen ein die vertragsgemäß für Y GmbH
Umsatz durch Aufträge von der X GmbH bedeuten.
Y GmbH führt die entsprechenden Aufträge aus, die Kosten trägt aber nicht
die Y GmbH, sondern A in Form einer Einlage in die X GmbH.
A trägt sich entsprechend obiger Einlage eine Forderung gegen die X
GmbH in deren Bilanz ein.
X GmbH ist mit der Forderung von A, entsprechend seiner obigen Einlage,
überschuldet und wird liquidiert.
der Fall war wohl etwas zu kompliziert dargestellt, jedenfalls hat das Finanzamt
auch längere Zeit gebraucht bis es zu einer recht einfachen Würdigung kam:
Es handelt sich um die Hinterziehung von Umsatzsteuern, ermöglicht durch
eine Bilanzfälschung, begangen durch die GF der Y GmbH.
Die Y GmbH hätte für die erledigten Arbeiten Umsätze verbuchen müssen
und diese versteuern müssen.
Alles was danach kommen kann interessiert das Finanzamt vorerst nicht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.