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Verkäufer verschickt Ware nicht und zahlt Geld nicht zurück

 
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TP89
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:57    Titel: Verkäufer verschickt Ware nicht und zahlt Geld nicht zurück Antworten mit Zitat

Hallo,

Käufer X tätigt eine Bestellung auf der Homepage eines seriösen Verkäufers Y und
überweist das Geld bereits am selben Tag, woraufhin der Verkäufer Y zwei Tage
später die Eingangsbestätigung für die Überweisung per Mail bestätigt.
Demnach verläuft alles nach Kaufvertrag und der nächste Schritt wäre, dass wie in den AGBs des Verkäufers die Ware abgeschickt wird.
Nun vergehen aber mehr als4 Wochen und keine Ware da, Kontakt mit dem
Verkäufer Y ist nicht möglich, da er weder auf E-Mails antwortet noch ans Telefon geht.
Kunde X setzt dem Verkäufer nun eine Frist auf 14 Tage für eine Antwort und storniert
die Bestellung, weiterhin droht er mit rechtlichen Schritten.

Was unternimmt Kunde X, wenn Verkäufer Y die Frist für eine Antwort nicht einhält und
Kontakt nicht möglich ist auf dem üblichen Wege?
Hat er mit einem Mahnbescheid Erfolgsaussichten?
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:07    Titel: Re: Verkäufer verschickt Ware nicht und zahlt Geld nicht zur Antworten mit Zitat

TP89 hat folgendes geschrieben::
Kunde X setzt dem Verkäufer nun eine Frist auf 14 Tage für eine Antwort und storniert die Bestellung
Ist das dem Verkäufer nachweisbar zugegangen?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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TP89
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es wurde auf die Service-Mail, welche die Zahlungsbestätigung mitgeteilt hat und welche in den AGBs als Kontaktadresse angegeben ist, geantwortet. Eine andere Möglichkeit gibt es für Kunde X nicht, da das Telefon unbesetzt ist. Rückzahlungsaufforderung per Einschreiben ist der nächste Gedanke, damit kann er Verkäufer Y binden, oder?
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, per Einschreiben sollte man den Rücktritt vom Kaufvertrag oder den Widerruf erklären (falls möglich) und eine Frist für die Rückzahlung setzen. Wenn man den Kaufvertrag erstmal nicht "loswerden" kann, Frist für die Lieferung setzen.
_________________
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