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Verkauf von 'frei verkäuflichen' Desinfektionsmitteln

 
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Malkav
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:32    Titel: Verkauf von 'frei verkäuflichen' Desinfektionsmitteln Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich hoffe ich befinde mich hier im richtigem Unterforum.

Und zwar hätte ich eine Frage zur Rechtslage bei medizinischen Produkten, besonders Haut-Desinfektionsmitteln, die die Bezeichnung "Frei Verkäuflich" tragen.

Ist es erlaubt diese, als schlichter Einzelhändler über einen Webshop zu vertreiben?

LG
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte ein Eintzelhändler online keine Seife verkaufen können?
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Malkav
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

So einfach ist das?
Ob das nun ein beliebtes Hautantiseptikum aus der Pumpflasche oder ein Stück schöne Seife ist, ist nicht relevant?

LG
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

M.W.sind z.B. Händedesinfektionsmittel frei verkäuflich. In Deutschland und Griechenland sind es freiverkäufliche, also rezeptfreie Medikamente. Das heißt, man bekommt sie ohne Rezepte. Sie unterliegen dem Arzneimittelgesetz und müssen vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zugelassen werden. Immer vorausgesetzt natürlich, das keine Fälschungen, kein Etikettenschwindel vorliegt, sondern geprüfte und als frei verkäuflich zertfizierte Originalware.

Hat man Zweifel an der freien Verkäuflichkeit oder Originalität eines solchen online verkauften Produktes, kann man ja beim BfArM nachfragen.
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Malkav
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort.
LG
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