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Geschäftsführer hat gekündigt

 
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robi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:35    Titel: Geschäftsführer hat gekündigt Antworten mit Zitat

Hallo,
Angenommen 2 Personen haben eine GmbH. Sie sing gleichberechtigte GF+ GS.
Die GmbH ist verschuldet.
Einer kündigt schriftlich seine GF, der andere nimmt an. Der gekündigte kann einen Job beim Wettbewerb antreten. Eine Abberufung findet nicht statt. (Er steht noch im Hrg)
Da der gekündigte GS bleiben will, will der andere ihn nun nicht aus der Verantwortung lassen. Er soll GF bleiben, mit allen Pflichten.

1. geht das ? Job gekündigt, verantwortung und Titel bleiben?
2. muß die GmbH Gehalt an Ihn zahlen? Er hat ja gekündigt!
3. darf er den neuen Job antreten ?
4. sollte das alles gehn, ist er dann 'Angestellt' d.h. wird es auf die Zeit bis zur Unverfallbarkeit seiner Betr. Altersversorgung angerechnet?

Danke für die Antworten
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was bedeutet hier GS?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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robi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, GS soll Gesellschafter heisen. (GF = Geschäftsführer)
sorry
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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:29    Titel: Re: Geschäftsführer hat gekündigt Antworten mit Zitat

robi hat folgendes geschrieben::
Einer kündigt schriftlich seine GF, der andere nimmt an. Der gekündigte kann einen Job beim Wettbewerb antreten. Eine Abberufung findet nicht statt. (Er steht noch im Hrg)
Im Zweifel gilt die Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages auch als Niederlegung des Amtes als Geschäftsführer. Der andere Geschäftsführer muß das dann beim Handelsregister anmelden.
[quote="robi"]1. geht das ? Job gekündigt, verantwortung und Titel bleiben?]/quote] Im Zweifel nein.
robi hat folgendes geschrieben::
2. muß die GmbH Gehalt an Ihn zahlen? Er hat ja gekündigt!
nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. ab Wirksamwerden der Kündigung nicht mehr.
robi hat folgendes geschrieben::
3. darf er den neuen Job antreten ?
Das kommt auch auf den Inhalt von Gesellschafts- und/oder Geschäftsführeranstellungsvertrag an, insbesondere ob auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote vorhanden sind.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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